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IOSS-Software kostet 10 Millionen Euro


Die WirtschaftsWoche widmet sich in einem Artikel der misslungenen Einführung des IOSS-Verfahrens in Verbindung mit Atlas-Impost. Während andere Länder das System zur digitalen Zollabfertigung am 1. Juli 2021 einsatzbereit hatten, schaffte es Deutschland nicht.

Einige FDP-Bundestagsabgeordnete hatte diesbezüglich eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt (PDF). Weil die Zollabfertigung aktuell mit einem Übergangssystem erfolgt, konnte die Regierung die Fragen der FDP-Politiker nur mit "auf manuellen Auswertungen beruhenden" Schätzwerten beantworten.

Wie viele Sendungen mit einem Sachwert bis zu 22 Euro wurden gemäß den neuen Vorschriften (seit 1.7.21) bislang beim Zoll angemeldet?
Antwort: Circa 1,3 Mio. Sendungen.

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Bearbeitungszeit pro Sendung?
Antwort: Der Bundesregierung liegen keine aktuellen konkreten Angaben zu durchschnittlichen Bearbeitungszeiten vor. Eine repräsentative Messung von Bearbeitungszeiten ist bisher nicht erfolgt.

In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung hierdurch insgesamt Einfuhrabgaben erhoben?
Antwort: Circa 1,6 Mio. Euro Einfuhrumsatzsteuer außerhalb des IOSS.

Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Höhe der erhobenen Einfuhrabgaben pro Sendung?
Antwort: Für Anmeldungen ohne IOSS beträgt die durchschnittliche Höhe der erhobenen Einfuhrumsatzsteuer je Sendung circa 2,10 Euro.

Der letzte Punkte ist interessant, weil die Einfuhrabgaben sehr gering erscheinen. Der durchschnittliche Warenwert einer IOSS-Sendung läge bei nur 11 Euro - ist das realistisch?

Die WirtschaftsWoche befragte dazu den Chef des Unternehmens Taxdoo, Roger Gothmann. Taxdoo hilft u.a. Amazon- und eBay-Händlern bei Umsatzsteuererklärungen. Gothmann ist der Meinung, dass die Steuerhinterziehung vorerst "munter weitergeht", weil viele Händler die Verkaufspreise zu niedrig deklarieren. Es werden zwar Steuern gezahlt, aber nicht auf den echten Verkaufspreis, sondern auf einen ausgedachten, niedrigeren Wert.

Der deutsche Staat könnte solchen Betrügern auf die Spur kommen, indem Daten von Amazon und eBay angefordert und ausgewertet werden. Dafür fehle den Behörden aber die Technik, so Gothmann.

Auch bei den Zollkontrollen vor Ort in den Post- und Paketzentren können Betrugsfälle nicht großflächig aufgedeckt werden. Mit Blick auf die gewaltigen Sendungsmengen sagte der langjährige Zollfahnder Frank Buckenhofer zur WirtschaftsWoche: "Wie sollen ein paar Zöllner das alles kontrollieren? Geht so gar nicht." Chinahändler würden die deutschen Zollbehörden "überfluten".

In der Antwort auf die Kleine Anfrage kündigt die Regierung immerhin an, dass für 2022 in der Zollverwaltung 514 neue Planstellen vorgesehen sind.

Interessant: Die Stichprobenkontrollen des Zolls basieren auf "Risikoparametern unterschiedlichster Art. So werden beispielsweise Warenart, Versendungsland, Transportwege sowie aktuelle Informationen berücksichtigt."

Auf die Frage, warum das System Atlas-Impost nicht pünktlich fertig wurde, antwortete die Regierung:

"Die vollständigen fachlichen und technischen Anforderungen für die Entwicklung von ATLAS-IMPOST lagen tatsächlich erst Mitte 2020 vor und nicht bereits seit dem Jahr 2018. Die technische Umsetzung von ATLAS-IMPOST kann trotz intensivster Anstrengungen nicht vor Januar 2022 erfolgen."

Die Software-Entwicklungskosten belaufen sich übrigens insgesamt auf 10,14 Millionen Euro.

Bis zum Stichtag 6. August 2021 haben sich 509 Unternehmen beim Bundeszentralamt für Steuern für die IOSS-Teilnahme registriert (davon wurden 130 nicht zugelassen). Die Teilnehmerzahl ist ziemlich gering, wenn an die vielen Verkäufer bei Aliexpress, Wish & Co. denkt. Diese geringe Teilnehmerzahl ist dadurch erklärbar, dass sich nicht jeder Chinaverkäufer einzeln registrieren muss. Die IOSS-Sendungen aller Marktplatz-Verkäufer werden z.B. von eBay, Amazon, Aliexpress, etc. gebündelt und unter einer Teilnehmernummer gemeldet.





PDDP: Paketdienste entwickeln IOSS-Verfahren weiter

So berichtete Paketda im September 2021

Die International Post Corporation (IPC) mit Sitz in Brüssel arbeitet an der Einführung einer neuen, kundenfreundlichen Zollabfertigung. Das sogenannte PDDP-Verfahren bedeutet Postal Delivery Duties Paid und basiert auf IOSS.

IOSS wurde EU-weit am 1.7.2021 eingeführt. Damit ist es ausländischen Onlineshops möglich, die Umsatzsteuer im Voraus zu bezahlen, so dass dem Empfänger bei Lieferung i.d.R. keine Zusatzkosten entstehen.

Einige Länder berechnen Empfängern für Auslandsbestellungen trotz des IOSS-Verfahrens weiterhin Zollabfertigungsgebühren (Paketda berichtete). Hier kann PDDP wahrscheinlich Abhilfe schaffen. Mit PDDP zahlt der Absender die Einfuhrabgaben plus eine Abfertigungsgebühr an die Post im Zielland. In diesem Fall muss der Empfänger also wirklich nichts extra zahlen.

Für deutsche Kunden hat PDDP vermutlich keine Vorteile, weil DHL auf die Erhebung der 6-Euro-Auslagepauschale bereits verzichtet, wenn der Absender IOSS nutzt.

Quellen: ipc.be | wik.org (PDF) | ipc.be (PDF)



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Zoll vertrödelt 1.7.2021

So berichtete Paketda im Mai 2021

Anfang 2021 gab es Gerüchte, dass sich die deutsche Bundesregierung dafür eingesetzt haben soll, die Zollfreigrenze von 22 Euro erst 2022 abzuschaffen und nicht im Juli 2021 (Paketda berichtete).

Nun wird die mögliche Ursache dafür bekannt: Laut DVZ-Bericht schafft es der deutsche Zoll nicht, zum 1.7.2021 die technischen Systeme zur Zollabfertigung bereitzustellen.

Konkret geht es um die neue Software Atlas-Impost, die auch Privatkunden nutzen können, um Onlinebestellungen beim Zoll voranzumelden (Paketda berichtete). Ein großer Vorteil ist, dass von der Post keine 6-Euro-Auslagepauschale berechnet wird, sofern eine Sendung über Atlas-Impost abgewickelt wird.

Doch Pustekuchen: Die DVZ hat von der Generalzolldirektion erfahren, dass die Software "frühestens im Januar 2022 fertig sein" wird. Der Zoll erwartet mehr als 100 Millionen Sendungen pro Jahr, und für solche Mengen sei die bisherige Zollsoftware nicht ausgelegt.

Offenbar hat sich der Zoll erst spät Gedanken um dieses Thema gemacht. Dass die Zollfreigrenze entfällt, steht nämlich seit 2016 fest, und die technischen Umsetzungsdetails hatte die EU im Mai 2018 bekannt gegeben.

Vielen Dank an Christian K. für den Hinweis


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