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Nachbar holt Paket nicht ab: Was soll ich tun?

Nachbar holt sein Paket nicht ab
Hilfe, ich habe ein Paket für einen Nachbarn angenommen, aber er holt es nicht ab. Wie sollte ich mich verhalten?

Versuchen Sie, an verschiedenen Tagen und zu verschiedenen Uhrzeiten beim Nachbarn zu klingeln. Werfen Sie ihm auch einen Hinweiszettel in den Briefkasten, dass er das Paket bei Ihnen abholen möge.

Laut Rechtsanwalt Christian Solmecke bei www.jumpradio.de sind "fünf bis sechs Versuche" zumutbar, dem Nachbarn das Paket auszuhändigen.

Beim letzten Klingelversuch könnten Sie dem Nachbarn einen Zettel in den Briefkasten werfen und darauf eine Abholfrist von z.B. 5 Tagen vermerken. Zum Beispiel: "Bitte holen Sie Ihr Paket bis nächsten Freitag bei mir ab, sonst gebe ich es an den Paketdienst zurück."

► Holt der Nachbar das Paket innerhalb der Frist nicht ab, können Sie es zu einer Postfiliale bzw. zu einem Paketshop bringen und dort um eine Retoure bitten. Paketshop-Suche hier. Nimmt der Shop das Paket an, lassen Sie sich den Versand per Quittung bestätigen, oder machen Sie ein Beweisvideo, wie Sie das Paket im Laden abgeben.

► Will der Paketshop das Paket nicht zurücknehmen, können Sie es woanders versuchen oder müssen das Paket wieder mit nach Hause nehmen. Anhand der Absenderangabe auf dem Paketaufkleber können Sie versuchen, die Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse des Absenders zu googeln und ihn zu kontaktieren.

Der Absender ist vermutlich stark daran interessiert, die Ware zurückzubekommen. Bitten Sie den Absender darum, das Paket bei Ihnen abholen zu lassen oder Ihnen einen kostenlosen Rücksendeaufkleber zu schicken.

Sollte auch dies scheitern oder der Absender reagiert nicht auf Ihren Kontaktversuch, dann ist guter Rat teuer. Wegwerfen, öffnen oder für eigene Zwecke verwenden dürfen Sie das Paket jedenfalls nicht. Die Paketda-Redaktion empfiehlt, das Paket nach 1 Monat Aufbewahrungsfrist beim örtlichen Fundbüro abzugeben.

Es nicht erlaubt, einem Nachbarn das Paket einfach vor die Tür zu stellen. Das Diebstahlrisiko ist zu groß.

Als Nachbar wären Sie wegen grober Fahrlässigkeit haftbar, wenn das abgestellte Paket geklaut wird. Quelle: Rechtsanwalt Christian Solmecke bei www.jumpradio.de


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