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Zustellung / Abstellung mit einmaliger Vollmacht des Empfängers

DPD hat das Paket beim Empfänger abgestellt. Das heißt, der Empfänger hat den Erhalt des Pakets nicht mit seiner Unterschrift quittiert. Stattdessen hat der Empfänger eine sogenannte Abstellgenehmigung erteilt. Diese gilt entweder für ein einzelnes, spezielles Paket (einmalige Vollmacht) oder für alle DPD-Pakete (generelle Vollmacht).

Nur wenn eine solche Vollmacht vorliegt, darf DPD das Paket beim Empfänger abstellen. Außerdem muss der vom Empfänger vorgegebene Ort eingehalten werden. Falls z.B. die Garage als Abstellort vereinbart ist, darf das Paket nicht vor der Haustür abgestellt werden.

Falls das Paket verloren gegangen ist (z.B. Diebstahl), trägt der Empfänger das Risiko. Das gilt natürlich nur, sofern eine Abstellgenehmigung vorliegt. Falls Sie sich unsicher sind, ob Sie DPD mal eine solche Genehmigung erteilt haben, fordern Sie vom DPD-Kundenservice eine Kopie des Dokuments an.

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Ausführliche Informationen zu diesem Fall finden Sie in unserem Ratgeber zur Abstellgenehmigung. Außerdem haben wir einen Musterbrief vorbereitet, mit dem Sie die Abstellgenehmigung widerrufen können.

Dpd Abstellung Vollmacht Empfaenger



Und auf Englisch lautet dieser Paketstatus:
»Delivery / one-off authorisation to deposit.«


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