Uns bei Paketda ist die Klausel "Das Paket wurde gegen RQ zugestellt" vom DPD-Kundenservice bekannt. Die Abkürzung RQ steht für Reine Quittung.
In der Logistik bedeutet reine Quittung, dass der Empfänger bei der Zustellung des Pakets keine äußerlich erkennbaren Schäden bemängelt hat. Äußerlich erkennbare Schäden müssen nämlich sofort beim Zusteller gemeldet werden und von ihm im Handscanner erfasst werden.
Unterbleibt die sofortige Schadenmeldung beim Zusteller, ist eine nachträgliche Reklamation bei DPD schwierig bis unmöglich. DPD wird sich auf § 438 HGB berufen, wonach vermutet wird, "daß das Gut vollständig und unbeschädigt abgeliefert worden ist", sofern der Empfänger bei der Zustellung keine Beschädigung gemeldet hat.
Eine nachträgliche Schadenmeldung ist möglich, wenn es sich um einen sog. verdeckten Schaden handelt, der für den Empfänger nicht äußerlich erkennbar war. Das sind Schäden, die erst nach dem Öffnen bzw. Auspacken des Pakets sichtbar werden.
Haben Sie als Privatkunde bei einem deutschen Onlineshop bestellt, profitieren Sie vom gesetzlichen Verbraucherschutz und können direkt den Verkäufer für Transportschäden haftbar machen. Und zwar auch dann, wenn DPD eine Reklamation ablehnt.
Ausführliche Informationen finden Sie im DPD-Schadenratgeber von Paketda.
Automatische Paketanalyse