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Die Annahme wurde verweigert (beschädigt).

Der Empfänger hat das Paket nicht angenommen, weil es äußerlich vermutlich beschädigt war. Das Paket wird an den Absender zurückgeschickt.

Der Empfänger hat richtig gehandelt. Hätte er das Paket trotz Beschädigung angenommen, wäre die Gefahr sehr hoch, dass DPD im Falle einer nachträglichen Reklamation nicht haftet. Denn äußerliche erkennbare Schäden müssen dem DPD-Zusteller sofort mitgeteilt werden. Der Zusteller kann die Schäden vor Übergabe an den Empfänger dokumentieren, oder der Empfänger verweigert die Annahme. Letzteres ist für den Empfänger die sichere Variante.

Sofern sich bei einem Paket erst nach dem Auspacken eine Beschädigung herausstellt, handelt es sich um einen sogenannten verdeckten Schaden. Dieser muss DPD innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung mitgeteilt werden.

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Weitere Infos erhalten Sie hier im Ratgeber zu beschädigten Paketen.



Und auf Englisch lautet dieser Paketstatus:
»Refusal to accept delivery (damaged).«


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