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Paket in Plastiktüte verschicken: Was DHL, Hermes, DPD und GLS erlauben

Plastiktüten und Versandtaschen für den Paketversand: Was ist erlaubt?

Pakete müssen nicht immer in einem Karton verschickt werden. Vor allem Kleidung und andere unempfindliche Waren werden häufig in Versandtaschen aus Kunststoff oder Papier verschickt. Doch bei Privatkunden unterscheiden sich die Regeln der Paketdienste deutlich.

Besonders wichtig: DHL hat seine Regeln im September 2026 gelockert. Seitdem dürfen Privatkunden Päckchen und Pakete grundsätzlich auch in geeigneten Folienverpackungen verschicken. Bei Hermes, DPD und GLS gelten dagegen weiterhin andere bzw. weniger eindeutige Vorgaben.


Inhaltsverzeichnis

  1. Warum werden Waren in Versandtüten verschickt?
  2. Welche Paketdienste erlauben Plastiktüten?
  3. DHL: Folientüten jetzt ausdrücklich erlaubt
  4. Hermes: offiziell Karton, in der Praxis oft Tüten
  5. DPD: kein ausdrückliches Tütenverbot, aber Zuschlagsrisiko
  6. GLS: Verpackungsleitfaden empfiehlt Kartons
  7. Darf man Papiertüten und Versandtaschen aus Pappe verschicken?
  8. Was gilt für Retouren von Onlineshops?


Warum werden Waren in Versandtüten verschickt?

Onlineshops wie Otto, Zalando oder Amazon verschicken insbesondere Kleidung und andere unempfindliche Waren häufig in Versandtaschen aus Kunststoff oder Papier.

Der größte Vorteil liegt im geringeren Material- und Platzbedarf. Eine Versandtasche benötigt deutlich weniger Lagerraum als ein Karton und passt sich dem Inhalt besser an. Dadurch muss weniger Verpackungsmaterial transportiert werden.

Der Nachteil: Eine Tüte schützt den Inhalt zwar vor Schmutz und vor Feuchtigkeit, bietet aber viel weniger Schutz gegen Druck, Stöße und Quetschungen. Für zerbrechliche Gegenstände sind Tüten deshalb ungeeignet. Textilien und andere weiche Waren lassen sich hingegen gut in Tüten verpacken.

Auch für Paketdienste sind Tütensendungen anspruchsvoller als stabile Kartons. Ein Zusteller gegenüber Paketda: "Die Tüten rutschen beim Fahren ständig überall rein, sind kaum stapelbar und schlecht zu tragen sind die auch." Auch in Sortieranlagen können sich Folienverpackungen ungünstiger verhalten. Deshalb machen die Paketdienste vor allem Großversendern (Onlineshops) genaue Vorgaben hinsichtlich Reißfestigkeit, Form und Beschaffenheit von Versandtaschen.

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Welche Paketdienste erlauben Plastiktüten?

Die Regeln unterscheiden sich je nach Paketdienst. Die folgende Übersicht bezieht sich auf den Privatkundenversand in Deutschland:

Paketdienst Versandtüte Wichtig
DHL erlaubt Seit 11.09.2026 sind geeignete Folienverpackungen für Päckchen und Pakete zulässig.
Hermes laut Regeln grundsätzlich nein Hermes verlangt eine formstabile, quaderförmige Außenverpackung. In der Praxis akzeptieren viele Paketshops trotzdem Tüten.
DPD nicht ausdrücklich verboten Ausbeulungen können einen Zuschlag für Übergrößen auslösen.
GLS nicht ausdrücklich geregelt Der GLS-Verpackungsleitfaden empfiehlt ausdrücklich eine stabile Kartonage.

Wichtig ist außerdem die Unterscheidung zwischen einer geeigneten Versandtasche und irgendeiner Plastiktüte. Eine dünne Einkaufstüte oder ein Müllbeutel ist keine transportsichere Verpackung.

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YouTube: DHL erlaubt Folientüten


DHL: Folientüten jetzt ausdrücklich erlaubt

Bei DHL haben sich die Versandregeln im September 2026 geändert. Zuvor waren Folienverpackungen bei Privatkunden grundsätzlich nur für Retouren erlaubt. Andere Sendungen in Kunststoffverpackungen wurden als aufpreispflichtiges Sperrgut behandelt.

Seit dem 11. September 2026 dürfen geeignete Folienverpackungen bzw. Versandtaschen grundsätzlich für alle DHL-Päckchen und DHL-Pakete verwendet werden.

DHL begründete die Änderung in einem Rundschreiben an Filialbetreiber mit den Erfahrungen aus dem Retourenversand. Folienverpackungen von Retouren könnten demnach von den Sortieranlagen in den Paketzentren zuverlässig verarbeitet werden.

Allerdings ist nicht jede Tüte geeignet. DHL nennt unter anderem folgende Anforderungen:

  • Die Folientasche muss reißfest und unbeschädigt sein.
  • Der Inhalt muss vollständig umschlossen sein.
  • Die Sendung muss sicher verschlossen sein.
  • Es dürfen keine spitzen, scharfkantigen oder herausragenden Teile vorhanden sein.
  • Zerbrechliche Gegenstände sind für Folienverpackungen ungeeignet.
  • Die Folie darf nicht stark reflektieren.
  • Die Sendung sollte möglichst glatt und quaderförmig bleiben.
  • Der Inhalt darf innerhalb der Verpackung nicht stark verrutschen.
  • Das Versandlabel muss gut lesbar auf der größten Fläche angebracht werden.
  • Alte Paketlabel und Barcodes müssen entfernt oder vollständig überklebt werden.

In den AGB von DHL (PDF), heißt es unter Punkt 3.2.3, dass jene Sendungen weiterhin als Sperrgut gelten, "die aufgrund der äußeren Beschaffenheit oder ihres instabilen Inhalts sowie einer unzureichenden Innenverpackung nicht auf Sortieranlagen befördert werden können".

Grafik KI-generiert
Die DHL-Regeln beim Tütenversand

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Hermes: offiziell Karton, in der Praxis oft Tüten

Bei Hermes ist die Situation für Kunden nicht eindeutig. Die offiziellen Verpackungsregeln verlangen grundsätzlich eine quaderförmige sowie ausreichend form- und druckstabile Außenverpackung (Quelle: Hermes-AGB). Auf der Hermes-Website wird Kunden ebenfalls empfohlen, eine formstabile und quaderförmige Kartonage zu verwenden.

Eine normale Kunststoff-Versandtasche erfüllt diese Vorgaben streng genommen nicht. Sie kann sich verformen und ist nicht druckstabil.

In der Praxis berichten Paketda-Nutzer allerdings regelmäßig, dass Hermes-Paketshops auch privat verschickte Sendungen in Plastik- oder Papiertüten annehmen. Ob das funktioniert, hängt offenbar stark vom jeweiligen Paketshop und dessen Mitarbeitern ab.

Einige Paketshops orientieren sich streng an den Verpackungsregeln und lehnen Tüten ab. Andere nehmen sie problemlos an. Daraus lässt sich jedoch kein Anspruch auf Annahme ableiten.

Wer vermeiden möchte, dass eine Sendung im Paketshop zurückgewiesen wird, sollte deshalb bei Hermes weiterhin einen stabilen Karton verwenden.

Eine Ausnahme sind Retouren. Hermes bietet für bestimmte geeignete Retouren eigene Retourentaschen an. Auch Hermes weist darauf hin, dass diese beispielsweise infrage kommen können, wenn die ursprüngliche Verpackung beschädigt, zu groß oder nicht mehr vorhanden ist. Mehr Infos dazu in diesem Artikel.

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DPD: kein ausdrückliches Tütenverbot, aber Zuschlagsrisiko

Bei DPD findet sich in den AGB kein ausdrückliches Verbot von Versandtüten. Der Versender ist jedoch dafür verantwortlich, eine Verpackung zu verwenden, die den Belastungen durch automatische Sortieranlagen und den mechanischen Umschlag standhält.

Besonders relevant für Folienverpackungen ist eine Regel in Punkt 4.3 der DPD-AGB. Dort weist DPD ausdrücklich auf das Risiko von Ausbeulungen der Umverpackung hin.

"Der Versender trägt das Risiko von Ausbeulungen der Umverpackungen. DPD ist in Fällen der Ausbeulung von Umverpackungen berechtigt, Zuschläge für Übergrößen nach Maßgabe der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe geltenden Preisliste zu erheben."

Genau solche Ausbeulungen können bei flexiblen Versandtaschen leichter entstehen als bei einem festen Karton. Eine Tüte sollte deshalb möglichst eng am Inhalt anliegen und eine annähernd rechteckige Form behalten.

Ein gewerblicher Paketda-Nutzer erhielt von DPD zudem die Auskunft, dass für Versandbeutel "immer ein Zuschlag (NC-Zuschlag) von 6,00 €" abgerechnet wird. NC bedeutet non-conveyable, also eine nicht automatisch förderbare Sendung.

Bei direkt über die DPD-App oder DPD-Website gebuchten Privatkundensendungen haben wir eine Nachberechnung für Versandtüten bislang allerdings nicht beobachtet. Besondere Vorsicht gilt bei Drittanbieter-Plattformen wie Packlink, Jumingo, etc. Dort können DPD-Zuschläge unter Umständen nachträglich auch an Privatkunden weiterberechnet werden.

► DPD-AGB
► DPD-Verpackungstipps

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GLS: Verpackungsleitfaden empfiehlt Kartons

Auch bei GLS findet sich kein ausdrücklicher Satz nach dem Muster "Plastiktüten sind verboten". Der Verpackungsleitfaden macht jedoch deutlich, welche Art von Außenverpackung GLS erwartet.

"Gut geschützt ist Versandware mit einer Kartonage aus hochwertiger und nässeresistenter, mindestens zweiwelliger Pappe."

Daraus lässt sich ableiten, dass GLS für den regulären Paketversand einen stabilen Karton als geeignete Außenverpackung ansieht.

Bei einer Kunststoff- oder Papiertüte sollte man deshalb nicht davon ausgehen, dass jeder GLS-Paketshop die Sendung akzeptiert. Nach unseren Erfahrungen hängt die Annahme vom jeweiligen Paketshop bzw. Mitarbeiter ab.

Wird eine Tütensendung angenommen, haben wir im Privatkundenversand mit direkt bei GLS gebuchten Paketscheinen bislang keine Zusatzgebühr festgestellt. Eine Garantie für die Zukunft lässt sich daraus allerdings nicht ableiten.

► GLS-AGB (PDF)
► GLS-Verpackungsleitfaden (PDF)

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Darf man Papiertüten und Versandtaschen aus Pappe verschicken?

Hier muss zwischen einer einfachen Papiertüte und einer stabilen Versandtasche aus Papier oder Pappe unterschieden werden.

DHL erlaubt seit September 2026 ausdrücklich stabile Versandtaschen aus Pappe oder Papier bis zum Format C4. Das Format C4 misst 22,9 x 32,4 cm und ist damit etwas größer als ein DIN-A4-Blatt.

Damit können beispielsweise flache Textilien, Bücher oder andere geeignete und unempfindliche Waren verschickt werden. Die Versandtasche muss stabil und sicher verschlossen sein, der Inhalt darf nicht herausragen und das Versandlabel muss gut lesbar angebracht werden.

Ein einfacher Papier-Briefumschlag ist damit nicht gemeint. DHL weist ausdrücklich darauf hin, keine einfachen Briefumschläge zu verwenden. Geeignet sind feste Versandtaschen aus Pappe bzw. entsprechend stabile Papierverpackungen.

Auch eine unförmige Einkaufstüte aus Papier ist nicht automatisch eine geeignete Versandverpackung. Entscheidend sind Stabilität, sicherer Verschluss und eine möglichst glatte bzw. quaderförmige Form.

Bei Hermes gelten für Papier-Versandtaschen grundsätzlich dieselben Einschränkungen wie bei Kunststofftüten: Laut Verpackungsregeln soll die Außenverpackung formstabil und quaderförmig sein. In der Praxis werden solche Sendungen in vielen Paketshops dennoch angenommen.

Bei DPD und GLS gibt es keine spezielle Freigabe für Papiertüten. Deshalb ist auch dort ein stabiler Karton die sicherere Wahl.

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Versandtüten sollten nur wiederverwendet werden, wenn sie unbeschädigt sind.

Was gilt für Retouren von Onlineshops?

Bei Retouren gelten teilweise andere Regeln als beim selbst bezahlten Privatkundenversand. Onlinehändler schließen mit den Paketdiensten eigene Verträge und können darin bestimmte Verpackungsarten vereinbaren.

Wurde eine Bestellung bereits in einer Versandtasche geliefert und stellt der Händler ein Retourenlabel zur Verfügung, kann die ursprüngliche Versandverpackung deshalb häufig erneut verwendet werden. Voraussetzung ist, dass die Verpackung ausreichend stabil und unbeschädigt ist.

Alte Versandlabel, Barcodes und Adressangaben sollten vollständig entfernt oder überklebt werden. Ein bloßes Durchstreichen reicht nicht aus, weil alte Barcodes trotzdem von den Scannern erkannt werden.

Fazit: Die pauschale Aussage "Pakete müssen immer in einem Karton verschickt werden" stimmt nicht mehr. DHL hat Versandtaschen aus Folie sowie bestimmte Versandtaschen aus Papier und Pappe ausdrücklich zugelassen. Bei Hermes, DPD und GLS bleibt ein stabiler Karton dagegen die sicherere Variante.

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