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Pakete und Nachbarn: Wie ist die Rechtslage?

Rechte & Pflichten bei Nachbarschafts-Paketen

Inhaltsverzeichnis

  1. Der Paketdienst gibt alles beim Nachbarn ab
  2. Kann ich die Zustellung in der Nachbarschaft unterbinden?
  3. Darf ich ein Paket für Nachbarn vor dessen Tür stellen?
  4. Was kann ich tun, wenn mein Paketzusteller gar nicht klingelt?
  5. Welche Entfernung gilt als Nachbarschaft?
  6. Muss ich für Nachbarn Pakete annehmen?
  7. Ich habe ein beschädigtes Paket für Nachbarn angenommen

Separate Ratgeberartikel:



Der Paketdienst gibt alles beim Nachbarn ab

Manche Paketzusteller erleichtern sich die Arbeit und geben z.B. alles beim Nachbarn im Erdgeschoss ab, obwohl Nachbarn in den höheren Etagen ebenfalls zu Hause sind. Ein wirkungsvolles Mittel ist es, mit dem Nachbarn im Erdgeschoss zu sprechen und die Lage zu schildern. So kann der Nachbar den Paketboten bei der nächsten Lieferung darauf hinweisen, dass er künftig keine Pakete mehr annimmt, sofern der Bote zuvor nicht beim Originalempfänger geklingelt hat.

Zusätzlich können Sie ein Hinweisschild an Ihrem Briefkasten oder der Klingel befestigen, dass der Bote bitte bei Ihnen klingeln möge, weil Sie zu Hause sind. Das funktioniert am besten, wenn Sie in der Sendungsverfolgung bereits erkennen, dass Sie an dem Tag eine Lieferung erwarten.

Paketda empfiehlt, zuerst das persönliche Gespräch mit dem Zusteller zu suchen und nicht sofort beim Paketdienst zu reklamieren. Bessert der Zusteller sein Verhalten nicht und gibt weiterhin Pakete bei Nachbarn ab, sollten Sie den Kundenservice des Paketdienstes einschalten und darum bitten, Ihre Beschwerde an die Niederlassung vor Ort weiterzuleiten.

Letztendlich sitzt man als Kunde jedoch am kürzeren Hebel. Weder Sie noch der Paketdienst können Zusteller zu korrekter Arbeit zwingen. Unzuverlässige Zusteller werden auch nicht sofort entlassen, weil Arbeitskräfte rar sind. Die Zusteller unterliegen zudem nicht direkt den Weisungen des Paketdienstes, weil Subunternehmen zwischengeschaltet sind.

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Kann ich die Zustellung in der Nachbarschaft unterbinden?

In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nehmen sich Paketdienste das Recht heraus, Pakete in der Nachbarschaft zustellen zu dürfen.

Die AGB gelten jedoch nur zwischen dem Paketdienst und dem Absender. Als Empfänger hat man kein Vertragsverhältnis mit dem Paketdienst. Deshalb kann man der Nachbarschaftszustellung nicht widersprechen.

Es gibt allerdings Gerichtsurteile, die Paketdiensten untersagen, ohne Einwilligung des Empfängers Pakete in der Nachbarschaft abzugeben. Die Urteile sind auf folgenden Websites ausführlich erklärt: damm-legal.de | anwaltauskunft.de.

► Wenn Sie die Nachbarschafts-Abgabe von Paketen unterbinden wollen, kontaktieren Sie den Kundenservice des jeweiligen Paketdienstes. Haben Sie telefonisch keinen Erfolg, versuchen Sie es schriftlich. Telefonnummern und Adressen hier.

Eine empfehlenswerte Alternative ist das Umleiten von Paketen an einen Paketshop, so dass gar kein Zustellversuch an Ihrer Hausanschrift unternommen wird. Einige Onlineshops ermöglichen es sogar, direkt im Bestellprozess einen Paketshop als Lieferanschrift auszuwählen. Mehr dazu in unserem Ratgeber "Pakete empfangen, wenn man nicht zu Hause ist".

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Darf ich ein Paket für Nachbarn vor dessen Tür stellen?

Nein, Pakete für Nachbarn darf man nicht vor dessen Tür abstellen, weil es dort geklaut werden könnte. Als Nachbar ist man verpflichtet, ein fremdes Paket so gut zu behandeln, als wäre es das eigene (§ 690 BGB). Sonst macht man sich bei Verlust oder Beschädigung haftbar. Näheres dazu in diesem Ratgeber-Video von WBS Rechtsanwälte:

Der Nachbar ist laut Rechtsanwalt Christian Solmecke verpflichtet, sein Paket selber abzuholen. Man muss es ihm nicht vorbeibringen (siehe oben im Video ab Minute 2:20). Es gibt dazu allerdings auch abweichende rechtliche Meinungen. Demnach könne es sich um eine "Geschäftsführung ohne Auftrag" handeln, wenn ein Nachbar ein Paket annimmt. Und dann hätte der Nachbar gemäß §§ 681, 667 BGB die Pflicht, das Paket dem eigentlichen Empfänger schnellstmöglich auszuhändigen.

Ein weiteres Problem: Möglicherweise wurde der Nachbar vom Paketdienst gar nicht darüber informiert, dass ein Paket für ihn abgegeben wurde. Manche Paketzusteller sparen sich ja leider das Ausfüllen von Benachrichtigungskarten. Man sollte deshalb ruhig beim Nachbarn klingeln, wenn er das Paket nach 2-3 Tagen nicht abgeholt hat. Wahrscheinlich wartet er schon darauf.

Ein gesonderter Fall ist übrigens, wenn ein Paketzusteller eine Sendung einfach vor der Haustür abgestellt hat. Das ist nur erlaubt, wenn der Empfänger eine Abstellgenehmigung erteilt hat.

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Was kann ich tun, wenn mein Paketzusteller gar nicht klingelt?

Christian Solmecke von WBS-Rechtsanwälte würde diesen Fall nicht juristisch lösen (siehe Video). Sondern mit einer Beschwerde bei der Paketdienst-Hotline.

Möglicherweise ließen sich auch Schadenersatzansprüche durchsetzen. Zum Beispiel, wenn man ein Paket selber in einem Paketshop abholen musste und dadurch Fahrtkostenaufwand hatte. Diesen Schadenersatzanspruch kann der Empfänger nach § 421 HGB gegen den Paketdienst geltend machen.

Es ist allerdings schwierig zu beweisen, dass der Zusteller gar nicht geklingelt hat. Man braucht dafür im Idealfall Zeugen. Oder Aufzeichnungen einer Videoüberwachungsanlage der Haustür, auf deren Bildern zu sehen ist, dass der Zusteller zum Zeitpunkt der angeblichen Zustellung nicht an der Haustür war.

Hinweis: Manche Meldungen in der Sendungsverfolgung deuten irrtümlich auf einen Zustellversuch hin. Wenn bei DHL zum Beispiel erscheint "Die Sendung konnte heute nicht zugestellt werden", ist daraus kein Zustellversuch an der Haustür zu folgern. Einen (angeblichen) Zustellversuch erkennt man am besten daran, dass eine Benachrichtigungskarte im Postkasten liegt.

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Welche Entfernung gilt als Nachbarschaft?

Werden Pakete bei Nachbarn abgegeben, dann muss es wirklich in unmittelbarer Nachbarschaft passieren. Welches Gebiet als Nachbarschaft anzusehen ist, hängt von der Wohngegend ab.

► In einem Wohngebiet mit Einfamilienhäusern kann man wohl die nächsten 2 bis 4 Häuser zur Nachbarschaft zählen. In eng bebauten innerstädtischen Gegenden wäre diese Entfernung jedoch nicht mehr als Nachbarschaft anzusehen. In Hochhäusern zählen sogar nur Bewohner des gleichen Hauses zur Nachbarschaft.

Bei Mehrfamilienhäusern lassen sich die umliegenden 1 bis 2 Häuser als Nachbarschaft bezeichnen. In sehr ländlichen Gebieten ist es sogar erlaubt, Pakete ein paar Straßen weiter abzugeben, sofern die Gegend wenig bebaut ist. In Städten ist das hingegen klar verboten. Ein Kunde muss nicht mehrere Straßen ablaufen, nur um ein Paket in der "Nachbarschaft" abzuholen.

Im Dezember 2019 teilte Hermes gegenüber bild.de mit: "Wohnt der Empfänger zum Beispiel in einem Einfamilienhaus, ist eine Nachbarschaftsabgabe im näheren Umkreis von bis zu drei Hausnummern möglich."

Im Jahr 2007 urteilte das OLG Düsseldorf, die AGB eines Paketdienstes seien bezüglich der Lieferung an Nachbarn zu schwammig formuliert und deshalb unwirksam. Laut Gerichtsurteil fehle es an Klarheit und Verständlichkeit des Begriffs "Nachbarn". Kunden könnten anhand dieses Begriffs nicht genau erkennen, welches Gebiet die Nachbarschaft umfasst. Details siehe webshoprecht.de.

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Muss ich für Nachbarn Pakete annehmen?

Sie müssen für keinen Nachbarn Pakete annehmen. Auch wenn der Paketzusteller Sie eindringlich darum bittet, gibt es keine rechtliche Grundlage dafür, Pakete für Nachbarn - oder sonstige fremde Leute - anzunehmen.

Sie dürfen auch die Paketannahme für WG-Mitbewohner verweigern oder für Familienangehörige. Bitten Sie den Zusteller darum, dass er das Paket an eine Filiale bzw. Paketshop umleitet. Dort kann es der WG-Mitbewohner o.ä. dann abholen.

Grundsätzlich kann Sie niemand dazu zwingen, eine Sendung anzunehmen und dafür zu unterschreiben. Auch Einschreiben müssen nicht angenommen werden. Ausnahme sind Einwurf-Einschreiben, die als zugestellt gelten, sobald der Zusteller sie in den Briefkasten eingeworfen hat oder auf anderem Wege zugestellt hat (z.B. unter der Tür durchgeschoben).

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Ich habe ein beschädigtes Paket für Nachbarn angenommen

Grundsätzlich sollte man niemals ein beschädigtes Paket annehmen, weil die Schadenabwicklung im Nachhinein sehr schwierig ist. Bei Hermes müssen Pakete mit offensichtlichem Schaden sogar direkt bei der Zustellung reklamiert werden - eine spätere Reklamation ist laut AGB nur möglich, wenn der Schaden nicht offensichtlich war, also nicht direkt zu erkennen.

Haben Sie für einen Nachbarn ein Paket angenommen, das beschädigt ist, stellt sich zunächst die Frage, ob das Paket bereits vor der Zustellung beschädigt war oder ob es durch Sie beschädigt wurde.

Der Paketdienst wird nach Erfahrung der Paketda-Redaktion jegliche Schuld von sich weisen und vermutlich behaupten, das Paket wurde durch Sie beschädigt. Es ist sehr schwierig, das Gegenteil zu beweisen. Es sei denn, Sie haben Zeugen für die Paketzustellung.

Falls Sie ein beschädigtes Paket angenommen und den Schaden erst im Nachhinein bemerkt haben, rufen Sie sofort die Paketdienst-Hotline an. Machen Sie außerdem Fotos von allen Seiten des Pakets zwecks Beweissicherung.

Klingeln Sie beim Nachbarn und warten nicht, bis er das Paket selbst bei Ihnen abholt. Denn bei beschädigten Paketen darf keine Zeit verloren gehen. Schadenanzeigen müssen innerhalb von 7 Tagen nach Paketzustellung erfolgen. Ausführliche Infos hier im Schaden-Ratgeber.

Erfahrungsgemäß haben Sie als Nachbar schlechte Karten, wenn ein Paket äußerlich erkennbar beschädigt ist, und dieser Schaden nicht direkt beim Zusteller reklamiert wurde. Keine Schuld trifft Sie hingegen, wenn der Schaden erst nach dem Auspacken festgestellt wird. Bei einem äußerlich unversehrten Karton trifft i.d.R. auch den Paketdienst keine Schuld, sondern die Innenverpackung des Pakets war unzureichend. Der Empfänger muss die Schadenregulierung direkt mit dem Absender klären.

Kommt es hart auf hart, und Sie als Nachbar sollen für ein beschädigtes Paket haften, nehmen Sie Ihre Haftpflichtversicherung in Anspruch. In einigen Versicherungen sind Schäden aus Gefälligkeitshandlungen (wie der Paketannahme für Nachbarn) mitversichert. Eventuell ist es auch empfehlenswert, die Hilfe eines Rechtsanwalts oder einer Verbraucherzentrale in Anspruch zu nehmen.

Gegenüber Volksstimme.de sagte eine Verbraucherschützerin, dass der Bundesgerichtshof in 2016 in einem Einzelfall entschieden haben, "dass der Nachbar bei einfacher Fahrlässigkeit nicht haftet, wenn es sich um eine Gefälligkeit handelt." Es sei allerdings unklar, ob sich diese Gerichtsentscheidung verallgemeinert auf alle Paket-Annahmen durch Nachbarn übertragen lasse.

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