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Ablieferung an eine dritte Person mit Benachrichtigung an den Empfänger.

Das Paket wurde wahrscheinlich in der Nachbarschaft zugestellt. Der Name desjenigen, der unterschrieben hat, sollte auf der Benachrichtigungskarte vermerkt sein.

Falls der Empfänger keine DPD-Benachrichtigungskarte erhalten hat, kann der Name aus der Unterschrift auch über die Sendungsverfolgung angezeigt werden. Sofern ein Ablieferbeleg mit der handschriftlichen Unterschrift des Empfängers benötigt wird, kann dieser Beleg vom Absender bei DPD angefordert werden.

Ablieferung Dritte Person Benachrichtigung



Und auf Englisch lautet dieser Paketstatus:
»Delivered. Delivery to third party with notification.«


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Fragen von Kunden zu diesem Paketstatus

Hallo, habe bei einem Händler in England Kleidung bestellt, laut Tracking wurde das Paket abgegeben, allerdings gibt es den dort angegebenen Namen weder hier, noch in unserer Nachbarschaft, es wurde also irgendein Fakenamen angegeben. Die Nachfrage bei allen Nachbarn ergab nichts. Ich habe dem Versender Bescheid gegeben, dieser forderte eine schriftliche Erklärung und eine Kopie meines Ausweises an um es von Dpd (Unterschrift) überprüfen zu lassen. Wie gehe ich am Besten vor? Was würden sie empfehlen nun zu tun? Dem Versender noch Zeit geben (ist jetzt 7 Tage her) oder muß er umgehend Ersatz liefern bzw wenn nicht möglich den Betrag zurück erstatten, die Unterschrift kann er ja selbst schnell einsehen...Eine Anfrage meinerseits an Dpd blieb unbeantwortet. Danke für ihre Hilfe. | Paul am 08.01.2018
• Paketda-Redaktion antwortet: Wir empfehlen, den Verkäufer unter Druck zu setzen, so dass er entweder Ersatz liefert oder den Kaufpreis erstattet. Das ist nicht ganz einfach, weil er in England sitzt und das Problem vielleicht nicht versteht oder nicht verstehen will. Das Paket ist laut DPD ja zugestellt, aber eben nicht ordnungsgemäß. Nachbarschaftszustellungen sind nur erlaubt, wenn der Nachbar für den Originalempfänger auch auffindbar ist. Manche Rechtsanwälte sind auch der Auffassung, dass eine Nachbarschaftszustellung generell keine ordnungsgemäße Zustellung ist. Der Verkäufer muss immer nachweisen, dass der Originalkunde die Ware erhalten hat. Wenn es keine Empfangsbestätigung (Unterschrift) vom Originalkunden gibt, besteht keine Zahlungsverpflichtung. Das ist EU-Recht und gilt deshalb auch für Bestellungen in England.

Aber wenn sich der Verkäufer in England tot stellt, ist das Recht schwierig durchzusetzen. Sie könnten den Händler notfalls verklagen. Ist aber mit viel Aufwand verbunden und verschlingt erstmal Kosten.

Aber es besteht ja die Hoffnung, dass der Händler einsichtig ist, weil er die Rechtslage kennt Dann zahlt er den Kaufpreis vielleicht unkompliziert zurück oder liefert Ersatz.

Bei DPD werden Sie mit einer Schadenersatzforderung vermutlich auf Granit beißen. Paketdienste argumentieren i.d.R. damit, dass der Absender des Pakets diesen Schadenersatzanspruch stellen muss. Denn nur der Absender habe das Vertragsverhältnis mit DPD bzw. in diesem Fall DPD UK.

Deshalb ist auch unklar, ob deutsche Gesetze auf den Fall anwendbar sind. Nach deutscher Rechtslage (Paragraf 421 HGB) könnte nämlich auch der Empfänger einen Schadenersatzanspruch geltend machen. Und nicht bloß der Absender.

Falls sowohl Verkäufer als auch DPD auf stur schalten, holen Sie sich ggf. rechtliche Unterstützung bei einer Verbraucherzentrale. Siehe https://www.verbraucherzentrale.de/beratung

Oder machen Sie Ihren Fall in Medien öffentlich, um DPD unter Handlungsdruck zu setzen. Z.B. in einer regionalen Tageszeitung, in einem TV-Verbrauchermagazin oder bei http://www.bild.de/news/bild-kaempft/bild-kaempft-fuer-sie/bild-kaempft-43942532,la=de.bild.html

• Paul antwortet: Ps: Benachrichtigungskarte gab es keine


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