Sendungsverfolgung Menü

Die Sendung wurde zugestellt.

Nach unseren Beobachtungen erscheint die Meldung "Die Sendung wurde zugestellt" bei kontaktloser Zustellung. Der Empfänger hat für den Erhalt des Pakets wahrscheinlich nicht persönlich unterschrieben, sondern der Zusteller hat die Zustellung quittiert.

Im Gegensatz dazu würde die Trackingmeldung bei persönlicher Unterschrift durch den Empfänger so lauten: Die Sendung wurde erfolgreich zugestellt. Diese Informationen beruhen nur auf Praxiserfahrungen der Paketda-Redaktion und stammen nicht offiziell von DHL.

Seit April 2022 hat DHL in den AGB verankert, dass Empfänger für Pakete von Geschäftskunden nicht mehr unterschreiben müssen. Die sog. kontaktlose Zustellung wurde während Corona eingeführt und anschließend beibehalten. Ausgenommen sind von Privatkunden verschickte DHL-Pakete. Hierfür müssen Empfänger unterschreiben. Mehr Infos hier.


Mein Paket gilt als zugestellt, ist aber unauffindbar

Bitte rufen Sie bei DHL an und bitten darum, dass der Zusteller befragt wird. Vielleicht erinnert er sich noch, wo er das Paket abgegeben hat. DHL-Kontaktdaten hier.

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Wenn das Paket von einem gewerblichen Verkäufer (Onlineshop) aus Deutschland kommt und Sie dort als Privatperson bestellt haben, dann muss der Verkäufer die Lieferung an Sie beweisen können. Sonst hat er keinen Anspruch auf den Kaufpreis. Mehr dazu hier.

Auch bei unterschriftsloser Zustellung dürfen Pakete übrigens nicht einfach abgestellt werden. Es sei denn, der Empfänger hat eine Abstellerlaubnis (Wunschort) erteilt. Dann haftet DHL nicht für abgestellte, unauffindbare Pakete.

Hat der Empfänger keinen Wunschort freigegeben, darf der Zusteller keine Pakete ablegen. Er muss beim Kunden klingeln und darf das Paket nur dann kontaktlos vor der Tür ablegen, wenn der Kunde zu Hause ist und das Paket sofort hereinholen kann.

Ist der Kunde abwesend, muss das Paket bei Nachbarn oder in einem Paketshop abgegeben werden. Trotz kontaktloser Zustellung darf es nicht unbeaufsichtigt im Flur oder vor der Haustür abgestellt werden. Diese Rechtsauffassung bestätigt auch die Verbraucherzentrale NRW, siehe lokalkompass.de.


Kontaktlos zugestelltes Paket ist verschwunden

Dies ist eine schwierige Situation. Haben Sie als Privatkunde bei einem deutschen Onlineshop bestellt, so profitieren Sie vom gesetzlichen Verbraucherschutz und können ggf. Ihr Widerrufsrecht nutzen. Stornieren Sie die Bestellung und verlangen den Kaufpreis zurück (siehe arag.de). Das Transport- und Verlustrisiko bei inländischen Lieferungen von einem Onlineshop an einen Privatkunden trägt Verkäufer.

Dieser Verbraucherschutz gilt nicht bei Paketen von Privat an Privat. Bei privaten Paketen, z.B. eBay-Verkäufen, hat der Absender seine Pflicht mit dem Absenden des Pakets erfüllt. Ein angeblich kontaktlos zugestelltes aber nicht auffindbares Paket geht zu Lasten des Empfängers.

Beruft sich der Onlineshop auf eine angebliche kontaktlose Paketzustellung, der Empfänger (Privatkunde) dies aber bestreitet, ist nach Meinung der Paketda-Redaktion der Onlineshop in der Beweispflicht. Er kann sich nicht einfach auf die Sendungsverfolgung berufen und behaupten, der Kunde hätte das Paket erhalten.

Falls Sie in Streit mit dem Verkäufer geraten, holen Sie sich notfalls rechtliche Unterstützung von der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt. Weitere Infos zum Thema finden Sie auch hier auf kreiszeitung.de.



Und auf Englisch lautet dieser Paketstatus:
»The shipment has been successfully delivered«


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