Der Versand in die Schweiz ist zollpflichtig, weil die Schweiz nicht zur EU gehört. Dieser Ratgeber erklärt Zustellpartner, Porto, Lieferzeiten, Zollformulare, Einfuhrabgaben, Geschenkpakete und Besonderheiten beim Briefversand.
Auch Privatpersonen müssen beim Versand in die Schweiz Zolldokumente beilegen. Solange der Warenwert unter 1.000 Euro liegt, ist der Ablauf relativ unkompliziert. Ab einem Warenwert von mehr als 1.000 Euro ist zusätzlich eine elektronische Ausfuhranmeldung erforderlich.
Wichtig: Die Deutsche Post erlaubt keinen Warenversand in Auslandsbriefen, sondern nur Dokumentenversand in Auslandsbriefen. Waren dürfen nur per DHL Päckchen oder DHL Paket versandt werden.
Weil die Schweiz ein Nachbarland von Deutschland ist, wird häufig unterschätzt, dass beim Paketversand Zollvorschriften gelten. Die Schweiz gehört nicht zur EU und gilt deshalb als Drittland.
Für Privatpersonen und für Unternehmen mit Warenwerten bis 1.000 Euro sind die Zollunterlagen meist gut handhabbar. Wichtig ist, dass die Angaben vollständig und plausibel sind.
Wichtig für Unternehmer: Wenn Waren im Wert von mehr als 1.000 Euro in die Schweiz exportiert werden, ist vorab eine elektronische Ausfuhranmeldung notwendig. Das gilt auch, wenn die Waren auf mehrere Pakete verteilt werden.
Weitere Informationen:
Die Sendungsverfolgung hängt davon ab, welcher Zustellpartner die Sendung in der Schweiz übernimmt.
DHL-Pakete sind auf der Website der Schweizerischen Post mit der DHL-Sendungsnummer verfolgbar, sofern die Zustellung durch die Schweizerische Post erfolgt. Wird die Sendung an DHL Express übergeben, erscheint auf dhl.de üblicherweise ein Link zur DHL-Express-Sendungsverfolgung.
DHL-Päckchen sind bei DHL nicht offiziell verfolgbar. Bei online frankierten DHL-Päckchen kann es jedoch vorkommen, dass die Schweizerische Post einzelne Statusmeldungen anzeigt, zum Beispiel wenn ein Päckchen beim Zoll eingetroffen ist. Die Zustellung wird dabei meist nicht zuverlässig angezeigt. Diese Zusatzinformationen sind ohne Gewähr.
Bei GLS-Sendungen in die Schweiz kann die Sendung teilweise über Umwege bei der Schweizerischen Post verfolgt werden, zum Beispiel über Drittanbieter-Trackingdienste. Eine direkte Eingabe der GLS-Nummer auf post.ch funktioniert häufig nicht.
Für den Warenversand in die Schweiz sind Zolldokumente erforderlich. Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom Paketdienst, vom Warenwert und vom Sendungszweck ab.
Beim Export von Waren im Wert von mehr als 1.000 Euro ist zusätzlich zur Zollinhaltserklärung eine elektronische Ausfuhranmeldung notwendig. Dafür empfiehlt sich z.B. eine Zollagentur.
Lesen Sie auch unseren ausführlichen Ratgeber zur Zollinhaltserklärung und den Ratgeber zur Ausfuhranmeldung.
Wenn Sie kein Geschenk verschicken, sondern eine bezahlte Ware, müssen Sie zusätzlich zur Zollinhaltserklärung eine Handelsrechnung beilegen. Das gilt auch bei sehr kleinen Warenwerten.
Bei DHL Express, UPS und vielen Kurierdiensten ist eine Handelsrechnung beziehungsweise bei Geschenken eine Proformarechnung grundsätzlich erforderlich.
Die Handelsrechnung muss außen am Paket in einer transparenten Hülle befestigt werden. Empfehlenswert sind drei Ausfertigungen: Original plus zwei Kopien.
Falls der Lieferung kein Geldfluss zugrunde liegt, zum Beispiel bei Mustern, kostenlosen Ersatzteilen oder Gewinnen aus einem Gewinnspiel, wird eine Proformarechnung erstellt.
Hinweis zu eBay-Verkäufen: Einige Paketda-Nutzer berichten, dass sie statt einer klassischen Handelsrechnung einen Ausdruck der eBay-Auktion und der zugehörigen Zahlung beilegen. Ob dies im Einzelfall vom Schweizer Zoll akzeptiert wird, kann Paketda nicht garantieren.
Eine Anleitung und Vordrucke finden Sie in unserem Ratgeber zur Handelsrechnung.
Wenn Sie ein Geschenk in die Schweiz schicken, muss der Warenwert trotzdem auf der Zollinhaltserklärung angegeben werden. Der Zoll benötigt diese Angabe zur Prüfung möglicher Einfuhrabgaben.
Wenn der Beschenkte den Wert nicht sehen soll, können Sie das Paket an ein Familienmitglied oder eine andere Vertrauensperson in der Schweiz senden. Diese Person kann die Zolldokumente vor der Weitergabe entfernen.
Private Geschenkpakete in die Schweiz sind bis zu einem Warenwert von 100 CHF abgabenfrei. Versandkosten zählen für diese Geschenkfreigrenze nicht zum Warenwert. Die Freigrenze gilt jedoch nicht für Alkohol und Tabakwaren.
Auch bei Geschenkpaketen unter 100 CHF muss eine Zollinhaltserklärung beigefügt werden.
Weitere Informationen zu Geschenksendungen: bazg.admin.ch.
Empfänger in der Schweiz müssen für ausländische Warensendungen in vielen Fällen Einfuhrabgaben bezahlen. Zusätzlich berechnet der Zustelldienst eine Gebühr für die Verzollung.
Wenn die berechneten Einfuhrabgaben unter 5 CHF liegen, wird in der Regel nichts erhoben. Daraus ergeben sich ungefähre Freibeträge:
Für private Geschenkpakete gilt zusätzlich der Freibetrag von 100 CHF Warenwert.
Die Schweizerische Post berechnet dem Empfänger bei Paketen aus der Europäischen Union eine Verzollungsgebühr aus einem Grundpreis plus Zuschlag auf den Warenwert. Per Stand 2026 werden 13,00 CHF Grundpreis plus 3% des Warenwerts berechnet. Bei Onlinezahlung wird ein geringer Rabatt gewährt.
Bei DHL Express, UPS, DPD und GLS können die Verzollungsgebühren deutlich höher ausfallen als bei der Schweizerischen Post. Auch bei GLS-Sendungen kann dies relevant sein, obwohl die Zustellung in der Schweiz über Swiss Post GLS erfolgt.
Unvollständige oder unplausible Zolldokumente können zusätzliche Gebühren und Verzögerungen verursachen.
Weitere Informationen und Rechenbeispiele finden Sie auf post.ch.
Hinweis: Für private Absender ist es leider nicht möglich, die Verzollungskosten für den Empfänger zu übernehmen. Das ist besonders bei Geschenkpaketen, die die 100-CHF-Freigrenze überschreiten ärgerlich, aber nicht zu ändern.
Die folgenden Informationen sind für Unternehmen wichtig, die in Deutschland umsatzsteuerpflichtig sind.
Die Schweiz gehört nicht zur EU. Warenlieferungen in die Schweiz können in Deutschland umsatzsteuerfrei sein, wenn der Export nachgewiesen werden kann (per sog. Gelangensbestätigung).
Als Ausfuhrnachweis wird häufig ein Zustellnachweis aus der Sendungsverfolgung akzeptiert, zum Beispiel ein Ausdruck der DHL- oder Schweizerische-Post-Sendungsverfolgung nach erfolgreicher Zustellung. Der Einlieferungsbeleg genügt in der Regel nicht als Exportnachweis.
Es ist unerheblich, ob der Empfänger in der Schweiz eine Privatperson oder ein Unternehmen ist. Entscheidend ist, dass der deutsche Verkäufer den Export nachweisen kann. Der Empfänger in der Schweiz muss seinerseits Einfuhrabgaben und schweizerische Mehrwertsteuer bezahlen.
Privatkunden können Pakete in die Schweiz vor allem mit DHL, DHL Express oder UPS versenden. GLS und DPD sind für den Versand aus Deutschland in die Schweiz nur mit Geschäftskundenvertrag möglich.
Für private Geschenkpakete empfiehlt Paketda den Versand als DHL-Standardpaket oder DHL-Päckchen, weil die Zollabfertigung über die Schweizerische Post einfacher und günstiger ist als bei Express- und Kurierdiensten.
Das kleine DHL Päckchen XS International ist ausschließlich online erhältlich und nicht am Postschalter. Generell empfiehlt sich bei Auslandssendungen die DHL-Onlinefrankierung (auf dhl.de oder in der DHL-App), weil sie günstiger ist und die digitale Zollinhaltserklärung den Transport erleichtert.
Die tatsächliche Laufzeit hängt stark vom Paketdienst, der Zollabfertigung und dem Zustellpartner in der Schweiz ab.
| Paketdienst | Regellaufzeit Deutschland → Schweiz | Bemerkung |
|---|---|---|
| DHL Paket Standard | 4 bis 7 Werktage | Einfachste Möglichkeit für Privatkunden mit Sendungsverfolgung und Versicherung |
| DHL Päckchen | 4 bis 7 Werktage | Bis 2 kg, ohne Versicherung und ohne Sendungsverfolgung |
| DPD | 2 bis 4 Werktage | Versand aus Deutschland nur für Geschäftskunden; höhere Verzollungsgebühren möglich |
| GLS | 2 bis 4 Werktage | Versand aus Deutschland nur für Geschäftskunden; höhere Verzollungsgebühren möglich |
| UPS Standard | 2 bis 4 Werktage | Schnelle Option, aber häufig höhere Verzollungsgebühren |
| UPS Express | 1 bis 2 Werktage | Sehr schnell, aber teuer; höhere Verzollungsgebühren |
| DHL Express | 1 bis 2 Werktage | Sehr schnell, aber teuer; höhere Verzollungsgebühren |
Laut DHL beträgt die Lieferzeit für ein Paket oder Päckchen von Deutschland in die Schweiz 4 bis 7 Werktage. Paketda-Beobachtungen bestätigen dies grundsätzlich, wobei auch Laufzeiten von mehr als einer Woche vorkommen.
Nachfolgend finden Sie das Porto für Briefsendungen von Deutschland in die Schweiz (Stand: 1/2026). Die detaillierten Größenbeschränkungen finden Sie auf deutschepost.de.
Wichtig: Waren dürfen mit der Deutschen Post nicht in Auslandsbriefen verschickt werden. Für Waren in die Schweiz nutzen Sie bitte DHL Päckchen oder DHL Paket.
In der Schweiz gibt es A-Post und B-Post. Damit Ihre Sendung als schneller internationaler Priority-Brief behandelt wird, kleben Sie einen blauen Priority-Aufkleber auf die Vorderseite. Dafür berechnet die Deutsche Post keinen Aufpreis. Den Aufkleber erhalten Sie kostenlos in Postfilialen.
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