Jeder Post- und Paketkunde in Deutschland hat grundsätzlich das Recht, sich im Streitfall an die Schlichtungsstelle bei der Bundesnetzagentur in Bonn zu wenden. Die Bundesnetzagentur ist die Aufsichtsbehörde für den Post- und Paketmarkt.
Mitarbeiter der Behörde fungieren als Schlichter und versuchen, eine Einigung zwischen Kunden und Paketdiensten zu erzielen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es ist nicht mit einem Gerichtsverfahren vergleichbar, weil es keine Beweisaufnahme, keine Verhandlung und kein bindendes Urteil gibt.
Zum Antrag auf Schlichtung
Die Bundesnetzagentur schaut sich die Beschwerde des Kunden an und die Stellungnahme des Post- / Paketdienstes. Daraufhin erfolgt ein Schlichterspruch, z.B. dass der Paketdienst 70% des verlangten Schadenersatzes auszahlen soll. Dieser Schlichterspruch ist rechtlich nicht bindend, d.h. weder Paketdienst noch Kunde müssen ihn akzeptieren. In der Praxis wird er aber meistens akzeptiert.
► Für ein Schlichtungsverfahren sind nachfolgende Fälle geeignet bzw. nicht geeignet.
Geeignet:
Ungeeignet:
* Die genaue Vorschrift lautet, dass jene Sendungen von einer Schlichtung ausgeschlossen sind, die zu Sonderkonditionen verschickt wurden. Damit sind vergünstigte Großkundenverträge gemeint. Kleinunternehmen haben oft keine vergünstigten Verträge mit Paketdiensten, sondern sie nutzen Privatkundenkonditionen. In diesem Fall ist ein Schlichtungsverfahren möglich.
Sind Sie sich unsicher, reichen Sie Ihren Fall einfach bei der Schlichtungsstelle ein und warten auf Feedback. Sollte die Sendung nicht schlichtungsfähig sein, wird Ihnen das mitgeteilt.
Ist keine Schlichtung möglich oder wird keine Einigung erzielt, prüfen Sie folgende Optionen fürs weitere Vorgehen:
Rechtsanwalt befragen
Beratung durch Verbraucherzentrale
Öffentlichen Druck aufbauen