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DHL verzichtet auf Empfängerunterschrift bei Firmenpaketen

DHL verzichtet bei Paketen von Geschäftskunden auf eine Empfängerunterschrift. Empfänger müssen nur für Pakete von Privatkunden unterschreiben. Hier die Fakten:

  • Empfänger eines DHL-Pakets, das von einem Privatkunden verschickt wurde, müssen unterschreiben.
  • Empfänger eines DHL-Pakets, das von einem Geschäftskunden verschickt wurde, müssen nicht unterschreiben.
  • Ausnahme: Geschäftskunden können für 19 Cent Zusatzgebühr verlangen, dass DHL doch eine Empfängerunterschrift einholt.

Hat der Empfänger einen Ablageort, berechnet DHL übrigens keine 19 Cent Zusatzgebühr.

Die Zustellung ohne Unterschrift wurde während der Corona-Pandemie eingeführt und anschließend von DHL beibehalten, weil der Unterschriftsverzicht Zeit spart.

Seit einer AGB-Änderung im April 2022 verlangt DHL bei Geschäftskundenpaketen offiziell keine Empfängerunterschrift mehr. Für Pakete von Privatkunden (und kleinen Firmen, die keinen Geschäftskundenvertrag haben) gilt das nicht; hier muss der Empfänger unterschreiben, und es kostet keinen Aufpreis.

Abzuwarten bleibt, wie viele Geschäftskunden die neue Unterschrifts-Option buchen werden. Sie bietet nämlich keinen Schutz vor Falschzustellung, und oft ist die digitale Krakelei sowieso schwer entzifferbar.

DHL-Geschäftskunden, denen eine sichere Zustellung wichtig ist, buchen vermutlich lieber den Service Persönliche Übergabe (1,69 Euro), Identcheck mit Ausweisprüfung (2,99 Euro) oder Keine Nachbarschaftszustellung (0,99 Euro).





Muss man für DHL-Pakete wieder unterschreiben?

So berichtete Paketda im April 2022

DHL hat Geschäftskunden über neue AGB informiert, die seit 1.4.2022 gelten (hier als PDF). Darin wird der dauerhafte Wegfall der Empfängerunterschrift für DHL-Geschäftskundenpakete festgelegt. Für Pakete, die von Privatkunden verschickt werden, gilt die Änderung nicht und DHL holt ohne Aufpreis eine Unterschrift vom Empfänger ein.

Zum 1. Juli 2023 führt DHL eine aufpreispflichtige Option für Geschäftskunden ein. Wünscht ein Geschäftskunde, dass DHL die Empfängerunterschrift einholen soll, werden 19 Cent berechnet. Mehr Infos hier.


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Was steht in den neuen AGB?

In einem Begleitschreiben von DHL an Geschäftskunden heißt es hinsichtlich der geänderten AGB:

"Vor diesem Hintergrund halten wir es für sinnvoll und mit Blick auf die fortdauernde Corona-Pandemie für geboten, die Anzahl der direkten Kontakte zwischen Ihren Kund:innen und unseren Mitarbeiter:innen in der Auslieferung auch künftig zu reduzieren und den in 2020 angepassten Zustellprozess dauerhaft beizubehalten.

Aus diesem Grund werden wir die Zustellung von Geschäftskundensendungen DHL Paket und DHL Retoure zukünftig deutschlandweit mittels Unterschrift durch unsere Zustellkräfte dokumentieren."


In der E-Mail von DHL, die dem Marco-Klass-Logistikblog vorliegt, wird auf die geänderten AGB-Absätze 4.2, 4.5 und 4.6 hingewiesen. In 4.5 heißt es künftig:

"(5) DHL kann zur Dokumentation der Ablieferung elektronische Mittel einsetzen. Mit Hilfe dieser Mittel wird der gedruckte Name des Empfängers bzw. des entgegennehmenden Empfangsberechtigten, in Verbindung mit entweder (i) dessen digitalisierter Unterschrift oder anderer Identifikation (z. B. PIN, Barcode) oder (ii) der digitalisierten Unterschrift eines am Zustellprozess beteiligten Erfüllungsgehilfen von DHL, festgehalten."

Eine Empfängerunterschrift ist also möglich, bleibt aber die Ausnahme, zum Beispiel bei Paketen mit Zusatzservice Identcheck. DHL bietet Geschäftskunden für 1,49 Euro Aufpreis (netto) auch den Service "Persönliche Übergabe" an. Auf der DHL-Infoseite ist hierbei aber keine Rede von Zustellung gegen Unterschrift.

Für Versandhändler kann eine fehlende Unterschrift problematisch sein. Behauptet ein Zusteller, ein Paket abgeliefert zu haben, aber der Privatkunde bestreitet den Erhalt, so sitzt der Versandhändler in der Klemme. Er bekommt von DHL womöglich keinen Schadenersatz, ist gegenüber dem Privatkunden aber haftbar.

Gewerbliche Verkäufer haben nur dann Anspruch auf den Kaufpreis, wenn sie gegenüber Privatkunden die Paketzustellung beweisen können. Bislang ist kein Gerichtsurteil bekannt, bei dem es um die Frage ging, ob der vom Zusteller unterschriebene Ablieferbeleg genauso beweiskräftig ist wie eine Empfängerunterschrift.

DHL hat eigenen Angaben zufolge ermittelt, dass Empfänger mit der Zustellung ohne Unterschrift zufrieden sind. "Unsere regelmäßigen Kundenzufriedenheitsbefragungen belegen, dass sie [die Empfänger] mit dem Empfang ihrer Pakete so zufrieden sind wie nie zuvor.", heißt es in der E-Mail von DHL an Geschäftskunden. Ob die Geschäftskunden mit dem Unterschriftsverzicht genauso zufrieden sind, wurde hingegen nicht untersucht.

im November 2020 sagte DHL-Vorstandsmitglied Tobias Meyer zum Hamburger Abendblatt, dass es aufgrund der kontaktlosen Zustellung keine höheren Verlustquoten gäbe. Meyer wörtlich: "Die Haftungsquote bewegt sich im Rahmen der vergangenen Jahre und wir gehen etwaigen Auffälligkeiten in gewohnter Konsequenz nach."

Ein weiterer Aspekt ist, dass eine fehlende Unterschrift auch zu Lasten von Zustellern gehen kann (Paketda berichtete).




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