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Zollamtlich abgefertigt. Einzuziehende Einfuhrabgaben: xx Euro

Sendungen aus Nicht-EU-Ländern, die die Zollfreigrenze überschreiten, sind für den Empfänger in Deutschland zollpflichtig. Bestellt man z.B. bei einem Onlineshop in China, in den USA oder Japan, müssen sehr wahrscheinlich 19% Einfuhrumsatzsteuer auf den Warenwert (inkl. Porto) bezahlt werden.

Die genauen Einfuhrabgaben berechnet der Zoll und teilt diesen Wert durch einen grünen Aufkleber ("Einzuziehende Einfuhrabgaben") der Deutschen Post mit.

Aufkleber: Einzuziehende Einfuhrabgaben
Bevor der Postbote das Paket dem Empfänger aushändigt, muss der Kunde die Einfuhrabgaben (Zoll) bezahlen. Diese Bezahlung ist nur bar möglich und nicht online.

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Manchmal vergessen Postboten, die Einfuhrabgaben zu kassieren und stecken die Sendung einfach in den Briefkasten des Empfängers. In diesem Fall muss der Empfänger nicht tätig werden und sich nicht beim Zoll oder der Post melden, um die Einfuhrabgaben nachzuzahlen. Vielleicht fällt dem Postboten sein Missgeschick am nächsten Tag auf und er möchte den Zoll nachkassieren. Nach Paketda-Erfahrungen geschieht das jedoch nicht.

Neben dem grünen Zollaufkleber gibt es noch weitere Aufkleber, die sich auf Auslandssendungen befinden können. Auf der untenstehenden Grafik haben wir die drei häufigsten Label abgebildet.

? Der gelbe Aufkleber "Einfuhrabgaben" ist ein Hinweis für Zusteller, damit sie vom Empfänger Geld kassieren. Außerdem informiert das Label die Kunden darüber, dass sie bei Bedarf einen Abgabenbescheid unter www.dhl.de/einfuhr anfordern können. Der Bescheid ist wichtig, falls der Empfänger gegen die Einfuhrabgaben Einspruch einlegen will.

? Pakete mit Aufkleber "von zollamtlicher Behandlung befreit" haben einen so niedrigen Warenwert, dass keine Einfuhrabgaben fällig werden. Private Geschenkpakete sind bis 45 Euro zollfrei, gewerbliche Sendungen (Onlinebestellungen) nur bis 5,23 Euro.

? Ein rot-gelber Aufkleber mit Vermerk "Waren, die nicht den Voraussetzungen der Artikel 28 und 29 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Unionen erfüllen" signalisiert, dass dieses Paket nicht im Sortierzentrum der Post abgefertigt werden konnte. Zum Beispiel aufgrund einer fehlenden Zollinhaltserklärung oder Zweifel an der Richtigkeit der Zolldeklaration. Deshalb wird das Paket bei einem Zollamt in der Nähe des Empfängers hinterlegt. Dort muss es der Empfänger abholen und den Inhalt von einem Zöllner begutachten lassen. Die Einfuhrabgaben werden vor Ort im Zollamt berechnet.

Manchmal übersehen Postboten den rot-gelben Aufkleber "ZOLL-SENDUNG" und händigen dem Empfänger das Paket irrtümlich aus. Nach Praxiserfahrungen der Paketda-Redaktion müssen Kunden in solchen Fällen nicht tätig werden. Weder die Post noch der Zoll werden der Fehler bemerken.

Zollamtlich Abgefertigt




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