Das Paket wurde dem Empfänger zugestellt, allerdings hat der Empfänger den Empfang nicht persönlich quittiert. GLS hat vermutlich eine Abstellgenehmigung für den Empfänger, so dass eine Unterschrift bei Zustellung entbehrlich ist.
Im Zusammenhang mit diesem Sendungsstatus können folgende Probleme vorkommen:
Das Paket wurde ohne Abstellgenehmigung abgestellt. Das Paket ist verschwunden oder beschädigt. In diesem Fall wäre GLS haftbar, weil das Paket ohne Erlaubnis abgestellt wurde.
Das Paket wurde mit Abstellgenehmigung abgestellt, ist aber nicht auffindbar. Eine schwierige Situation für den Empfänger. Bitte lesen Sie dazu unseren Ratgeber: Abgestelltes Paket wurde geklaut.
Das Paket wurde in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen und ist darin nicht auffindbar. Bitte lesen Sie dazu unseren Ratgeber zum Thema Briefkasten-Verlust. In den AGB von GLS gibt es keinen Abschnitt, der einen Briefkasteneinwurf ohne Empfängererlaubnis vorsieht (Stand 7/2018). Eine Ausnahme ist ein sog. Paketbriefkasten - für den ist aber in aller Regel eine Abstellerlaubnis notwendig.
Und auf Englisch lautet dieser Paketstatus:
»The parcel has been delivered / dropped off.«
Automatische Paketanalyse