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Leitcodenachentgelt

Die Meldung Leitcodenachentgelt erscheint seit einigen Jahren nicht mehr in der DHL-Sendungsverfolgung. Trotzdem gibt es diese "Strafgebühr" noch. Sie wird berechnet, wenn der Absender einen Fehler beim Erstellen des DHL-Paketaufklebers gemacht hat.

Der Absender ist ein DHL-Großkunde, z.B. ein Onlineshop. Dieser Großkunde druckt DHL-Paketaufkleber mit einer eigenen Software aus. Die Software berechnet anhand der Empfängeranschrift einen Strichcode, in dem u.a. PLZ, Straße und Hausnummer gespeichert sind. Das ist der sogenannte Leitcode.

Der Strichcode kann fehlerhaft sein, wenn z.B. eine veraltete PLZ verwendet wird. In diesem Fall muss das Paket im DHL-Paketzentrum manuell nachbearbeitet werden und eine neue Leitcodierung aufgeklebt werden.

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Diese Nachbearbeitung ist üblicherweise am Vermerk "Identifier im PZ (Paketzentrum) dupliziert" und/oder "RC-Label (Routing-Code-Label) im PZ dupliziert" erkennbar.

Dem Empfänger entstehen keine Nachteile durch das Leitcodenachentgelt. Das Paket wird ganz normal weitertransportiert.

Für das Neuerstellen des Leitcodes berechnet DHL dem Absender eine Gebühr; das sogenannte Leitcodenachentgelt. Im September 2019 erhöhte DHL das Leitcodenachentgelt auf netto 49 Cent pro Paket (laut Standardpreisliste für Geschäftskunden).

Das Leitcodenachentgelt betrifft nur Geschäftskunden. Privatkunden, die die DHL-Onlinefrankierung nutzen, brauchen das Entgelt nicht fürchten. In der DHL-Onlinefrankierung gibt es ohnehin eine Adressprüfung, die fehlerhafte Daten für die Leitcodierung verhindert. Privatkunden, die einen handschriftlichen Paketaufkleber verwenden, bezahlen den Mehraufwand für die Leitcodierung indirekt durch die teureren Filialpreise im Vergleich zur Onlinefrankierung.

Zum 1. Januar 2020 ändert DHL außerdem die AGB und präzisiert, wann das Leitcodenachentgelt erhoben wird. In den neuen AGB heißt es:

"DHL ist berechtigt, Codierentgelt zu erheben, wenn der Leitcode fehlerhaft oder nicht lesbar ist, so dass entsprechende Sendungen in unseren Paketzentren nachbearbeitet werden müssen.

Dies ist z.B. bei fehlerhaften oder ungültigen Adressen der Fall, aber auch bei Barcodes, die nicht auf der größten Fläche der Sendung aufgebracht sind.

Die auf dem Label befindlichen Barcodes müssen immer auf der größten Fläche des Pakets angebracht sein, auch wenn die Paketmaße kleiner als das angebrachte Label sind."

49 Cent können also berechnet werden, wenn der Leitcode zwar technisch korrekt ist, aber falsch aufs Paket geklebt wurde. Mit dieser Regelung will DHL seine Geschäftskunden dazu bringen, Adresslabel nicht schlampig auf Pakete zu kleben sondern so, dass sie automatisch lesbar sind. Dadurch können in den Paketzentren mehr Sendungen in kürzerer Zeit bearbeitet werden.

Leitcodenachentgelt




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