Das NDR-TV-Magazin "Markt" berichtete am 06.04.2020 über einen DHL-Zusteller, der für verlorene Pakete Schadenersatz an seinen ehemaligen Arbeitgeber bezahlen sollte. Es ging um 1.375 Euro für mehrere nicht zugestellte Pakete. Bericht in der Mediathek bei ndr.de.
Unabhängig von dem Einzelfall, der im TV-Bericht ausführlich dargestellt wird, bemerkt Nicolai Franke, Gewerkschaftssekretär bei Verdi Hamburg, eine Zunahme von Regressforderungen gegenüber Zustellern. Er sagt: "Wir nehmen solche Fälle in der Vergangenheit immer häufiger wahr. Und es ist offensichtlich so, dass die Deutsche Post AG ihr Augenmerk in der Hauptsache darauf legt, gegenüber dem Kunden gut dazustehen. Da bleibt die Loyalität gegenüber den Beschäftigten auf der Strecke."
Franke bemängelt, dass den Paketkunden angeblich mehr Glauben geschenkt werde als den Zustellern. Rechtfertigungen und Erklärungen der Zusteller, warum sie für Verluste nicht verantwortlich sind, beachte DHL angeblich nicht. Franke wörtlich: "Die Deutsche Post AG scheint den Einzelfall gar nicht zu prüfen. [...] Die Zustellerinnen und Zusteller werden ohne die Einzelprüfung erstmal pauschal in Regress genommen."
Gegenüber dem NDR widerspricht Deutsche Post DHL dieser Darstellung. Letztendlich ging der im TV-Beitrag besprochene Fall gut für den Arbeitnehmer aus: die Post verzichtete auf Schadenersatz.
Kontaktlose Zustellung ohne Unterschrift verschärft das Problem
Nachfolgend eine Ergänzung vom Juni 2021: Einem Bericht von Welt.de zufolge erschwert die kontaktlose Zustellung die Beweisführung bei verlorenen Paketen.
Aufgrund der Corona-Pandemie verzichtet DHL auf die Empfängerunterschrift. Der Zusteller bestätigt im Handscanner selber, dass er dem Empfänger das Paket übergeben hat.
Einige betrügerische Empfänger nutzen die fehlende Unterschrift aus und behaupten später, sie hätten kein Paket erhalten. Es steht dann Aussage gegen Aussage. Mangels Unterschrift kann der Zusteller nicht beweisen, dass er dem Kunden das Paket wirklich ausgehändigt hat. Glaubt DHL der Schilderung des Kunden, er habe kein Paket bekommen, muss der Zusteller für den Schaden haften.
Der Schaden kann je nach Paket mehrere Hundert Euro betragen. Welt.de berichtet von einem Zusteller, dem dieser Betrag per Ratenzahlung von seinem Lohn abgezogen wurde. Eine Sprecherin der Gewerkschaft DPVKOM sagte, die Haftungsfälle seien aufgrund der kontaktlosen Zustellung angestiegen. Die Deutsche Post widersprach dieser Darstellung, legte jedoch keine Zahlen dazu offen.
So berichtete Paketda 2017
Müssen Zusteller verlorene Pakete selber bezahlen?
In einem Artikel bei zeit.de befindet sich eine interessante Information, und zwar zum Thema nicht eingehaltene Abstellgenehmigung.
Ein Leser beklagte sich darüber, dass sein DHL-Zusteller Pakete nie am Wunschort hinterlegen würde. Daraufhin passte der Leser den Boten eines Tages ab und befragte ihn zu seinem Verhalten. Demnach soll der Zusteller gesagt haben: "Ich muss für die Zustellung persönlich geradestehen, und ich kann mir Schadensersatz nicht leisten."
Die Aussage überrascht einerseits, weil bei einem vom Kunden gewünschten Ablageort der Kunde das Verlust- und Diebstahlrisiko für abgestellte Pakete trägt. Andererseits gab es in der Vergangenheit vereinzelt Berichte über Zusteller, denen aufgrund von Paketverlusten das Gehalt gekürzt wurde.
In einem ähnlichen Fall musste 2011 das Landesarbeitsgericht Köln ein Urteil sprechen. Ein Paketzusteller habe laut Arbeitgeber mehrere Pakete "im Depot angenommen", sie aber nicht bei den Empfängern zugestellt. Der Paketdienst argumentierte, aufgrund grober Fahrlässigkeit sei der Zusteller persönlich für die verlorenen Pakete verantwortlich und müsse für den Schaden haften.
Das Landesarbeitsgericht Köln sah dies anders und folgte der Argumentation des Zustellers. Dieser zählte andere Möglichkeiten auf, wie die Pakete abhanden gekommen sein könnten (z.B. wegen einer Fehlsortierung).
Die Richter urteilten, der Paketdienst habe eine Fürsorgepflicht und müsse erst seine eigene Versicherung in Anspruch nehmen, bevor der Arbeitnehmer persönlich belangt werden könne. Der Arbeitnehmer hafte erst, wenn die Versicherung eine Haftung ablehne oder wenn die Versicherung den Arbeitnehmer direkt in Regress nehmen würde. | Quelle: www.kostenlose-urteile.de
So berichtete Paketda 2014
Verlorene Pakete: Post-Mitarbeitern wird Schaden vom Lohn abgezogen
Wie die Hamburger Morgenpost unter Berufung auf den Radiosender NDR Info und die Gewerkschaft Verdi berichtet (Archvivartikel), soll die Deutsche Post von ihren Mitarbeitern teilweise Schadenersatz verlangen, wenn durch grob fahrlässiges Handeln Pakete verloren gegangen sind. Dazu gehören z.B. in der Nachbarschaft abgegebene Pakete, die nicht beim richtigen Empfänger ankommen.
Laut Verdi soll der Konzern Deutsche Post DHL im Jahr 2013 fast 1 Million Euro durch Regressansprüche gegen Mitarbeiter eingenommen haben. Das solle im Vergleich zu 2 Vorjahren eine Steigerung um 60 Prozent sein.
Unüblich ist es nicht, dass Paketdienste bei Regelverstößen von ihren Mitarbeitern Geld fordern. So deckte Undercover-Reporter Günter Wallraff bei GLS 2012 einen ähnlichen Fall auf. Dort wurden Mitarbeiter sogar für ungewaschene Paketzustellautos mit Strafgeldern belegt.
Zu den Vorwürfen von Verdi sagte die Deutsche Post gegenüber NDR Info, die Verrechnung von Regressforderungen mit Gehaltszahlungen an Mitarbeiter sei legal und erfolge immer erst nach eingehender Prüfung der Sachverhalte. Das Vorgehen sei sowohl gesetzlich als auch tarifvertraglich erlaubt.
Die Gewerkschaft Verdi findet hingegen drastische Worte für das Verhalten der Post. So sagte Verdi-Bundesvorstand Rolf Bauermeister zum Radiosender NDR Info: "Die Post hat völlig überzogene Gewinnerwartungen und holt sich das Geld jetzt bei den Beschäftigten. Denen gegenüber ist das eine Riesensauerei."