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Wann gilt der Poststempel?

Inhaltsverzeichnis

  1. Es gilt der Poststempel: Was bedeutet das?
  2. Rechtslage bei Kündigungsschreiben
  3. Fristeinhaltung bei Retouren
  4. Hinweis zu Briefwahlen

Es gilt der Poststempel: Was bedeutet das?

Wenn der Poststempel gilt, zählt das Datum des Abschickens und nicht das Ankunftsdatum beim Empfänger. Der Absendetag ist im Poststempel erkennbar. "Es gilt der Poststempel", ist eine übliche Formulierung bei Einsendefristen für Gewinnspiele, Anträge bei Behörden oder Wettbewerbsteilnahmen.

Kurz gesagt: Der Empfänger prüft bei der Fristeinhaltung nicht das Zustelldatum, sondern er achtet auf das im Poststempel angegebene Datum.

Beispiel eines Poststempels mit Datumsangabe

► Beispiel: Der Einsendeschluss eines Gewinnspiels ist der 13. Februar 2025. Postkarten mit Poststempel 13.02.2025 (oder früher) nehmen am Gewinnspiel teil. Und zwar auch dann, wenn sie erst am 14. oder 15. Februar oder noch später beim Empfänger ankommen.

Um den Einsendeschluss einzuhalten, muss der Absender die Sendung vor der Leerungszeit des Briefkasten (bei Filialen: Versandschlusszeit) einwerfen bzw. abgeben. Nur dann wird die Sendung taggleich gestempelt.



► Anderes Beispiel: Ein Briefkasten wird täglich um 17 Uhr geleert. Wirft jemand einen Brief am 13.02. um 17:05 Uhr ein, wird er wahrscheinlich nicht mehr taggleich zum Briefzentrum transportiert sondern erst am nächsten Tag dort gestempelt. Der Einsendeschluss 13.02. wäre somit verpasst, obwohl die Sendung am 13.02. in den Briefkasten eingeworfen wurde.

Eine Besonderheit sind Internetmarken der Deutschen Post. Denn sie werden nicht gestempelt, sondern digital entwertet.

Internetmarken erkennt man an einem Matrixcode (ähnlich wie ein QR-Code). Die Regelung "es gilt der Poststempel" kann bei Internetmarken nicht umgesetzt werden. Aber: Internetmarken sind mit der DHL-App scanbar, so dass digital nachprüfbar ist, an welchem Tag ein Brief im Sortierzentrum der Absenderregion bearbeitet wurde. Das gilt auch für klassische Briefmarken mit Matrixcode. Mehr dazu in diesem Bericht.

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Rechtslage bei Kündigungsschreiben

Möchten Sie einen Job kündigen, einen Mietvertrag, die Mitgliedschaft im Sportverein oder ähnliche Verträge? Dann spielt der Poststempel zur Einhaltung der Kündigungsfrist keine Rolle, sondern nur das Ankunftsdatum beim Empfänger.

Trifft Ihr Kündigungsbrief aufgrund von Postproblemen verspätet beim Empfänger ein, und die Kündigungsfrist wird dadurch verpasst, tragen Sie als Absender die Konsequenzen und können die Post nicht haftbar machen. Das gilt bei Standardbriefen und Einschreiben, nicht jedoch bei Express-Sendungen (z.B. DHL Express). Für verspätet zugestellte Express-Sendungen haften Paketdienste i.d.R. im begrenzten Umfang, sofern dem Kunden nachweisbar ein finanzieller Schaden entstanden ist.

Tipp von Paketda: Sofern möglich, bringen Sie Kündigungsbriefe persönlich beim Empfänger vorbei und lassen den Brief in Ihrem Beisein mit einem Eingangsstempel versehen. Ist das z.B. aufgrund der Entfernung nicht möglich, investieren Sie ca. 15 Euro für die Zustellung per Express. Express-Sendungen werden garantiert am Folgetag (Mo.-Fr.) zugestellt, vorausgesetzt, der Absender liefert die Sendung vor Versandschlusszeit ein.

Siehe auch: Gesetzlich abgesegnet: Warum die Post für Briefe nicht haften muss

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Fristeinhaltung bei Retouren

Möchten Sie als Privatperson Ware an einen deutschen Onlineshop zurückschicken, so zählt zur Einhaltung der 14-tägigen Widerrufsfrist das Absendedatum der Retoure und nicht das Ankunftsdatum beim Onlineshop.

Das ergibt sich aus § 355 BGB: "Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs." Bewahren Sie bitte den Einlieferungsbeleg auf, den Sie im Paketshop erhalten.

Sollten Sie es zeitlich nicht schaffen, die Rücksendung innerhalb der 14-Tage-Frist zur Post zu bringen, teilen Sie dem Händler vorab per E-Mail den Widerruf des Kaufvertrags mit. Das genügt zur Fristeinhaltung. Das Retourenpaket können Sie dann in Ruhe am nächsten oder übernächsten Tag zur Post bringen.

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Hinweis zu Briefwahlen

Wenn Sie an einer Briefwahl teilnehmen (z.B. Kommunalwahl, Bundestagswahl), ist für die Gültigkeit der Stimmabgabe nicht der Poststempel maßgeblich, sondern der Zustellzeitpunkt beim Wahlamt.

Wahllokale schließen i.d.R. sonntags um 18 Uhr. Ist ein Briefwahl-Umschlag bis dahin nicht beim Wahlamt eingegangen, bleibt er unberücksichtigt. Und zwar auch dann, wenn der Bürger den Wahlzettel eigentlich rechtzeitig abgeschickt hat. Mehr Details in diesem Bericht über Briefwahlen.

► Möchten Sie mehr über Poststempel erfahren und welche Infos sich darin verbergen? Dann lesen Sie bitte hier weiter.

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