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Muss ein Paket bis zur Wohnungstür oder zur Haustür geliefert werden?

Bis wohin muss ein Paket geliefert werden?

Die Paketda-Redaktion wird häufig gefragt, ob ein Paketzusteller bis zur Wohnungstür liefern muss oder nur bis zur Haustür. Vor allem bei schweren und sperrigen Paketen weigern sich manche Zusteller, Treppen zu steigen. Stattdessen bitten sie den Empfänger, die Pakete unten an der Haustür abzuholen. Ist das überhaupt erlaubt?

► Unabhängig von der rechtlichen Situation empfiehlt die Paketda-Redaktion, sich auf keine Auseinandersetzung mit dem Zusteller einzulassen. Dabei zieht man als Kunde den Kürzeren. Der Zusteller kann das Paket nämlich wieder mitnehmen und es z.B. in einem Paketshop abgeben oder sogar zum Absender zurückschicken.

Manche Kunden wollen Zusteller durch Handgreiflichkeiten daran hindern, Pakete wieder mitzunehmen. Uns sind mehrere Polizeiberichte mit solchen Vorfällen bekannt (Beispiel 1, Beispiel 2). An der Zunahme solcher Berichte lässt sich erkennen, dass mehr und mehr Zusteller unwillig sind, obere Stockwerke zu beliefern.


Was sagen die Paketdienste?

Einige Kunden sind so verärgert darüber, dass ihnen ein Paket nicht bis zur Wohnungstür geliefert wurde, dass sie sich an eine Zeitung wenden. Die Zeitungsredaktion holt dann eine Stellungnahme des Paketdienstes ein, und immer sagen die Pressesprecher (egal welchen Paketdienstes), dass die Zusteller verpflichtet sind, bis zur Wohnungstür zu liefern.

Es gibt kein Gesetz, dessen Wortlaut eine Lieferung bis zur Wohnungstür vorschreibt. Aber andersherum gibt es auch kein Gesetz, das es den Paketdiensten erlaubt, nur bis zur Haustür zu liefern.

Eine Ausnahme sind Speditionslieferungen, z.B. eines Geschirrspülers. Hier ist die Lieferung bis zur Bordsteinkante oder Haustür üblich. Details siehe nächster Abschnitt.

Seit Corona verzichten einige Paketdienste auf eine Empfängerunterschrift (z.B. DHL bei Paketen von Firmen). Zusteller haben es dadurch leichter, Pakete unten an der Haustür abzulegen und den Kunden quasi zu zwingen, seine Sendung dort abzuholen. Das ist rechtlich nicht erlaubt. Trotz Unterschriftsverzicht dürfen Pakete nur dann beim Empfänger abgestellt werden, wenn dieser eine Abstellerlaubnis erteilt hat.




Sonderfall Speditionslieferung

Speditionslieferungen sind eindeutiger geregelt als Paketlieferungen. Fast jede Spedition legt in den AGB fest, dass die Lieferung nur bis zur Bordsteinkante beim Empfänger erfolgt oder bis zur ersten Tür. Der Kunde weiß also genau, worauf er sich einlässt.

Bestellt ein Kunde etwas Sperriges in einem Onlineshop, z.B. eine Waschmaschine bei Otto, wird dort vor der Bestellung angezeigt, bis wohin die Ware geliefert wird.

Der von Otto beauftragte Hermes-Einrichtungsservice liefert in der Regel bis zum Aufstellort in der Wohnung. Ist diese Leistung im Onlineshop vermerkt und haben Sie als Kunde dafür womöglich extra bezahlt, haben Sie darauf auch ein Anrecht.



Praxistipp

Paketzusteller in Städten laufen alle paar Minuten Treppenhäuser hoch und runter. Stellen Sie sich diese Anstrengung über einen 8-Stunden-Tag vor in Verbindung mit dem Gewicht der Pakete. In gewisser Weise ist die Reaktion menschlich, wenn ein Zusteller keine Lust hat, ein schweres Tierfutter-Paket in den 4. Stock zu schleppen, oder 5 einzelne Möbelpakete, aus denen ein Bett zusammengebaut wird.

Es ist nicht empfehlenswert, als Kunde darauf zu beharren, dass ein Zusteller ein Paket bis zur Wohnungstür trägt. Der Zusteller sitzt in solchen Fällen am längeren Hebel und kann sich eine Ausrede einfallen lassen, um die Lieferung an einen Paketshop umzuleiten. Mehr dazu auch in unserem Ratgeber zu vorgetäuschten Zustellversuchen.

Empfehlenswert ist es, dem Zusteller über die Gegensprechanlage anzukündigen, ihm im Treppenhaus entgegenzukommen. Das macht oft einen guten Eindruck und steigert die Bereitschaft beim Zusteller, das Paket ebenfalls ein paar Treppen hochzutragen. Kunde und Zusteller treffen sich in der Mitte und nehmen sich gegenseitig etwas Arbeit ab.

Einen positiven Effekt auf die Zustellqualität hat auch Trinkgeld. Geben Sie Zustellern, die Sie regelmäßig beliefern, von Zeit zu Zeit ein Trinkgeld oder sonstiges Geschenk. Im Sommer sind beispielsweise kühle Getränke beliebt.

Weil nur wenige Menschen Trinkgeld geben, bleiben solche Kunden den Zustellern in besonders guter Erinnerung. Und bei einem sperrigen oder schweren Paket wird sich der Zusteller dann vermutlich nicht davor drücken, es bis zur Wohnungstür zu tragen.


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