Der Empfänger hat das Paket aus der Packstation entnommen. Das Paket gilt als zugestellt, auch wenn keine Unterschrift des Paketempfängers vorliegt. Stattdessen hat er sich durch seine Goldcard (DHL-Kundenkarte) und die mTan identifiziert.
Nachdem ein Paket aus der Packstation abgeholt wurde, kann die Annahme nicht mehr verweigert werden.
Grundsätzlich hat man als Privatperson ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn man bei einem deutschen Onlineshop bestellt (ausgenommen einige bestimmte Waren / Dienstleistungen).
Einige Kunden fragen sich, wann das 14-tägige Widerrufsrecht beginnt, wenn man die Ware an eine Packstation geliefert bekommt. Beginnt die Frist mit der Hinterlegung in der Packstation durch DHL oder erst bei Abholung durch den Empfänger?
Die Antwort auf diese Frage lässt sich aus einem bei it-recht-kanzlei.de geschilderten Fall ableiten.
Wenn das Paket unaufgefordert in einer Packstation landet (im o.g. Fall bei einem Nachbarn), beginnt die Widerrufsfrist erst mit der Abholung des Pakets durch den Originalempfänger.
Wenn der Originalempfänger wünschte, dass das Paket direkt zur Packstation (oder zu einem Nachbarn) geschickt wird, beginnt die Frist mit der Ablieferung durch den Paketdienst.
Und auf Englisch lautet dieser Paketstatus:
»the recipient has picked up the shipment from the packstation«
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