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Zoll-Anmeldesystem für Privatkunden jetzt ohne Startdatum

Der deutsche Zoll wollte es Privatkunden eigentlich ermöglich, "noch im Verlauf des Jahres 2022" Sendungen von außerhalb der EU digital anzumelden. Die sogenannte Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK) sollte für Auslandspakete bis 150 Euro Warenwert funktionieren und in das Bürger- und Geschäftskundenportal integriert werden.

Der Start des Systems verschiebt sich jetzt auf unbestimmte Zeit. Auf der Zollwebsite wurde die Formulierung "noch im Verlauf des Jahres 2022" nämlich in das Wort "zukünftig" geändert. 2022 wird das System also nicht mehr fertig.

Generell scheint der Zoll mit IT-Projekten kein glückliches Händchen zu haben. Als die 22-Euro-Zollfreigrenze am 01.07.2021 abgeschafft wurde, war das zugehörige System Atlas Impost nicht entsprechend angepasst. Die Deutsche Post und andere Unternehmen mussten Importsendungen mit einer Behelfslösung beim Zoll anmelden. Erst seit dem 15.01.2022, also mit sechs Monaten Verspätung, funktioniert Atlas Impost (für Firmenkunden).

Dass das Privatkundenportal vom Zoll noch länger schleifen gelassen wird, ist sehr ärgerlich. Kunden könnten mit der Selbstanmeldung beim Zoll nämlich die 6-Euro-Auslagepauschale von Deutsche Post DHL vermeiden.


Wie funktioniert ATLAS-IMPOST?

ATLAS-IMPOST kann nur für geringwertige Sendungen bis 150 Euro verwendet werden. Außerdem ist die Nutzung freiwillig. Wer sich nicht dafür registrieren will, kann sich bei der Zollanmeldung weiterhin von Deutsche Post DHL "vertreten lassen", wie es in der Fachsprache heißt. Dafür werden die zuvor erwähnten 6 Euro fällig.

Die Zollanmeldung wird in das Bürger- und Geschäftskundenportal unter www.zoll-portal.de integriert. Dort kann man sich jetzt schon anmelden, aber ATLAS-IMPOST noch nicht nutzen.

Die Registrierung für das Portal ist beispielsweise mit dem elektronischen Personalausweises möglich. Dafür benötigt man die Ausweis-App 2 für Android oder iPhone, ein NFC-fähiges Smartphone und natürlich einen Personalausweis mit Onlinefunktion.

Anmeldung beim Zollportal


Wie bezahle ich an den Zoll?

In einem Dokument zu den Datenstrukturen (nicht mehr online verfügbar) heißt es, für ATLAS-IMPOST sind die Zahlungsarten vom Typ "E" und "G" zulässig.

Was sich hinter den Buchstaben verbirgt, steht in der Codeliste A2060. E und G bezeichnen einen sogenannten Zahlungsaufschub. Das bedeutet, die Postsendung wird vom Zoll für den Weitertransport freigegeben, auch wenn der Empfänger noch nicht bezahlt hat.

Laut www.zoll.de sind aufgeschobene Abgabenbeträge bis "spätestens am 16. Tag des darauf folgenden Kalendermonats durch den Aufschubnehmer an die Bundeskasse Trier zu entrichten."

Das bedeutet im Klartext: als Empfänger einer Nicht-EU-Sendung zahlt man 19% oder 7% Einfuhrumsatzsteuer per Überweisung an den Zoll. Und diese Zahlung sollte man keinesfalls vergessen, denn der Zoll hat im Außendienst eigene Vollziehungsbeamte, die unbezahlte Schulden eintreiben dürfen, ähnlich wie Gerichtsvollzieher.

ATLAS-IMPOST


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