Sendungsverfolgung Menü

Kommunalwahlen in Hessen: Überdurchschnittliches Interesse an Briefwahlen erwartet

Briefzentrum Frankfurt, Gutleutstraße Briefzentrum Frankfurt, Gutleutstraße

In Hessen finden am 14. März Kommunalwahlen statt. Aufgrund der Corona-Pandemie kommt der Briefwahl eine besondere Bedeutung zu. In den Wahllokalen sollen Menschenansammlungen vermieden werden, deshalb rufen Politiker verstärkt zur Briefwahl von zu Hause auf.

Über das Briefzentrum Frankfurt versendet die Deutsche Post zurzeit 950.000 Wahlbenachrichtigungen. Damit können die Bürger entweder vor Ort wählen gehen oder Briefwahlunterlagen anfordern.

Der für Wahlen zuständige Frankfurter Dezernent Jan Schneider sagte zur FAZ, dass "die Briefwahl in diesen Zeiten der Corona-Pandemie stärker nachgefragt wird". Die Stadt habe für die Auszählung von Briefwahlstimmen zusätzliche Flächen eingeplant.

Laut der Infoseite www.deutschepost.de/briefwahl sollten Bürger spätestens 3 Werktage vor der Wahl ihre Stimmzettel abschicken, damit eine rechtzeitige Zustellung gewährleistet ist.

Es zählt nämlich nicht das Datum des Poststempels, sondern der Zustellzeitpunkt. Kommt ein Stimmzettel nicht bis Sonntag, 18 Uhr beim Wahlamt an, bleibt er unberücksichtigt.

In Frankfurt will die Deutsche Post einen besonders schnellen Service anbieten. Wie frankfurt-live.com berichtet, werden sogar Stimmzettel, die erst am Samstag vor der Wahl abgeschickt werden, noch taggleich sortiert, damit sie am nächsten Tag ausgezählt werden können.

Wichtig ist nicht nur die pünktliche Zustellung der Stimmzettel beim Wahlamt, sondern auch die korrekte Zustellung von Wahlunterlagen bei den Bürgern. Dazu Werner Braun, Leiter der Postniederlassung Frankfurt, gegenüber frankfurt-live.com: "In unseren Briefzentren werden Einlieferung, Sortierung und Zustellung für alle Wahlberechtigten präzise vorbereitet. Sind Briefkästen und Klingel beim Empfänger dann noch gut erkennbar und richtig gekennzeichnet, können unsere Postboten die wichtige Post auch schnell und zuverlässig zustellen."

► Doch was ist, wenn die Wahlunterlagen mal nicht einwandfrei zugestellt werden und zum Beispiel irrtümlich bei einem anderen Haushalt eingeworfen werden? Auf solche potenziellen Unsicherheiten der Briefwahl weist Professor Ludwig Gramlich hin. Er ist Experte für Postrecht, äußerte sich 2018 in einem ARD-Beitrag zu Postärgernissen (Paketda berichtete) und verfasste in 2020 eine Stellungnahme zu coronabedingten Paketrücksendungen (Paketda berichtete).

In nachfolgendem Leserbrief wirft Professor Gramlich die Frage auf: "Wie steht es eigentlich mit der Gewähr für Zuverlässigkeit und Sicherheit der Beförderung von Wahlamt zu Wähler und zurück?"

Rechtlich vorgesehen (und üblich) sind Standardbriefe; bei dieser Sendungsform übernehmen Postunternehmen keine Haftung für Zustellung überhaupt wie für den Zugang (bis) zu einem bestimmten Termin - auch wenn sich Briefzentren auf vorübergehenden Hochbetrieb einstellen.

Überdies ist beim Einwurf in den Hausbriefkasten nicht sicher, dass nur die richtigen, wahlberechtigten Empfänger ihre Unterlagen erhalten, und eine Identitätskontrolle ist nicht vorgesehen.

Blickt man schließlich auf die Vielzahl von Beschwerden von Postkunden, über welche die bei der Bundesnetzagentur angesiedelte Verbraucherschlichtungsstelle berichtet, wäre es wohl angezeigt (gewesen), diesen Schwächen durch Änderungen des Wahlrechts angemessen zu begegnen.

Dass eine qualitativ hochwertige Beförderung hin und zurück um einiges teurer ist als die derzeit praktizierte Minimallösung - und damit auch geklärt werden muss, wer diese Mehrkosten tragen soll -, dürfte kaum ein triftiger Grund sein, um offenkundige, aus der Distanzüberwindung herrührende Risiken verfälschter Wahlergebnisse zu missachten.

Wenn daher schon seitens der Politik zu Briefwahl ermuntert wird, sollte zumindest das zuvor skizzierte Problem benannt und im Hinblick auf die Beförderungsdauer zu einer möglichst frühzeitigen Rückübermittlung des Wahlbriefs (und sei es direkt in den Briefkasten des Rathauses der Wohnsitzgemeinde) geraten werden. Auch insoweit gilt also: "Demokratie macht Arbeit".


  Zuletzt aktualisiert am   |   Autor:
Anzeige

Paketda-News kostenlos abonnieren bei Whatsapp, Telegram oder Instagram.