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Ratgeber: Lebensmittel per Paket verschicken

Ein Paket muss auf seiner Reise zum Empfänger einiges aushalten - es wird geworfen, gedreht und geschüttelt. Die Verpackung muss deshalb ausreichend Schutz bieten. In den nächsten Abschnitten erfahren Sie, wie man Pakete mit Lebensmitteln am besten verpackt.

Inhaltsverzeichnis

  1. Haltbare Lebensmittel verschicken
  2. Gekühlte Lebensmittel verschicken
  3. Flüssigkeiten / Getränke verschicken
  4. Lebensmittel in die USA versenden


Haltbare Lebensmittel verschicken

Haltbare Lebensmittel
Haltbare Lebensmittel lassen sich grundsätzlich einfach verschicken, weil sie keine Kühlung benötigen und meistens "von Haus aus" eine stabile Eigenverpackung haben. Unempfindliche Produkte wie Weingummis, Brot oder Dosenkonserven brauchen nur wenig Polstermaterial.

Schützen Sie die Produkte ggf. vor Feuchtigkeit, indem Sie sie in eine Plastiktüte packen. Das ist auch bei Produkten empfehlenswert, die auslaufen können (z.B. Duschgel, Wassereis).


Vorsicht bei Glas

Glas ist beim Transport dreifach gefährdet und kann aus folgenden Gründen zerbrechen:

  • Fallenlassen des Pakets (Stürze aus 1 Meter sind realistisch)
  • Druckeinwirkung von außen (Pakete bis 30kg können auf Ihr Paket fallen)
  • Zusammenstoß innerhalb des Pakets mit anderen Waren

Gläser und Flaschen müssen sehr gut verpackt werden, um den Transport zu überstehen. Für Getränkeflaschen haben wir einen separaten Ratgeber zum Flaschenversand veröffentlicht.

Für Eingemachtes, Konserven, etc. aus Glas empfehlen wir:

  • Verwenden Sie einen Karton mit stabiler Außenwand. Gut sind DHL-Packsets.
  • Der Karton muss so groß sein, dass an allen Seiten (auch am Boden) mind. 5 cm Polstermaterial eingefügt werden kann
  • Wickeln Sie jedes Glas einzeln in Luftpolsterfolie.
  • Innerhalb des Pakets können Sie Glaswaren durch Pappstücke vom restlichen Inhalt abtrennen.
  • Füllen Sie Leerräume mit Luftpolsterfolie auf.

► Zeitungspapier und Luftpolsterkissen sind als Polstermaterial ungeeignet. Geknülltes Papier wird beim Transport zusammengedrückt, und Luftpolsterkissen können platzen. In beiden Fällen entstehen Freiräume im Paket, in denen Waren hin und her schleudern können.

Luftpolsterfolie kann übrigens auch zerplatzen, dabei entsteht aufgrund der kleinen Luftblasen aber kein großer Freiraum. Ein geplatztes Luftkissen ist viel kritischer.

Lesen Sie auch unseren Ratgeber, warum Vorsicht-Glas-Aufkleber wirkungslos sind.

Luftpolsterkissen


Vorsicht bei wärmeempfindlichen Lebensmitteln

Hohe Außentemperaturen führen dazu, dass Schokolade, Kekse und Pralinen im Paket schmelzen. Wenn Sie also pünktlich zu Ostern einige Schoko-Hasen auf die Reise schicken möchten, vergewissern Sie sich vorher, dass die Temperatur in den nächsten Tagen nicht über 25 Grad steigt.

Auch bei frostigen Außentemperaturen ist vom Schokoladen-Transport abzuraten. Denn bei starken Temperaturschwankungen (z.B. wenn ein Paket aus einer warmen Lagerhalle in ein kaltes Zustellfahrzeug geladen wird), können sich Fettreif oder Zuckerreif bilden. Dabei wird die Oberfläche der Schokolade entweder matt-weiß (Fettreif) oder rau (Zuckerreif). Den Schokoladengeschmack trübt das zwar nicht, aber es sieht unschön aus.

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Gekühlte Lebensmittel verschicken

Der Versand von kühlpflichtigen Produkten wie z.B. Frischmilch oder Fleisch ist für Privatkunden bei fast allen Paketdienstleistern ausgeschlossen. Dies ergibt sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Bei GLS (AGB, § 3.1) heißt es, dass "verderbliche und temperaturempfindliche Güter" von der Beförderung durch GLS ausgeschlossen sind. Die AGB von DHL schließen Sendungen mit "besonderer Behandlung" aus, z.B. die Einhaltung einer bestimmten Temperatur.

Auch in den AGB von DPD (Paragraf 5) und in den AGB von Hermes (Paragraf 4) unterliegen verderbliche Güter einem Beförderungsausschluss.

DPD bietet Firmenkunden den Spezialservice DPD Food an. Gegen Aufpreis transportiert DPD solche Lebensmittel-Pakete bevorzugt, damit sie frisch beim Empfänger eintreffen.

Bei UPS (§ 3.2) ist es leicht anders geregelt: Lebensmittel werden von UPS nicht generell vom Versand ausgeschlossen, sondern sie werden "auf Gefahr des Versenders zur Beförderung angenommen".

Bedingt ist der Beförderungsausschluss vor allem durch die Haftungsfrage, weil Lebensmittel auf dem Transportweg verderben könnten, aber auch, um einen Schädlingsbefall in den Paketzentren und die Ansteckungsgefahr durch Keime zu verhindern.

Wichtig zu wissen: Läuft der Inhalt eines Pakets aus und verschmiert z.B. Sortieranlagen, andere Pakete, etc., kann der Absender dafür ggf. haftbar gemacht werden. Es gab sogar schon Fälle, bei denen Paketzentren evakuiert wurden, weil Zucker oder Mehl aus einem Paket rieselte und es für Gefahrgut gehalten wurde. In solchen Fällen droht den Absendern i.d.R. kein Regress.

Geeignete Verpackungen für den Kühlversand
Als Versender ist in jedem Fall auf eine entsprechende Kühltransportverpackung zu achten. Am besten eignen sich hierzu Styroporboxen, die z.B. bei eBay oder Amazon erworben werden können. Die Styroporbox verpacken Sie dann in einem herkömmlichen Paket-Karton.

► Falls Sie mit DHL eine Styroporbox ohne Papp-Umkarton verschicken, wird ein Sperrgutaufschlag berechnet. Mehr dazu hier.

Styroporboxen sind für den Kühlversand gut geeignet, weil sie die Temperatur in Kombination mit Kühlelementen (Kühlakkus) bis zu 2 Tage niedrig halten. Eine Alternative ist die neu entwickelte Isowellbox. Sie besteht komplett aus Pappe und hat die gleichen thermischen Eigenschaften wie eine klassische Styroporbox. Eine Entsorgung ist übers Altpapier möglich. Mehr Infos bei Hersteller Redl und in einem Erklärvideo bei Youtube.

Isowellbox für gekühlte Waren



Für kleinere Sendungen reicht auch eine einfache isolierende Kühltasche. In dieser wickeln Sie die Lebensmittel und das Kühlmaterial sorgfältig ein und achten darauf, die Tasche luftdicht zu verschließen. Danach legen Sie die Tasche in einen geeigneten Karton.

Geeignetes Kühlmaterial verwenden

► Um die Temperatur im Paket möglichst niedrig zu halten, sollten Sie den Lebensmitteln Kühlakkus beilegen. Wichtig: Verwenden Sie zur Kühlung keine Eiswürfel, da diese schmelzen und im schlimmsten Fall das Paket durchweichen und zum Auslaufen bringen.

Zur Vermeidung von Kondenswasser können Sie die Kühlakkus in Plastikbeutel stecken und zusätzlich Küchenpapier ins Paket legen, das Wasser aufnimmt.

Eine Alternative für Geschäftskunden ist Trockeneis (siehe spezieller Paketda-Trockeneis-Ratgeber). Privatkunden dürfen mit DHL seit 2019 kein Trockeneis mehr verschicken. Geschäftskunden benötigen einen Zusatzvertrag mit DHL.

Beim Versand gekühlter Produkten ist es ratsam, Expressversand zu wählen, damit die Lebensmittel innerhalb von 24 Stunden beim Empfänger eintreffen. Vermeiden Sie, die Produkte freitags oder samstags zu versenden, damit Ihr Paket nicht über das Wochenende im Paketzentrum liegenbleibt. DHL-Expresspakete werden samstags üblicherweise nicht zugestellt, sondern nur montags bis freitags.

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Flüssigkeiten / Getränke verschicken

Flaschenverpackung
Für den Versand von Flüssigkeiten, Getränken und anderen Lebensmitteln, die auslaufen können, sollten Sie unbedingt auf eine stabile Verpackung achten. Hier bieten sich z.B. zertifizierte Flaschenkartons an, die wir in unserem speziellen Ratgeber zum Flaschenversand vorstellen und getestet haben.

Füllen Sie im Paket alle Hohlräume mit Wellpappe, Luftpolsterfolie oder anderem Füllmaterial (siehe Bild), damit sich die einzelnen Produkte im Paket möglichst nicht bewegen können. Dabei sollten Sie die Hohlräume aber nicht komplett auffüllen, da sonst Stöße beim Transport direkt an die zerbrechlichen Lebensmittel weitergegeben werden.

Falls Sie ungeeignete Verpackungen verwenden und z.B. Flaschen zerbrechen, können dadurch die Sortieranlagen im Paketzentrum beschädigt werden und ggf. auch umstehende Pakete anderer Kunden. Als Versender können Sie vom Paketdienstleister für eventuelle Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden.

Auf der sicheren Seite sind Sie mit zertifizierten Verpackungen. Die erkennen Sie an einem entsprechenden Aufdruck auf dem Karton. Häufig werben Hersteller mit "PTZ-geprüft" oder "PTZ-Zulassung". Das ist ein veralteter Begriff für Posttechnisches Zentralamt in Darmstadt. Heutzutage heißt die Stelle DHL Verpackungsprüfung (dhl.de/verpackungspruefung).

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Lebensmittel verpacken und verschicken

Lebensmittel in die USA versenden

Wer Verwandte oder Bekannte hat, die in den USA leben oder dort z.B. studieren, kann ihnen mit Lebensmitteln aus Deutschland eine echte Freude machen. Oft sind es deutsche Klassiker wie Brot, Schokolade oder Kuchen-Backmischungen.

Der Lebensmittel-Versand in die USA wird vom amerikanischen Zoll streng kontrolliert. Allzu viel Papierkram brauchen Privatpersonen aber nicht befürchten. Wenn Sie die nachfolgenden Punkte beachten, wird Ihr Lebensmittel-Paket in Amerika wohlbehalten ankommen:

  • Schicken Sie keinerlei Fleisch in die USA. Auch nicht getrocknet, als Konserven oder versteckt in Bifi-Roll.
  • Ebenso von der Einfuhr ausgeschlossen sind alle frischen Lebensmittel.
  • Verschicken Sie keinen Alkohol, keine alkoholischen Süßigkeiten und keine alkoholhaltigen Parfums in die USA (zollpflichtig)
  • Erlaubt sind Süßigkeiten, Gewürze, Kaffee, Tee, Backwaren in der Originalverpackung des Herstellers.
  • Selbstgemachtes (z.B. Kekse, Christstollen, Brot, Marmelade) darf verschickt werden, sofern es ein privates Paket ist und keine gewerbliche Sendung.
  • Überraschungseier sind in den USA seit 1938 verboten und dürfen nicht importiert werden. Das Verbot gilt generell für Süßwaren, in denen ein »nicht essbares Objekt eingeschlossen ist«.
  • Bei Nahrungsergänzungsmittel kommt es häufig zu Problemen. Erfahrungen von Paketda-Nutzern belegen, dass harmlose Nahrungsergänzungsmittel vom US-Zoll abgewiesen wurden. Entweder aufgrund eines Missverständnisses oder weil in den USA bestimmte Inhaltsstoffe anders eingestuft werden als in Europa.
  • Wir raten vom Getränkeversand in die USA ab. Auf dem langen Transportweg ist die Bruchgefahr zu hoch. Außerdem können Luftdruckunterschiede im Flugzeug-Laderaum die Behältnisse bersten lassen.

Wenn Sie ein privates Paket aus Deutschland an eine Privatperson in die USA schicken, darf der gesamte Warenwert $100 nicht übersteigen. Sonst werden Zollabgaben fällig, die dem Empfänger berechnet werden. Es bringt auch nichts, die Waren aufzuteilen, z.B. in zwei Pakete mit je $100, weil dem Zoll das auffallen wird.

Besonders wichtig ist die korrekte Deklaration, also die Bezeichnung des Paketinhalts und des Warenwerts. Dazu verwenden Sie einen Zollaufkleber vom Typ CN22 oder CN23. Eine Ausfüllhilfe finden Sie in unserem Ratgeber Zollinhaltserklärung.

Jedes einzelne Produkte muss in der Zollinhaltserklärung exakt bezeichnet werden mit Name und Wert. Schreiben Sie nicht bloß "Geschenksendung, $10" sondern stattdessen z.B. "100g Milka-Schokolade, $3" oder "100g home-made cookies, $4".

Die Schweizerische Post hat unter service.post.ch Informationen zum Lebensmittel-Versand in die USA veröffentlicht. Dort heißt es, dass Lebensmittel-Importe auf access.fda.gov/oaa vorangemeldet werden müssen. Es sei denn, folgende drei Bedingungen sind erfüllt:

  • Es ist ein Geschenkpaket zwischen zwei Privatpersonen
  • Warenwert unter 100 USD
  • Der Sendungsinhalt dient keinen kommerziellen Zwecken

Die Schweizerische Post empfiehlt außerdem: "Alle eingeführten Waren sowie ihre äußere und innere Verpackung müssen, soweit möglich, an gut sichtbarer Stelle eine den Hersteller oder den Käufer sowie das Ursprungsland bezeichnende Angabe (Stempel, Brandmarke oder Klebezettel) in englischer Sprache tragen."

Weiterführende Informationen finden Sie auf folgenden Websites:

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Hinweis

Alle Informationen in diesem Ratgeber wurden nach bestem Wissen recherchiert. Wir können jedoch keine Haftung übernehmen, falls Ihr Lebensmittel-Paket wider Erwarten nicht in die USA importiert werden kann.


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