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Wissenswertes zu Auslandspaketen, Zoll und Import/Export

Umfangreiche Informationen zum Empfang und Versand internationaler Pakete finden Sie im Bereich »www.paketda.de/ausland«.

Wenn Sie ein Paket ins Nicht-EU-Ausland senden, sind die Themen »Zollinhaltserklärung« und »Handelsrechnung« besonders wichtig. Beachten Sie außerdem, dass Batterien und Akkus als Gefahrgut gelten. DHL verbietet sie bei Auslandspaketen.

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DHL | cy578244684de (dhl.de) | cy578244684de (dhl.com)

Mein Paket das nach Kanada gehen sollte,habe ich am 10.10.2023 aufgegeben.
Die letzte Statusmeldung war am 11.10.2023.
Der Chatbot entschuldigt sich dafür das es so lange dauert.
Beim Nachforschungsauftrag wird mir angezeigt das die Postleitzahl nicht mit der des Empfängers übereinstimmt.Komisch ist,im November habe ich ein weiteres Paket nach Kanada an die selbe Adresse geschickt,das ist auch vor ein paar Tagen angekommen.Auch mit der Verfolgung gab es keine Probleme.
Aber das vom Oktober kann ich mir wohl als Totalverlust abschminken?
• Ich bin: Absender/in
• Absender ist: Privatperson
| Martin S. | 21.12.2023

• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Seefrachttransport bei DHL nach Nordamerika kann bis zu 3 Monate dauern, im Extremfall auch bis zu 4 Monate aufgrund der Erfahrungen mit anderen Paketen.

Ich vermute, es bestehen gute Chancen, dass das Paket bis ca. Mitte Februar beim Empfänger ankommen wird.

Erscheint in der Sendungsverfolgung des anderen Pakets nach Kanada an den gleichen Empfänger, welches inzwischen schon angekommen ist, in der Sendungsverfolgung von DHL auch ein Hinweis auf Seetransport? Es kann sein, dass einige Pakete nach Kanada vielleicht per Luftfracht transportiert werden. Das Paket CY578244684DE wird jedoch per Seefracht transportiert.

• Waniho antwortet: @^ck Hast Recht. Da hat jemand im Sellerforum nen Leichenthread aus dem letzten Jahr wiederverwendet. Hab nicht aufs Jahr geachtet. Sorry.

• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Im Sellerforum konnte ich diesbezüglich keine Informationen über Seetransport nach USA und Kanada für diese Weihnachtssaison finden. Die Informationen stammen aus letztem Jahr.

• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Für Pakete nach Kanada steht seit vielen Jahren immer noch durchgängig auf folgender Seite, dass DHL Pakete nach Kanada per Seepost nach Kanada transportiert werden: https://www.dhl.de/de/privatkunden/information/aktuelles.html

Auch in der Onlinefrankierung von DHL wird darauf hingewiesen.

Laut DHL auf der genannten Webseite ist Kanada das einzige Land, in denen Pakete mit kompletten Seetransport transportiert werden.

Leider scheint DHL in der Praxis auch Premium Pakete per Seetransport zu befördern, so daß von diesem Aufpreis abzuraten ist.

Für Versand nach Kanada empfehle ich als bessere Alternative ebenfalls Hermes Borderguru für einen schnelleren Transport nach Kanada im Vergleich zu DHL, wenn dann auf der Seite des Empfängers auch nur die normalen Zollabwicklungskosten der kanadischen Post anfallen sollen

Die Zollabwicklungskosten für Pakete nach Kanada mit UPS, und anderen Kurierdiensten hingegen können wesentlich höher sein.

• Hacuda antwortet: Eine gute Alternative für internationale Pakete ist auch Hermes Borderguru, weil diese Pakete als EMS-Pakete über die belgische Post verschickt werden. EMS-Pakete sind Expresspakete der Post. In Deutschland werden sie nicht angeboten, weil DHL hier DHL Express hat (wird aber für private Kunden nur innerhalb der EU angeboten).

https://www.paketda.de/news-hermes-usa-china-australien.html

• Tunefa antwortet: @^sp Der Seetransport in Richtung USA/Kanada ist tatsächlich wieder aktuell. Wurde auch im Sellerforum drüber berichtet. Sogar ein Premium-Paket hat's erwischt. Wobei mich das jetzt nicht wundert, ich glaub immer noch nicht, dass DHL überhaupt zwischen Premium und Standard unterscheiden kann bzw. tatsächlich unterscheidet.

@Fragesteller: Hilft in diesem Falle jetzt zwar nicht mehr, aber da Sie anscheinend öfter Pakete nach Kanada verschicken und UPS als Alternative sauteuer wäre: https://www.myhermes.de/preise/versandlaender/kanada/

Hermes übergibt die Sendungen an die belgische Post und diese gehen dann als Express-Sendung nach Kanada. So ein Mist wie hier kann einem dann nicht passieren.


• Hacuda antwortet: Ergänzung: Bei Postgesellschaften ist bei der Lieferzeit internationaler Transporte eine riesige Zeitspanne im Bereich von X bis Y im Bereich des Normalen.

• Hacuda antwortet: Nach 2 Monaten mit dem Schiff ist bei Postgesellschaften noch kein Verlust zu vermuten. UPS und FedEx sind international besser und schneller. Nachteil: Die Kosten für die Zollabwicklung können höher sein.

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Oha, in der Sendungsverfolgung steht Seetransport. Das habe ich bei DHL lange nicht mehr erlebt. Hier ein älterer Bericht zum Thema: https://www.paketda.de/news-dhl-usa-containerschiff.html

Nach mittlerweile 2 Monaten hätte das Paket eigentlich in Kanada angekommen sein müssen. Beim Nachforschungsauftrag können Sie "Ich habe keine Sendungsnummer" anklicken und dadurch die PLZ-Abfrage umgehen. Die Sendungsnummer können Sie anschließend trotzdem in den Nachforschungsauftrag eingeben.

Das im November abgeschickte Paket wurde vermutlich nicht per Seetransport befördert. Beim Oktober-Paket tendiere ich zur Verlustvermutung, weil 2 Monate selbst für Seetransport ungewöhnlich lang sind. In jedem Fall ist ein Nachforschungsauftrag notwendig. Darauf wird DHL vermutlich erst Ende Januar antworten. Und wenn das Paket bis dahin nicht angekommen ist, kann man es als verloren betrachten.

Auslandspaket | Z3110953842

Hallo,

meine Sendung kommt aus der Slowakei über PACKETA, Bpost international und einer DPD Tracking Nummer nach Deutschland.

Wer liefert am Ende mein Paket? Bpost, also die Post oder DPD?

Track ID PACKETA: Z3110953842 -
DPD: 094470874315377
LANDMARK GLOBAL: https://track.landmarkglobal.com/?search=LTN248457098
Bpost international: wieder die DPD Track ID https://www.aftership.com/track/bpost-international/094470874315377

Über Landmark Global konnte ich am weitesten herausfinden, wo das Paket ist, wohl schon in Leipzig. DPD zeigt mir aber gar nichts an, nicht Mal eine Ankündigung. bei Packeta zeigt es an das Paket ist in Prag. Bin etwas überfragt, wer und wann ca. liefert nun das Paket und was hat die belgische Post überhaupt mit all dem zu tun, es ist eine EU Sendung!

liebe Grüsse
• Ich bin: Empfänger/in
• Absender ist: Unternehmen
| Erik | 05.06.2023

• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Das Paket war schneller als ich vermutet hatte unterwegs und wurde bereits heute durch DPD zugestellt: https://tracking.dpd.de/status/de_DE/parcel/094470874315377

Die Sendungsverfolgung bei Landmark und packeta hat sich leider nicht aktualisiert.

• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Das Paket befindet sich noch nicht in Leipzig. Sämtliche Einträge in der Sendungsverfolgung von Landmark sind nur elektronische Vorankündigungen von packeta, die durch die Niederlassung von Landmark in Leipzig elektronisch empfangen wurden und in der Sendungsverfolgung erscheinen.

Das Paket befand sich heute morgen im Speditionslager Prag-Sterboholy, K Hrusovu, siehe hier: https://tracking.packeta.com/de_DE/?id=Z3110953842

Landmark hat das Paket von Packeta noch nicht erhalten. Nachdem Landmark das Paket erhalten haben wird, wird es später zur endgültigen Zustellung an DPD übergeben werden.

Landmark ist eine Tochterfirma von Bpost, die weltweit agiert, daher ist Bpost als Unternehmensname hier involviert. Die Beförderung findet jedoch nicht direkt mit Bpost statt, sondern auf einer Teilstrecke mit Landmark.

Die DPD Sendungsnummer wird erst aktiv, wenn Landmark das Paket erhalten hat, oder Landmark das Paket an DPD übergibt. Das kann noch einige Tage dauern.

Ich schätze, das Paket wird gegen Mitte oder Ende nächster Woche ankommen.

DHL | CR843742656DE (dhl.de) | CR843742656DE (dhl.com)

Für Nikolaus haben wir nach Mallorca zu Tochter und Familie ein Paket verschickt.Leider kam das Paket unvollständig an. Es fehlten einige Dinge. Bei Abholung dachte unser Schwiegersohn: das Paket soll 9,2 kg wiegen? Nach Öffnen fragten sie uns was eigentlich alles im Paket war.
Es fehlten einige Sachen: 1. eine Flasche Signature Rum im Wert von 154,94 Euro
2. Putzmittel für neues Auto im Wert von 58,15 Euro
3. eine Landrover Tasse im Wert von 5 Euro.
4. eine Flasche Secco im Wert von 7 Euro
5. diverse Süssigkeiten im Wert von 20m Euro
Wir haben bei DHL schon angerufen und es sollte uns Anfang diese Woche jemand anrufen oder eine Mail schicken, bis jetzt ist noch nichts passiert
| Elke Reinfrank | 14.12.2022

• Lurofo antwortet: Lesen Sie mal diesen Artikel:

https://www.paketda.de/news-dhl-paket-verloren-klage.html

Die Kanzlei hat ja schon Erfahrung mit DHL...

• Hamara antwortet: @Fawuta Weil DHL leider erfahrungsgemäß alles versucht um nicht zahlen zu müssen. Inklusive Kunden falsche Auskünfte zu erteilen. Wobei man hierbei vielleicht auch in Erwägung ziehen muss, dass das vielleicht gar keine Absicht der Mitarbeiter an der Kundenhotline ist. Die werden nur kurz angelernt und haben oftmals keine Ahnung wovon sie überhaupt reden.

Richtig ist, dass der Ansprechpartner hier DHL Deutschland und nicht DHL Spanien ist. Das Paket war versichert, für die Versicherung bezahlt man auch (auch wenn sie im Preis inkludiert ist). Die einzige Bringschuld die man hat ist, sich vom Empfänger schriftlich bestätigen zu lassen, dass dies und jenes im Paket fehlte. Zusammen mit den unterschiedlichen Erfassungsgewichten ist die Sache dann eigentlich klar.

Wenn DHL nicht zahlen will bleibt die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur. Wenn DHL dann immer noch nicht zahlen will oder die Schlichtungsstelle Quatsch vorschlägt kann man auch zur Verbraucherzentrale gehen, wo für kleines Geld ein Anwalt ein Schreiben an DHL verschickt. Bei Ablehnung kann man diesen Anwalt dann auch beauftragen den Schaden gerichtlich durchzusetzen. Dass DHL es darauf ankommen lassen wird glaube ich nicht. Der Fall ist hier mit den unterschiedlichen Erfassungsgewichten zu eindeutig. Wenn doch ist das Prozessrisiko zumindest gleich Null.

Ich würde hier auf jeden Fall hartnäckig bleiben. Lassen Sie DHL damit nicht durchkommen. Je mehr Kunden deren Verhalten einfach so hinnehmen desto einfacher ist es für DHL das beim nächsten Kunden wieder so zu machen.

Zu den von sp angesprochenen 7 Tagen: Sie haben natürlich nicht direkt bei Ankunft des Pakets in Spanien von dem Verlust Kenntnis erlangt... Schreiben Sie heute noch eine Mail an impressum.paket@dhl.com und teilen Sie denen den Sachverhalt mit. Wenn DHL dann mit den 7 Tagen kommt egal. Sie haben ja erst 3 Tage nach Ankunft des Pakets mit ihren Angehörigen auf Mallorca telefoniert. Wer das jetzt fragwürdig findet: Die Fragestellerin hatte bereits telefonischen Kontakt zu DHL. Das erfüllt rechtlich gesehen die Schadensmeldung. Sollte DHL also tatsächlich mit der 7-Tage-Frist kommen ist wohl eher das fragwürdig...

• Fawuta antwortet: "DHL sagt wahrscheinlich, dass der Empfänger eine Reklamation bei DHL in Spanien einreichen soll."

Warum sollte DHL das sagen, wo doch generell immer an den Absender verwiesen wird, weil dieser der Auftraggeber eines Paketes ist? Der Beförderungsvertrag besteht zwischen Absender und Paketdienst. Der Empfänger hat kein Vertragsverhältnis mit dem Paketdienst, der ihm das Paket liefert.

Richtig ist, daß es leider sehr schwer wird, Schadenersatz zu erhalten. Wenn DHL sich weigert, bliebe ja nur ein Rechtsanwalt und der kostet viel Geld ...

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Ich befürchte, dass Sie keinen Schadenersatz für die entwendeten Produkte bekommen. Bei einem Paket ins Ausland ist die Reklamation sehr schwierig. DHL sagt wahrscheinlich, dass der Empfänger eine Reklamation bei DHL in Spanien einreichen soll. Und DHL in Spanien sagt vermutlich, dass Sie als Absenderin bei DHL Deutschland reklamieren sollen.

Zusätzlich könnte DHL einwenden, dass der Schaden 7 Tage nach Zustellung hätte reklamiert werden müssen. Sie haben zwar rechtzeitig bei DHL angerufen, aber das gilt vermutlich nicht als offizielle Reklamation.

Letztendlich könnte DHL behaupten, dass das Paket korrekt zugestellt wurde. Und weil niemand rechtzeitig reklamiert hat, wird kein Schadenersatz bezahlt.

Das sind meine Erfahrungswerte aus ähnlichen Fällen. Die Familie in Spanien kann ja mal bei DHL anrufen und versuchen, zu reklamieren. Kontaktdaten und Kontaktformular hier: https://www.dhl.com/es-en/parcel/home/private-shipments/contact/content-is-missing.html

Interessant ist auch, dass in der Sendungsverfolgung von DHL Spanien nur ein Paketgewicht von 4kg angezeigt wird. Haben Sie von DHL Deutschland eine Einlieferungsquittung bekommen, auf der 9,2 kg vermerkt sind? Das wäre sehr gut, weil es ein Beweis dafür ist, dass unterwegs Dinge geklaut wurden.

Bloß die Geltendmachung von Schadenersatz ist sehr schwierig. Rufen Sie erneut bei DHL an unter 02284333112 und sagen im Sprachmenü Reklamation.

Aber vermutlich gibt es dort keine Lösung oder Sie werden wieder auf einen Rückruf vertröstet, der nicht stattfindet. Schicken Sie Ihre Schadenersatzforderung schriftlich an: DHL Paket GmbH, Kundenservice, 22795 Hamburg

Legen Sie eine Kopie des Einlieferungsbelegs bei. Erwähnen Sie das unterschiedliche Paketgewicht. DHL will auch Wertnachweise der verlorenen Produkte haben. Legen Sie die ebenfalls in Kopie bei, sofern vorhanden.

Wenn DHL Schadenersatz ablehnt, wenden Sie sich mit dem Fall an die Verbraucher-Schlichtungsstelle bei der Bundesnetzagentur: https://www.paketda.de/recht/reklamieren-mahnen.html#schlichtungsstelle

• Automatische Erstanalyse (Roboter): DHL – Das Paket wurde laut DHL-Tracking zugestellt. Schauen Sie bitte im Tracking unter www.dhl.de nach, ob dort weitere Empfängerinfos durch PLZ-Eingabe abrufbar sind. Sofern das Paket nicht auffindbar ist, sollten Sie zur Klärung die DHL-Hotline anrufen.

Lesen Sie außerdem bitte den Ratgeber Paket angeblich zugestellt, aber nicht bei mir. Wo ist das Paket?

Es handelt sich offenbar um ein Paket in das Ausland. In solchen Fällen ist es am besten, wenn der Empfänger im Zielland versucht, mit der dortigen Postgesellschaft aufzunehmen. Vielleicht lässt sich der Verbleib der Sendung so »auf dem kurzen Dienstweg« klären. Falls nicht, muss der Absender in Deutschland eine Nachforschung bei DHL einreichen. Das geht für internationale Pakete mit diesem Formular. Internationale Nachforschungen können sich sehr lange hinziehen.

DHL | HKACZESHK46965482 (dhl.de) | HKACZESHK46965482 (dhl.com)

Hallo, ich habe ein Packet aus Hong Kong, es ist am 12.06 in Frankfurt angekommen, der Status zeigt "TRACKING UPDATES MAY END HERE, WILL BE DELIVERED SHORTLY", danach gibt es keinen neuen Status, und ich habe ihn noch nicht erhalten. Und ich habe auch die lokale Tracking-Nummer gesucht, aber es gibt nichts. Wo ist es? | zw | 08.07.2021

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Das Tracking endet in Frankfurt. Die Sendung ist innerhalb Deutschlands nicht weiter verfolgbar.

Vielleicht ist die Sendung verloren gegangen oder der Zoll hat den Import verboten. Importverbote betreffen oft folgende Produkte: Technik und Spielzeug ohne CE-Kennzeichnung, ohne deutsche Anleitung, Kosmetik, Lebensmittel tierischen Ursprungs, Medizin, Nahrungsergänzungsmittel.

Ich würde noch bis Mitte oder Ende Juli abwarten. Wenn bis dahin nichts geliefert wurde, fragen Sie den Verkäufer, ob er den Kaufpreis erstattet. Von Deutsche Post DHL ist erfahrungsgemäß keine Hilfe zu erwarten. Es scheitert auch daran, dass wie gesagt kein Tracking innerhalb Deutschlands möglich ist.

DHL

Ich habe ein versichertes Paket nach Japan geschickt, der Inhalt ist laut dem japanischen Zusteller beschädigt! Wie geht man jetzt weiter vor? Soll sie das Paket annehmen oder ablehnen? Gibt es die Möglichkeit der Schadensmeldung einer dhl Sendung in japan?

Danke im Voraus | Atha | 08.02.2021

• Paketda-Redaktion ^ck antwortet: Bitte bedenken Sie auch, wenn die Annahme des Pakets verweigert wird und eine Rücksendung durchgeführt wird, fallen 20 EUR Rücksendekosten an, die Sie zahlen müssen, sobald Sie als Absender das Paket zurückerhalten.

Wichtig in diesem Falle ist, wie schon erwähnt, wenn das Paket abgelehnt wird, dass ein entsprechender Vermerk auf dem Paket ist bzw. auf dem Paketlabel angekreuzt wurde ("falls unzustellbar, zurück"). Sonst wird das Paket versteigert oder vernichtet, ohne Schadensersatzanspruch.


• Lesahu antwortet: Ich habe es noch mal richtig gelesen: die japanische Post sagt, der Inhalt sei beschädigt. Dann muss das Paket ja eigentlich von außen schon beschädigt sein und somit stehen die Chancen auf einen Schadenersatz nicht schlecht.

• Atha antwortet: @lesahu sie wurde von japanPost angerufen und informiert!

• Lesahu antwortet: Wie kann die Empfängerin wissen, dass der Paketinhalt beschädigt ist, wenn sie das Paket noch nicht entgegengenommen hat?

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Das ist sehr schwierig.... Sie müssen damit rechnen, dass niemand für den Schaden aufkommen wird. Ob der Empfänger das Paket annimmt oder nicht, bleibt Ihnen bzw. dem Empfänger überlassen. Wenn er die Annahme verweigert, wird das Paket nur nach DE retourniert, sofern ein entsprechender Vermerk auf dem Paket ist bzw. auf dem Paketlabel angekreuzt wurde ("falls unzustellbar, zurück").

Nimmt der Empfänger das Paket an, soll er am besten gleichzeitig eine Schadenmeldung bei der Japanischen Post einreichen. Das Formular heißt CN24. Der Empfänger kann danach bei der Japan Post fragen oder notfalls dieses Blanko-Formular verwenden: https://www.paketda.de/pdf/cn24.pdf

Rufen Sie zusätzlich bei der Hotline von Deutsche Post DHL an und lassen einen Vermerk über die Beschädigung aufnehmen. Wahrscheinlich sagt Ihnen der Hotline-Mitarbeiter, dass der Empfänger in Japan reklamieren soll. Aber trotzdem sollte auch DHL einen Vermerk aufnehmen.

Wie gesagt: Letztendlich wird meiner Meinung nach kein Schadenersatz gezahlt. Wenn das Paket äußerlich unbeschädigt ist, war die Innenpolsterung zu schlecht. Dafür haften Paketdienste nicht.

Wenn das Paket äußerlich beschädigt ist, könnten sich DHL und Japan Post gegenseitig die Verantwortung zuschieben. Allgemeiner Schaden-Ratgeber hier: https://www.paketda.de/schaden/dhl.html

DHL | 531369470159 (dhl.de) | 531369470159 (dhl.com)

Wir haben ein Paket mit unserer Ware in die USA versandt. Alles war ordentlich gepolstert und in einer massiven Kiste verpackt. Das Paket kam beim Empfänger beschädigt an und er hat es trotzdem angenommen und uns ein Foto des beschädigten Pakets geschickt und geschrieben, das 5 Produkte fehlen. Darauf hin haben wir uns bei DHL gemeldet, die uns erklärte, dass der Empfänger das Paket bei seiner Poststelle zurückgeben soll. Nun meldete sich der Empfänger, dass sich die Poststelle weigerte, das Paket zurückzunehemn und sich der Absender um dieses Problem kümmern soll. Viel hin und her. wie geht man weiter vor, da wir von den "Post-verhältnissen/-regelungen" keine Ahnung haben. Was kann man tun...wie sollen wir weiter vorgehen?
| Anonym | 05.06.2019

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Bei Auslandspaketen ist eine Reklamation sehr, sehr schwierig. Ich halte den Fall für aussichtslos.

Die beteiligten Postgesellschaften können sich gegenseitig die Schuld zuschieben, und als Kunde wird man dazwischen zermürbt.

Der offizielle Ablauf wäre so, dass der Empfänger eine Schadenmeldung bei der amerikanischen Post einreicht. Der Empfänger könnte bei seiner Postfiliale nach dem Formular CN24 fragen. Das sieht so aus: https://paket.ag/download/formular_schadensanzeige_international.pdf

Allerdings liegt die Paketzustellung schon lange zurück. In Deutschland beträgt die Meldefrist 7 Tage ab Zustelldatum. Die Meldefrist in den USA kenne ich nicht. Aber weil das Paket in Deutschland abgeschickt wurde, könnte sich die Deutsche Post DHL evtl. auf die deutsche Meldefrist berufen.

Sie könnten einwenden, dass die Erstauskunft der Deutschen Post falsch war. Der Empfänger muss das Paket nicht zurückgeben sondern eine Schadenmeldung einreichen.

In Deutschland muss ebenfalls eine Schadenmeldung eingereicht werden. Und dann müssen sich die Postgesellschaften untereinander einigen, wer den Schaden bezahlt. In diesem Prozess wird man als Kunde wie gesagt zermürbt.

Eigentlich müssen Sie als Absender Schadenersatz von der Deutschen Post fordern. Dafür ist aber eine Schadenmeldung bei USPS notwendig.

Das ist alles extrem kompliziert. Um die Reklamationsabwicklung vielleicht zu beschleunigen oder Druck auf die Post auszuüben, könnten Sie erwägen, Medien einzuschalten. Wenn öffentlich über soetwas berichtet wird, lässt sich die Post manchmal erweichen.



• Anonym antwortet: Dhl hat zwar Recht, dass die US Post den Schaden aufnehmen muss, allerdings machen die das einfach nicht. Mehrfach versucht - hat noch nie geklappt. Wenn etwas kaputt geht oder fehlt bei einem Versand in die USA können Sie den Schaden abschreiben.

• Automatische Erstanalyse (Roboter): -

DHL | CY225137359DE (dhl.de) | CY225137359DE (dhl.com)

Erfahrungsbericht über den DHL-Kundenservice.
Meine Kritik bezieht sich nicht auf die Arbeit der Zusteller, der DHL-Mitarbeiter hier in Dormagen ist zuverlässig und immer freundlich. Sehr schlechte Erfahrungen haben wir mit dem Service gemacht, als es um die Suche eines nicht angekommenen Paketes ging.
Unser am 12.07.2018 aufgegebenes Paket mit Empfänger in England wurde laut Sendungsverfolgung am 18.07.2018 "erfolgreich" zugestellt. Später erfuhren wir, dass das Paket den vorgesehenen Empfänger nicht erreicht hatte.
Am 08.08.2018 wurde ein Nachforschungsauftrag gestellt; am 10.08.2018 kam die Bestätigung von DHL, dass der Auftrag an die zuständige Abteilung weitergeleitet wurde.
Nach 7 Wochen, in denen wir auf 3 Mail-Nachfragen und 2 Briefen an die Geschäftsführung keinen Erflog sahen, bat ich DHL um die Zusendung eines schriftlichen Ablieferungsnachweises mit Unterschrift des Empfängers. Keine 2 Stunden später rief mich eine DHL-Mitarbeiterin an und bot eine Entschädigung als Kulanz an, wenn wir auf eine Nachforschung verzichten würden (jetzt erst wurde uns bewusst, dass in den vergangenen 7 Wochen trotz gegenteiliger Versicherungen offensichtlich nichts unternommen wurde. Vielleicht war es ein Fehler, im Suchauftrag zu vermerken, dass keine Rechnung vorhanden ist, da es sich um ein persönliches Geschenk handelte). Weiter wurde uns gesagt, dass ein Nachforschungsauftrag sehr aufwändig wäre; möglicherweise gäbe es kein Ergebnis, weil der dortige Kooperationspartner (DHL UK, Tochter der Deutschen Post AG) nicht verpflichtet wäre, einen Ablieferungsnachweis zu erbringen. Eventuell würden wir, da keine Rechnung vorhanden, überhaupt keine Entschädigung erhalten. Wir lehnten das Kulanzangebot ab, wollten, dass die Sendung den rechtmäßigen Empfänger erreicht.
Zwischenzeitlich hatte ich wegen der langen Bearbeitungszeit eigene Recherchen über die Internetseite von DHL UK begonnen und dort den Namen des Empfängers gefunden. Die Verwandten in England kontaktierten DHL UK und erfuhren die Ablieferadresse, diese war 220 km vom vorgesehenen Empfängerort entfernt.
Am 11.10.2018 kam eine Mail von DHL in Hamburg mit einem Ablieferungsnachweis und Unterschrift des Empfängers. Die Differenzen bezüglich der Orte und Namen waren nicht bemerkt worden. Ich legte telefonisch Widerspruch ein.
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit DHL habe ich dann einen Brief per Einschreiben an den Empfänger gesandt; laut Sendungsverfolgung galt dieser als nicht zustellbar, der Empfänger wohnte nicht dort.
Nachdem ich auch einen Beschwerdebrief an die DHL-Geschäftsführung in Bonn geschickt hatte, wurde mir am 18.10.2018 tel. und per Brief mitgeteilt, dass nun die finale Bearbeitung durch die Schadensabteilung in Hamburg erfolgen würde. Ein weiteres Kulanzangebot würde es nicht mehr geben.
Am 23.10.2018 kam eine Mail vom Empfänger des Paketes; er war zwischenzeitlich umgezogen und die britische Post hatte für uns glücklicherweise den Brief an die neue Adresse weitergeleitet. Laut Empfänger war das Paket ohne Verlangen einer Unterschrift angeliefert worden; mehrmalige Versuche, mit DHL UK Kontakt aufzunehmen, scheiterten. Beim Umzug wurde das Paket dann mitgenommen und jetzt auf eigene Kosten an den richtigen Empfänger gesandt worden.
Am 24.10.2018 (nach 3 Monaten) konnten unsere Verwandten das Paket in Empfang nehmen.
Am 26.10.2018 kam ein Schreiben von DHL in Hamburg, dass nun ein Nachforschungsauftrag eingeleitet wurde.
Am 15.11.2018 erhielt ich eine Antwort auf meinen Widerspruch vom 11.10.2018.
Auszug: "Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, hat uns unser Kooperationspartner im Empfängerland darüber informiert, dass die oben genannte Sendung ordnungsgemäß abgeliefert wurde. Der zuständige Kooperationspartner ist nicht verpflichtet, eine Unterschrift des Empfängers vorzulegen und Sie haben leider keinen Anspruch darauf, einen solchen zu verlangen".
(Gerade diesen hatte DHL uns am 11.10.2018 zugesandt; hierauf bezog sich ja mein Widerspruch. Vielleicht habe ich ihn auch versehentlich erhalten, ich hatte auch DHL UK darum gebeten).
Nun sollten wir eine Empfängererklärung ausfüllen und an DHL zurücksenden, um unsere "Haftungsansprüche" zu klären (ich vermute, dass diese gegen Null tendieren würden, da keine Rechnung vorhanden).
Da dies zum Glück nicht mehr nötig ist, haben wir DHL nun über den Ausgang aufgeklärt.
Ich finde es bedenklich, dass trotz der Schreiben an 3 Herren der Geschäftsführung kein Fortschritt hinsichtlich unseres Suchauftrages zu erkennen war und über 7 Wochen offensichtlich nichts geschehen ist; bis zu dem Zeitpunkt, als ich um einen schriftlichen Ablieferungsnachweis bat.
Wenn wir nicht eigene Recherchen angestellt hätten, wäre das Paket nicht gefunden worden und es hätte höchstwahrscheinlich auch keine Entschädigung gegeben.
Fazit: Nicht immer den Versprechungen glauben, hartnäckig nachfragen. Im Suchauftrag nicht schon kenntlich machen, wenn keine Rechnung vorhanden ist. | Heinz | 28.11.2018

• Paketda-Redaktion ^sp antwortet: Vielen Dank für Ihre umfangreiche Schilderung. Das hilft uns bei Paketda, anderen Kunden in ähnlicher Situation entsprechende Tipps zu geben, die auf Ihren gemachten Erfahrungen basieren.

Dass Paketdienste mit allen Tricks versuchen, Schadenersatz zu verweigern, ist leider tägliche Praxis. Nicht nur bei DHL sondern bei eigentlich allen Paketdiensten. Bei Auslandspaketen ist es besonders schlimm, weil sich die Paketdienste in den beiden Ländern quasi gegenseitig beschuldigen und man als Kunde dazwischen zermürbt wird.

Ob sich DHL mit Verweis auf einen Kooperationspartner von der Verpflichtung eines Ablieferbelegs befreien kann, müsste man mal rechtlich prüfen lassen. Grundsätzlich schließt der Absender ja mit DHL Deutschland einen Transportvertrag. Für den Absender darf es nicht nachteilig sein, wenn DHL unzuverlässige Kooperationspartner auswählt, die keinen Ablieferbeleg ausstellen.

In Ihrem Fall ist das Ganze gut ausgegangen. Aber Sie haben Recht, dass es reine Glückssache war.

Deutsche Post

Guten Tag 😃
Frage :habe am 02.06 Paket aus Schweiz nach Deutschland geschickt,.der würde in deisslingen Zoll angehalten und wurde am 19.06 von deutschen Post abgeholt ,um wieder zu mir nach Schweiz zu schicken.seitdem fehlt jede Spur .
Einzige ,was ich habe ,ist lfd.nr:1380...
Bitte um Rat
Besten Dank | N. | 03.07.2018

• Paketda-Redaktion antwortet: Woher wissen Sie denn, dass die Sendung in Deisslingen vom Zoll angehalten wurde? Erkennen Sie das in der Sendungsverfolgung? Falls ja, muss es eine Sendungsnummer geben im Format XX123456789CH

Es ist leider ein bekanntes Problem, dass zurückgeschickte Sendungen nicht verfolgbar sind. Man kann nicht herausfinden, was auf dem Rückweg passiert ist. Wenn die Rücksendung am 19.06. veranlasst würde, dann hätte die Sendung inzwischen in der Schweiz angekommen sein müssen.

Weil die Sendung nicht angekommen ist, könnten sie unterwegs verloren gegangen sein.

Von der Deutschen Post DHL kann man in solchen Fällen keine Hilfe erwarten (unverbindlicher Erfahrungswert). Der Kundenservice der Deutschen Post wird sagen, dass Sie bei der Schweizerischen Post eine Reklamation einreichen sollen.

Aber mit Pech sagt die Schweizerische Post: "Unser Fehler ist es nicht. Die Deutsche Post hat Schuld." ... Und als Kunde steht man machtlos in der Mitte.

Rechtlich gesehen ist die Postgesellschaft im Absenderland für den gesamten Transportweg verantwortlich. Aber die Schweizerische Post könnte argumentieren, dass der Transportweg mit der Zustellung an das Zollamt Deisslingen beendet wurde.

Wir bei Paketda wissen nicht, wie das Transportrisiko bei internationalen Rücksendungen rechtlich geregelt ist. Sie müssen leider davon ausgehen, dass die Sendung verschollen bleibt.

Reichen Sie trotzdem eine Reklamation bei der Schweizerischen Post ein. Vielleicht bringt das ja etwas.

DHL | LF123899103US (dhl.de) | LF123899103US (dhl.com)

Am 20.01.2018 ist meine Bestellung laut der Tracking Nummer in Frankfurt angekommen und liegt seitdem angeblich beim Zoll. Das Zollamt am Flughafen macht keine Nachforschung und verweist an DHL.
DHL hat es nicht mal nötig, auf zweimalige Online Nachforschungsaufträge zu antworten.
Per telefonischer Nachfrage fühlt man sich auch nicht zuständig und verweist an den Absender in den USA, dass dieser für eine Nachforschung zuständig sei. Hey Leute, wir leben im Elektronic Zeitalter, es kann doch wohl nicht so schwer sein, innerhalb von Deutschland das Päcken mit der Tracking Nummer zu finden ! Daran ändert sich doch auch nichts, wenn die Nachforschung aus Amerika in Auftrag gegeben wird........... | anonym | 20.03.2018

• Paketda-Redaktion antwortet: DHL zieht sich teilweise aus Bequemlichkeit und teilweise aus rechtlichen Gründen aus der Affäre. Man muss wohl davon ausgehen, dass die Sendung in Frankfurt verloren gegangen ist, weil die Wartezeit mit 2 Monaten ungewöhnlich lang ist. Außerdem ist die Sendung weder unter dhl.de verfolgbar noch unter deutschepost.de/briefstatus

DHL wird vermutlich behaupten, die Sendung sei niemals in Frankfurt angekommen. Denn diese Meldung steht nur im Tracking von USPS.

Das Vertragsverhältnis über den Pakettransport besteht zwischen dem Absender und USPS. Als Empfänger in Deutschland haben Sie kein Vertragsverhältnis mit Deutsche Post DHL. Und mangels Vertragsverhältnis können Sie keinen Schadenersatz fordern. (Zumindest ist uns kein Kunde bekannt, dem dies gelungen wäre.)

Vielleicht liefert Ihnen der Verkäufer in den USA ja aus Kulanz Ersatz oder erstattet den Kaufpreis zurück. Falls Sie mit Paypal oder Kreditkarte bezahlt haben, können Sie versuchen, den Kaufpreis zurückbuchen zu lassen.

Falls das nicht geht, sind Ware und Geld unserer Meinung nach verloren.

Paket aus den USA | CJ468245798US

Hallo,
mein Paket wurde uns von DHL am 11.11.17 geliefert. Da es ein aus dem Ausland (USA mit USPS) kam, fielen Zollgebühren an. Der Postbote (der ziemlich schlecht Deutsch sprach) nannte einen Betrag von 280 € (ein viel zu hoher Betrag für den Warenwert) und wollte ihn nur in BAR haben. Kartenzahlung oder Zahlung per Rechnung würde nicht funktionieren. Da wir diesen Betrag gerade nicht nicht in Bar zur Verfügung hatten, meinte der Postbote, er würde das Paket in eine Filiale bringen. Auf die Frage, welche Filiale es denn wäre, meinte er, dass er es zur Zeit nicht wüsste, uns würde eine Nachricht diesbezüglich zugehen, diese haben wir bis heute nicht erhalten.
Nach 4 Tagen entschloss ich mich in die zentrale Postfilliale der Stadt zu gehen, doch wurde ich auch nicht fündig.
Ein Gespräch am selben Tag mit der Hotline von DHL ergab, dass mein Paket bereits wieder zurück auf dem Weg in die USA war, mit dem Status: Annahme verweigert. Dabei wurde die Annahme unsererseits in keinster Weise verweigert. Die Dame am Telefon meinte, sie könne nichts mehr für mich tun, da sie keinen Zugriff mehr auf die Daten hat.
Ich schrieb daher die Verkäuferin in den USA an und bat, mir das Paket wieder zurückzuschicken, sobald sie es wieder erhält. Sie wird mir Bescheid geben, sobald ihr die Bestellung zugestellt wird.
Leider ist mein Paket dort bis heute nicht angekommen.
In der Sendungsverfolgung steht als Status: "Geliefert".
Was kann ich tun? Wo könnte mein Paket sein? Könnte es sein, dass es beim Zoll festhängt?
Da ich bereits für die Bestellung gezahlt habe, wäre es sehr traurig, wenn das Paket irgendwo verloren gegangen wäre. | Anonym | 06.12.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Fragen Sie bei DHL nochmal nach, wohin das Paket zugestellt wurde. Bei DHL müssen ja Infos vorliegen, an welche Person in welchem PLZ-Bereich die Lieferung erfolgte. Als letztes Ziel-Paketzentrum erscheint Staufenberg. Irgendwo dort im Umkreis muss das Paket gelandet sein. Merkwürdig ist, dass die Zustellung erstmals am 16.11. gescannt wurde und dann nochmal am 04.12.

Da stimmt irgendetwas vorne und hinten nicht.

Auslandspakete müssen übrigens eine sog. Vorausverfügung auf dem Paketaufkleber haben. Da muss dann auf Englisch oder Französisch stehen: "Falls unzustellbar, zurück an Absender." Falls diese Vorausverfügung nicht aufgedruckt ist, könnte DHL das Paket womöglich behalten und den Inhalt versteigern.

Der Fall scheint sehr kompliziert zu sein. Man kann sich an den Strohhalm klammern, dass Ihr Paket mutmaßlich in Deutschland verblieben ist und nicht in die USA exportiert wurde. Denn bei einer Retoure in die USA hätte das Tracking am 14./15.11. in Rodgau aufgehört. Stattdessen hat sich Ihr Paket auf eine Odyssee durch Deutschland begeben ... warum auch immer.

Bitten Sie an der DHL-Hotline darum, dass man Sie in eine Fachabteilung für Auslandspakete verbindet. Vielleicht bekommen Sie dann eine bessere Auskunft.

Schicken Sie Ihr Anliegen ggf. auch schriftlich an DHL.

DHL

Ich möchte ein Paket mit UPS oder dhl nach Ecuador schicken! Wisst ihr wie sicher das ist und muss ich auf etwas ganz besonders achten. | Lg Barbara | 30.10.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Bei DHL muss man zwischen DHL Standardpaket und DHL Express unterscheiden. DHL Express ist sehr schnell und sehr zuverlässig, aber auch sehr teuer. UPS ist ebenfalls zuverlässig und dafür teuer.

Die preiswerteste Versandart ist ein DHL Standardpaket (ca. 12 Werktage Lieferzeit, kann aber auch länger dauern). Das Standardpaket wird von DHL an die Staatspost in Ecuador übergeben (www.correosdelecuador.gob.ec). Bei Auslandspaketen ist diese Übergabe zwischen 2 Paketdiensten ein heikler Punkt. Wenn das Paket dabei verloren geht, schieben sich die beteiligten Paketdienste gern gegenseitig die Schuld zu. Der Kundenservice ist schwierig, wenn es Probleme gibt.

Bei DHL Express und UPS ist der Kundenservice nach unserer Erfahrung besser, weil der Kundenservice das Paket im Problemfall beeinflussen kann. Bei einem DHL-Standardpaket ist das nicht so gegeben.

UPS arbeitet in Ecuador mit dem Paketdienst "Laar Courier" zusammen, der dort im Auftrag von UPS die Zustellung übernimmt. Das Paket bleibt jedoch die ganze Zeit über die UPS-Website verfolgbar und der UPS-Kundenservice kann das Paket trotz Übergabe an Laar Courier beeinflussen (sofern es notwendig sein sollte). Siehe auch https://www.ups.com/ec/en/help-center/contact.page

DHL Express hat in Ecuador viel mehr Niederlassungen als UPS. Siehe http://www.dhl.com.ec/en/express/shipping/find_dhl_locations.html

Einige Niederlassungen werden von DHL Express selbst betrieben, die meisten jedoch von Servicepartnern.

Einen Preisvergleich zwischen UPS und DHL Express können Sie übrigens auf dieser Website vornehmen: www.transglobalexpress.de

Wichtig ist, dass Sie Ihr Paket mit einer Zollinhaltserklärung versehen. Siehe Ratgeber zur Zollinhaltserklärung

Am wenigsten Papierkram müssen Sie erledigen, wenn es ein Geschenkpaket ist. Bitte verschicken Sie keinen Tabak, Alkohol, Parfum, Lebensmittel tierischen Ursprungs und keine Elektrogeräte. Mit diesen Produkten kann es Probleme beim Zoll in Ecuador geben.

Darüber hinaus muss der Empfänger in Ecuador ggf. Zoll + Gebühren bezahlen. Über die Höhe des Zolls sollte sich der Empfänger vorab bei den Behörden in seinem Land informieren. Zusätzlich zum Zoll werden DHL Express oder UPS eigene Gebühren für die Zollabwicklung berechnen. Wir wissen nicht, wie hoch die sind. Diese Gebühren muss auch der Empfänger bezahlen.

Wenn Sie Ihr Paket als DHL Standardpaket verschicken, muss der Empfänger mutmaßlich keine Gebühren bezahlen sondern nur Zoll. Und Zoll auch nur dann, wenn der Zollfreibetrag überschritten wurde. Wir wissen aber nicht, ob und in welcher Höhe es einen Zollfreibetrag in Ecuador gibt.

Alle obigen Infos sind nach bestem Wissen aber ohne Gewähr.

DHL | 350052725267 (dhl.de) | 350052725267 (dhl.com)

Leider kann ich mein Paket nicht mehr nachverfolgen. Können Sie mir da weiterhelfen. Es ist am 18.09.17 um 6.30 Uhr bei Ihnen eingetroffen. Seitdem verliert sich die Spur. | Anonym | 22.09.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Vorab der Hinweis, dass Paketda.de nicht das Paketzentrum Speyer ist und nicht der DHL-Kundenservice. Wir sind ein Verbraucherportal für allgemeine Fragen und können deshalb nur eine allgemeine Auskunft geben.

Normalerweise hätte Ihr Paket längst in der Schweiz angekommen sein müssen. Auf der Website der Schweizerischen Post ist auch kein entsprechender Status erkennbar.

Solche Fälle sind sehr schwierig. Denn DHL in Deutschland könnte behaupten, dass das Paket aus Deutschland exportiert wurde. Und die Schweizerische Post kann sagen, dass sie das Paket bislang nicht erhalten hat. Als Kunde steht man dann in der Mitte und ist hilflos.

Hinzu kommt, dass man bei Auslandspaketen sehr lange warten muss, bevor eine offizielle Nachforschung bei DHL beauftragt werden kann. Das Nachforschungsformular gibt es online unter: http://bit.ly/1kMERYT

Sie können auch mal bei DHL anrufen unter 0228/4333112 (im Sprachmenü Reklamation sagen). Aber die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass man Sie dort nur vertröstet und nicht helfen kann.

Es bestehen noch gute Chancen, dass das Paket plötzlich wieder auftaucht. Aber als Kunde kann man das kaum beeinflussen ...... Wir haben leider keinen hilfreichen Tipp für Sie in dieser Situation :-(

DPD | YE111471564CN

Hallo, erwarte eine Sendung aus China (Alukühler für Oldtimer), für die ich eine Trackingnummer (s.o.) von 17track.net erhalten habe. Jetzt meldet sich der Chinesische Absender mit der Information "Your parcel has arrived before 3 days, but failed delivery to you" nochmal zusammen mit der Trackingnummer. Mit dieser kann DPD nichts anfangen und fordert eine DPD-Paketnummer, die der Absender aber nicht liefern kann. Bei DPD (sehr nette Dame mit "Auslandspaket-Erfahrung") findet auch kein Paket für meine Adresse im System.
In der Trackinginfo steht, dass das Paket schon 2 mal ausgeliefert wurde (morgens: "Neufahrn (DE), Out for delivery" und abends "Back at parcel delivery centre after an unsuccessful delivery attempt". Was kann ich noch tun? | Schreiber | 15.09.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Oje, das ist eine schlimme Situation. Man sieht quasi den Sendungsverlauf, kann aber nichts tun, mangels DPD-Paketnummer.

Sie könnten eine direkte E-Mail an das Depot Neufahrn schreiben: info@depot180.dpd.com

Wenn Sie die ungefähre Größe des Pakets beschreiben und sagen, dass es ein Auslandspaket ist, macht sich vielleicht jemand auf die Suche danach. Wahrscheinlich gibt es bei DPD in Neufahrn eine Ecke für unzustellbare Pakete. Und wenn die jemand durchsucht, müsste er auf Ihr Paket stoßen.

----> Und jetzt noch ein Zufallsfund: 09445471400789 ist Ihre deutsche DPD-Paketnummer. Sie wird im Yanwen-Tracking angezeigt unter http://track.yw56.com.cn/en-US/

DPD | 09446034539090

Guten Tag,

das Paket wird laut DPD-Tracking als zugestellt angezeigt und der Empfang soll mit meiner Unterschrift bestätigt worden sein. Ich habe das Paket jedoch nicht bekommen und daher auch nichts unterschrieben. Versuche den Fall bei der DPD-Hotline zu klären waren erfolglos. Zuletzt wurde mir gesagt, dass der Kurier bekannt ist, er aber nicht befragt wird, und dass ich das Paket nie bekomme (sic!).
Neben dem Paketverlust besteht also auch Verdacht auf Unterschriftenfälschung und Diebstahl des Paketes. Wie kann ich DPD nun dazu bewegen, den Verbleib des Paketes sowie das Zustandekommen meiner Unterschrift aufzuklären? Ein Nachforschungsauftrag durch den Absender ist leider ausgeschlossen. | Anonym | 24.08.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Nachtrag: Alternativ zum Rechtsanwalt käme evtl. eine Rechtsberatung durch eine Verbraucherzentrale in Frage. Das ist preiswerter als ein Anwalt. Siehe Standorte von Verbraucherzentralen

• Paketda-Redaktion antwortet: Das Verhalten von DPD wird ja immer dreister. Uns ist von anderen Kunden schon bekannt, dass DPD bei Problemen mit China-Paketen den Kunden immer gern an den Verkäufer in China verweist. Wohl wissend, dass den Verkäufer die Probleme von DPD in Deutschland nicht interessieren.

Machen Sie ein Gedächtnisprotokoll vom Telefonat mit DPD. Drucken Sie die Sendungsverfolgung von DPD aus und die Info, dass Sie persönlich unterschrieben haben sollen (gibt es im Reiter "Empfängerinformation" im DPD-Tracking).

Erwägen Sie dann, Anzeige zu erstatten. Wir würden Ihrem Eindruck zustimmen, dass der Zusteller wohl die Unterschrift gefälscht hat - und daraus schlussfolgernd, dass er das Paket ggf. unterschlagen hat.

Die Polizei hat die Möglichkeit, den Ablieferbeleg mit der Empfängerunterschrift von DPD anzufordern.

Gemäß Paragraf 435 HGB haften Paketdienste bei Paketdiebstählen durch ihr Personal unbegrenzt. Siehe https://dejure.org/gesetze/HGB/435.html

Aus Paragraf 421 HGB ergibt sich, dass auch der Empfänger und nicht bloß der Absender Ansprüche aus dem Frachtvertrag geltend machen kann. https://dejure.org/gesetze/HGB/421.html

Unklar ist, ob das deutsche HGB auf Ihr Paket anwendbar ist, weil es ja aus dem Ausland kommt.

Man sollte DPD dennoch mal seine Grenzen aufzeigen. Das kostet zwar erstmal Zeit- und ggf. Kostenaufwand (falls ein Anwalt eingeschaltet wird), aber weil kaum ein Kunde gerichtlich klagt, fühlt DPD sich wohl in einer starken Position und behandelt seine Kunden entsprechend herablassend.

DHL | RR199058284TR (dhl.de) | RR199058284TR (dhl.com)

Hallo, seit 18.07.2017 hat sich am Status der Sendung in der Türkei nichts mehr geändert. Es scheint wohl nach Deutschland unterwegs zu sein. Wie kann ich die neue Sendungsnummer für Deutschland erfahren, um den aktuellen Status zu erhalten? Danke | Anja | 07.08.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Die Sendung hat noch keine deutsche Sendungsnummer erhalten, weil sie noch gar nicht in Deutschland eingetroffen ist. Normalerweise kann man das Paket mit der türkischen Sendungsnummer auch in Deutschland verfolgen. Und zwar entweder unter www.dhl.de (Paket) oder www.deutschepost.de/briefstatus (Einschreiben, Päckchen).

Es ist schon ungewöhnlich, dass Ihre Sendung seit 3 Wochen keinen neuen Status mehr erhalten hat. Länger als 3 Wochen dauert ein Transport aus der Türkei nach Deutschland unserer Erfahrung nach nicht. Vielleicht ist die Sendung unterwegs verloren gegangen.

Sie können DHL Deutsche Post anrufen unter 0228/4333112 .... Aber die werden Ihnen höchstwahrscheinlich keine Auskunft geben können.

Der Absender in der Türkei soll bitte bei PTT Post nachfragen. Wenn die Sendung mit Versicherung abgeschickt wurde, erhält der Absender von PTT Post Schadenersatz, falls die Sendung nicht in Deutschland ankommt.

Deutsche Post | RX579917095DE

Mein Paket aus Australien mit der Nummer RX579917095DE ist jetzt seit einer Woche in Frankfurt am Flughafen.
Ist das normal, dass das dort so lange geht? Und warum wird meine Sendung bei dhl.de bei der Sendungsverfolgung nicht angezeigt?
Ich konnte es bisher nur an der Shipment ID AUBQP58464 verfolgen.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe | Anonym | 04.08.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Ja, die lange Wartezeit am Frankfurter Flughafen ist leider normal, weil die Sendung dort vom deutschen Zoll kontrolliert wird. Das kann leider 4 Wochen dauern und lässt sich nicht beeinflussen.

Es ist auch normal, dass kein Tracking unter dhl.de möglich ist, weil es sich um ein Päckchen oder Einschreiben handelt. Diese Sendungen sind unter www.deutschepost.de/briefstatus verfolgbar

Allerdings funktioniert das Deutsche-Post-Tracking für DHL-Global-Mail-Sendungen irgendwie nicht richtig. Dort wird nur eine alte Statusmeldung aus dem Logistikzentrum Sydney angezeigt.

DHL und Deutsche Post haben so viele unterschiedliche Trackingsysteme, dass man wirklich verzweifeln kann. Letztendlich können Sie wohl nur abwarten und alle paar Tage mal unter https://webtrack.dhlglobalmail.com/ schauen, ob es etwas Neues gibt. Kann aber auch passieren, dass die Sendung plötzlich geliefert wird, ohne dass sich das Tracking aktualisiert.

DPD | LM416346840CN

Wo ist mein Packet. Laut Status liegt es seit dem 2.6.2017 im Depot Hohnschönhausen. Wäre nicht das erste mal man mich angeblich nicht erreicht oder der Nachbar es nicht annimmt. Alles Schwachsinn. Haben ihre Fahrer keine Lust oder was ist deren Problem. Ich bin einfach nur sauer. Ich möchte jetzt einfach mein Paket haben. | Anonym | 10.06.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Paketda.de ist nicht der DPD-Kundenservice sondern ein allgemeines Verbraucherportal.

Die deutsche DPD-Paketnummer lautet 09446005266927

Schauen Sie unter http://extranet.dpd.de/cgi-bin/delistrack?typ=2&lang=de&pknr=09446005266927

Demnach hat der Zusteller die Sendung in den Briefkasten gesteckt. Sofern die Sendung nicht vollständig hineinpasste, wurde sie vielleicht herausgezogen und geklaut.

Weil es eine Lieferung aus China ist, hat man als Kunde in Deutschland schlechte Karte. Erfahrungsgemäß verweist DPD den Kunden an den Verkäufer in China. Für den ist die Sache aber erledigt, weil die Sendung ja zugestellt ist (angeblich). Mit Pech haben Sie also keine Ware und bekommen auch nicht das Geld zurück.

Kontaktdaten von DPD siehe hier: DPD Kontaktdaten

GLS | 78400893293

Ich hatte am 29.05. drei Pakete nach Schweden versendet. Diese wären auch schon am 01.06. zugestellt worden. Jedoch wurde die Annahme verweigert.

Daraufhin hatte ich am 01.06. GLS angerufen mit der Bitte die Pakete zu retournieren.

Seit dem hat sich nichts am Tracking geändert.

Diverse Telefonate brachten leider keine Änderung.

Keiner von GLS kann mir sagen wo die Pakete nun sind.

Einmal heißt es, die kommen spätestens am 08.06., dann wieder spätestens am 12.06., und bei einem Anruf von heute heißt es dann auf einmal, die Retoure wurde zwar eingeleitet aber noch nicht von den schwedischen Kollegen begonnen!

Hier sind die 3 Trackingnummern:

78400893293
78400893294
78400893295

Ein GLS Mitarbeiter, welche anscheinend in Schwerin sitzt, meinte zu mir sogar am Telefon er sei nicht zuständig dafür. Ich soll doch die schwedischen Kollegen anrufen. Die Pakete werden schon wieder eintrudeln.

Weiß gerade nicht wie es weiter gehen soll...
| Anonym | 09.06.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Dass GLS in Deutschland nicht zuständig ist, ist unzutreffend. Sollten die Pakete nicht retourniert werden, wäre GLS Deutschland für den Verlust haftbar.

Möglicherweise haben die Leute im Schweriner GLS-Callcenter keine Lust, sich mit ihren Kollegen in Sweden abzustimmen. Dass man Ihnen Liefertermine für die Rücksendung genannt hat, obwohl die Rücksendung im Tracking noch gar nicht erkennbar ist, kann ein Indiz dafür sein, dass man Sie als Kunden lediglich ruhigstellen wollte. Das klappt mit der Nennung von Lieferterminen i.d.R. ganz gut. Und wenn Sie das nächste mal bei GLS anrufen, ist ein anderer Mitarbeiter am Telefon, der von den Versprechungen seines Kollegen natürlich nichts weiß.

Um diesem Spiel ein Ende zu setzen, sollten Sie fortan schriftlich mit GLS kommunizieren. Notfalls mal per Einschreiben. Schicken Sie eine Beschwerde an GLS, setzen eine Frist für die Rücksendung der Pakete und schreiben gleich Ihre Bankverbindung mit in den Brief für eventuelle Schadenersatz-Zahlung im Verlustfall. Legen Sie außerdem Kopien der Einlieferbelege der Pakete bei, die Kaufquittung sowie Belege als Nachweis über den Wert des Paketinhalts.

Gemäß Paragraf 424 HGB gelten internationale Pakete als verloren, wenn sie nicht 30 Tage nach dem Abschicken zugestellt wurden. In Ihrem Beschwerdebrief sollten Sie die Frist entsprechend setzen. Siehe https://dejure.org/gesetze/HGB/424.html

Wenn GLS die Pakete nicht zurückschickt, keinen Schadenersatz zahlt und auch auf eine (1) anschließende Mahnung nicht reagiert, fackeln Sie nicht lange und verklagen GLS. Stichwort gerichtlicher Mahnbescheid.

Paket aus den USA | CF026909601US

Liebes Paketda-Team, auf ein Neues:
Nach meiner heutigen Anfrage bei DHL, warum im USPS Tracking die Ankunft am Sonntag in Frankfurt angegeben sei, aber auf der DHL Sendungsverfolgung nichts zu sehen wäre, meinte man, es würde daran liegen, dass das Paket noch nicht in Deutschland ist. Auf meine Nachfrage, ob er denn einmal sich das Original-Tracking ansehen würde, reagierte der Mitarbeiter recht schnippisch, dass er das nicht bräuchte und DHL sein eigenes System hätte und beharrte darauf, dass diese Sendung noch nicht in Deutschland wäre. Wer hat nun recht. Ach ja, er meinte noch in sollte doch dann in den USA reklamieren. Ich muss es einmal so schreiben: der war richtig ekelig. | K.M. | 16.05.2017

• Paketda-Redaktion antwortet: Wir wissen auch nicht, wo das Paket wirklich ist. Es ist jedenfalls ein bekanntes Phänomen, dass bei internationalen Paketen die Sendungsverfolgungen im Absenderland und im Zielland voneinander abweichen können.

Wenn man z.B. ein Paket von Deutschland in Richtung USA schickt, zeigt USPS in den Ankunft in den USA immer etwas früher an als DHL.

Umgekehrt ist es oft so, dass bei USPS schon "Departed: Frankfurt" anzeigt, obwohl das Paket laut DHL noch nicht in Deutschland ist. Irgendwoher muss USPS ja die Datenquelle haben, dass das Paket in Deutschland sei.

Wenn es der DHL-Mitarbeiter in seinem internen Tracking nicht sehen kann, so muss man erstmal glauben, dass DHL von der Ankunft in Deutschland nichts weiß. Und wenn der DHL-Mitarbeiter ins USPS-Tracking schauen würde, könnte er es auch nicht erklären.

Insofern bringt das alles nicht. Bitte noch ein paar Tage abwarten. Man kann momentan nichts tun.

Sehr geehrte Damenn und Herren,
wir würden gerne für unsere Tochter, die derzeit in den USA ein Auslandsschuljahr macht ein Paket senden. Das Gewicht liegt bei knapp unter 10kg.
wir wollen ihr hauptsächlich ein paar Süßigkeiten, Adnventskalender für sie und Ihre Gastfamilie, ihre Skijacke und Hose sowie kleine diverse Dinge, wie Socken etc.
Des Weiteren haben wir einen Adventskalender mit Überraschungseiern, der allerdings noch in Original verschweist ist-der ganze Karton-
Des Weiteren haben wir einen selbstgemachten Adventskalender mit 2 x 24 kleinen Geschenken, auch hier hauptsächlich Süßigkeiten. Wie ist jetzt das CN22 auszufüllen. Aufgrund der Vielzahl der Artikel, passt die wohl gar nicht alles drauf?
Kann der eingechweisste Adventskalender mit den ÜEiern mitgeschickt werden?

Vielen Dank | Frank | 21.10.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: Bloß keine Ü-Eier in die USA schicken, die sind dort ja verboten. Ansonsten scheinen die Dinge unproblematisch zu sein. Schreiben Sie in die letzte Zeile des CN22: continued on attached sheet. Führen Sie die Tabelle dann auf einem A4-Blatt fort, das Sie ebenfalls außen am Paket befestigen. Idealerweise in einer transparenten Klebetasche. Die Süßigkeiten können Sie unter dem Begriff sweets zusammenfassen. Die anderen Kleidungsstücke bitte jeweils einzeln auflisten. Wenn es sich um gebrauchte Artikel handelt, schreiben Sie z.B. used davor. Schätzen Sie den Wert so gut es geht und nehmen ggf. Vergleichspreise von eBay. Informieren Sie Ihre Tochter über das bevorstehende Paket, denn evtl. berechnet der US-Zoll Einfuhrabgaben. Es ist nicht möglich, dass Sie als Absender diese Gebühren im Voraus übernehmen. Den Adventskalender mit Ü-Eiern bitte weglassen bzw. durch einen anderen Adventskalender ersetzen.

Deutsche Post

Hallo,

ich würde gerne Artikel aus China oder Hong Kong bestellen, und verhindern, dass die Pakete von Nachbarn angenommen werden. Der Arbeitsplatz oder Verwandte kommen ebenfalls nicht in Frage. Gibt es irgendeine sichere Möglichkeit?

Dabei geht es mir vor allem um Pakete, unter einem Wert von 22 € bzw. 26,30 €. Also ohne Zoll und Steuern.

Fragen:
1. Ist es überhaupt möglich, dass Pakete aus Nicht-EU-Staten bei Nachbarn abgegeben werden wenn weder Zoll noch Steuern anfallen?
Und was wenn nur die Einfuhrumsatzsteuer anfällt - die werden meine Nachbarn sicher nicht bezahlen. Landet es dann automatisch in der Postfiliale oder können die Nachbarn das Paket annehmen und die Gebühr wird mir in Rechnung gestellt?

2. Es wird ja generell davon abgeraten, an Packstationen zu liefern, aber trifft das auch zu wenn weder Zoll noch Steuern anfallen?

3. Wie verhält es sich mit dem Service "Postfiliale Direkt", also direkt an eine Postfiliale zu adressieren? Irgendwie schreibt und berichtet niemand darüber. Das dürfte doch weniger Hindernisse als eine Packstation haben.

4. Stimmt es, dass Sendungen aus Nicht-EU-Staaten bzw. aus China und HK generell immer von DHL/Deutsche Post ausgetragen, solange nicht kein in Deutschland vorhandener Paketdienst wie UPS oder TNT genutzt wird?

Denn wenn DHL/Deutsche Post die Bearbeitung durchführt, müssten sie mich ja anhand der Post Kundennummer zuordnen können.

In meinem Fall ist für den kostenlosen Versand beispielsweise die China Post häufig angegeben, teils auch Singapore Post.

Für bezahlten Versandt teils die ePacket, PostNL, ePacket, EMS, Swiss Post.

5. Sollte ich doch ein Paket bestellen, bei dem Zoll anfällt, kann ich dann davon ausgehen, dass es garantiert nicht beim Nachbarn landet, sondern ich es vom Zollamt abholen muss?

Sorry für die vielen Fragen und vielen Dank im voraus! | Anonym | 28.09.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: zu 1) Pakete aus Nicht-EU-Ländern, die zollpflichtig sind, sind ähnlich wie Nachnahmepakete. Der Zusteller kassiert vor Ort. Wenn kein Zoll anfällt, wird der Zusteller solche Pakete auch bei Nachbarn los. Wenn Zoll anfällt, landen die Pakete in einer Filiale / Paketshop, weil Nachbarn diese Beträge i.d.R. nicht verauslagen.

Nachbarn können keine Pakete annehmen, für die Sie als Originalempfänger im Nachhinein Gebühren bezahlen. Bezahlt wird immer bei Übergabe des Pakets.

zu 2) Siehe hier: http://www.paketda.de/news-packstation-auslands-paket.html ... Wenn kein Zoll bzw Steuern anfällt, können Auslands-Sendungen an Packstationen adressiert werden. Aber dann muss der Absender die Sendung auch vollständig und korrekt deklariert haben, so dass es keine Nachfragen vom Zoll gibt.

zu 3) Postfiliale Direkt ist mit Packstation gleichzusetzen. Es hat die gleichen Probleme wie Packstation. Weil in der Lieferanschrift nicht die Hausanschrift des Empfängers steht, sondern nur der Name und die Postnummer, kann der Zoll im Bedarfsfall mit dem Empfänger keinen Kontakt aufnehmen. Der Zoll kann die echte Anschrift des Empfängers nicht herausfinden und ihn nicht informieren, wenn das Paket bei einem Zollamt abgeholt werden muss.

zu 4) Wenn die Sendung im Absenderland mit der dortigen Staatspost verschickt wurde, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die Zustellung in Deutschland mit Deutsche Post DHL erfolgt. Aber man kann es nicht verbindlich sagen. Neuerdings liefert in Deutschland z.B. auch DPD viele Pakete aus China aus.

Die Deutsche Post kann Sie anhand der Postnummer zwar zuordnen, aber der Zoll kann das nicht. Das ist der Knackpunkt.

zu 5) Es gibt leider keine wirksame Methode, Nachbarschaftsabgaben zu verhindern. Es gibt auch keine Möglichkeit, Pakete immer beim Zollamt abzuholen. Das ist nur dann erforderlich, wenn das Paket nicht korrekt oder unvollständig deklariert ist oder wenn der Zoll die Deklaration anzweifelt. Anderenfalls erfolgt eine Lieferung an die Hausanschrift.

Sie könnten versuchen, Ihren Post-/DHL-Zusteller mal abzupassen und bei der nächsten Paketlieferung anzusprechen. Schildern Sie ihm die Lage und fragen, ob er künftig auf Nachbarschaftszustellungen verzichten kann. Ein kleines Trinkgeld von Zeit zu Zeit kann auch Wunder wirken, dass er den Wunsch befolgt ;-)

Es gibt übrigens verschiedene Dienste, die Auslandssendungen bündeln und dann gemeinsam in einem großen Paket an den Empfänger weiterleiten. Der Anbieter borderlinx übernimmt dabei angeblich auch die Zollabwicklung, siehe http://www.borderlinx.com/de/pages/faq/how-to-pay-tax-and-duty

Deutsche Post | Hendrik

Hallo,

ich habe per Einschreiben eine Handy bei igogo.es (Versand aus China) ein Handy mit eingebautem Akku gekauft. Es wurder per PostNL verschickt.

Hier die letzten beiden Schritte meiner Sendungsvefolgung von NL nach Frankfurt zum IPZ.
23-08-2016 10.36 Das Produkt wurde in das Bestimmungsland verbracht
24-08-2016 09.10 Unzustellbarer Artikel wurde zurück an den Beförderer verschickt


Und die Meldung der deutschen Post, nachdem ich die deutsche Tracking-Nummer in der Hotline erfragt habe:
RN789466413DE
Die Sendung konnte nicht zugestellt werden und wird an den Absender zurückgesandt.

Ich habe danach sowohl bei Post als auch beim Zoll angerufen.
Der Mitarbeiter bei der Post meinte ich hätte noch glück, da bei Verdacht auf Lithium Ionen Akkus das Gerät eigentlich hätte verschrottet werden müssen.

Beim Zoll sagte man mir, dass es nichtmal bis zur Zollabfertigung kam- sprich die Post muss es direkt wieder zurückgeschickt haben.

Die MA beim Zoll sagte aber, dass es auch sein kann, dass einer ihrer Kollegen einen Fehler gemacht hat.

Der Chef, Herr Wolf meinte, es könnte sein, dass eine Konformitätserklärung gefehlt hat?!

Ich habe sonst noch nie Probleme mit Smartphone Importen gehabt, daher wundert mich das alles irgendwie.

WIe lauten denn die genauen Bestimmungen bei fest eingebauten Akkus bei Einfuhr? | Hendrik | 24.08.2016

• Hendrik antwortet: Zu dem selben Schluss bin ich auch gekommen.
Zu mal die Einfuhrbestimmung doch nur bei losen und nicht eingebauten Akkus gilt.

Naja, ich hoffe der Absender hat einen Fehler gemacht.

Danke für ihre Antwort.

• Paketda-Redaktion antwortet: Wenn die Sendung an den Absender zurückgeschickt wird, befindet sich darauf ein Aufkleber mit dem genauen Rücksendegrund. Aus der Ferne kann man nur spekulieren.

Die Deutsche Post bzw. DHL (und andere Postgesellschaften) befördern in Standardsendungen keine Lithium-Ionen-Akkus, weil diese schon manchmal in Flugzeugen Feuer gefangen haben. Es handelt sich um Gefahrgut, das mit spezieller Kennzeichnung verschickt werden muss. Die Vorschriften sind extrem kompliziert - wir bei Paketda verstehen sie auch nicht. Jedenfalls muss man eine spezielle Versandart nutzen wie z.B. DHL Express und Gefahrgut-Vorschriften beachten.

Aus Deutschland geht i.d.R. keine Standardsendung per Luftfracht raus, die Akkus enthält. Wird vorher geröntgt. Insofern mag es zutreffen, dass Ihre Sendung auch nicht zurückgeschickt werden dürfte.

UPS hat genaue Infos zum Versand von Lithium-Ionen-Akkus unter https://www.ups.com/media/news/de/intl_lithium_battery_regulations.pdf

Versender aus China kümmern sich vermutlich nicht um diese Vorschriften und verschicken ihre Smartphones per Standardversand ohne Deklaration.

Allerdings: Wenn die Sendung (und die Piloten) den Flug unbeschadet überstanden haben, erfolgt der Weitertransport in Deutschland ja auf dem Landweg. Und dabei besteht keine Gefahr. Wenn ein Smartphone mit Akku also erstmal in Deutschland eingetroffen ist, besteht eigentlich kein Grund, es nachträglich zu beschlagnahmen oder zurückzusenden.

Möglicherweise wurde Ihre Sendung also nicht wegen des Akkus zurückgeschickt sondern aufgrund eines Adressfehlers (z.B. fehlende Hausnummer). Aber darüber kann man wie gesagt nur spekulieren.

DHL | RM406777955DE (dhl.de) | RM406777955DE (dhl.com)

Sehr geehrtes Paketda!-Team!

Wie man an der Paketverfolgung erkennen kann, ist das Päckchen nach der Zollbearbeitung an mich zurückgeschickt worden. Es handelt sich um ein Smartphone, das wegen eines Defekts als Retoure an den Verkäufer in China zurückgehen soll, ein Austausch ist bereits vereinbart worden. Kann es sein, dass wegen des verbauten Lithium-Ionen-Akkus ein Transport verweigert wurde? Nach meinem Wissen gilt das Verbot des Lufttransports nur für lose Akkus (wegen eines möglichen Kurzschlusses mit anschließender Brandgefahr), nicht aber für fest in Geräten verbauten (wegen fehlender bzw. geringer Kurzschlussgefahr). Und das Verbot gilt nur für den Transport als Fracht in Passagierflugzeugen, nicht aber in reinen Frachtmaschinen. Die IATA schreibt im aktuell gültigen Dokument vom 1.4.2016: "The prohibition does not apply to lithium ion batteries packed with equipment or lithium ion batteries contained in equipment."

Was empfehlen Sie, wie ich mein Smartphone zuverlässig nach China zurück geschickt bekomme?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Hütter | Carsten Hütter | 14.08.2016

• Carsten Hütter antwortet: Leider habe ich das nicht zu entscheiden, denke aber, dass die Post mit ihren Bestimmungen über das Ziel hinaus geschossen ist. Wenn ich die Kapazität meines Smartphone-Akkus einmal umrechne, komme ich bei "fetten" 4000 mAh und 5V Spannung auf gerade einmal 20 Wh Kapazität. Die Deklarationspflicht beginnt erst bei 100 Wh pro Batterie. Ich müsste also schon fünf Smartphones auf einmal oder meines mit noch 4 Akkus zusätzlich versenden, um an diese Grenze heran zu kommen. UPS setzt bei seinen eigenen Bestimmungen die IATA-Regularien 1:1 um, so dass ich hier wohl mehr Glück haben werde.

• Carsten Hütter antwortet: Kompliziert ist es, in der Tat. Die Deutsche Post/DHL macht es sich einfach und schreibt in ihren AGB für internationalen Versand: "Von der Beförderung ausgeschlossen sind Sendungen, deren Inhalt von der IATA (International Air Transport Association), der ICAO (International Civil Aviation Organisation), dem Europäischen Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) oder einer zuständigen Behörde oder anderen Organisation als Risikomaterial, Gefahrgut oder als verbotener oder nur unter Auflagen zulässiger Sendungsinhalt eingestuft ist [...]." Der Knackpunkt ist hier "nur unter Auflagen". Kleine LiIon-Akkus (unter 100 Wh pro Batterie bzw. 20 Wh pro Zelle), die in Geräten fest eingebaut sind, unterliegen keinerlei Einschränkungen und sind nicht deklarationspflichtig. Nicht fest eingebaute und größe aber schon. D. h. für LiIon-Akkus existieren Auflagen. Also per DHL oder Deutsche Post nicht international versendbar. Punkt. K*cke. :-(

• Paketda-Redaktion antwortet: Ja, der Akku wird wohl der Grund für die Rücksendung sein. Leider sind die Vorschriften so kompliziert, dass wir sie bislang auch nicht vollständig verstanden haben. In jedem Fall ist wohl eine Kennzeichnung als Gefahrgut-Transport notwendig. Und Sie müssen vermutlich eine teure Versandart wie z.B. DHL Express oder UPS wählen. Per DHL-Standardpaket wird vermutlich kein Export möglich sein.

Ob Ihr Paket in einer Frachtmaschine oder in einem Passagierflugzeug transportiert wird, können Sie vermutlich nicht beeinflussen.

UPS hat Infos auf dieser Seite: https://www.ups.com/content/de/de/resources/ship/packaging/guidelines/batteries.html

Und DHL Express hier:
http://www.dhl.de/de/express/versenden/versandberatung/gefahrgut.html

Versuchen Sie, vor dem Versand mit den Kundenservice des Paketdienstes zu sprechen, um alle Regelungen zum Gefahrgut-Versand einzuhalten. Es wäre sehr ärgerlich, wenn Sie ein teures Paket für 50 Euro buchen und es wieder nicht exportiert wird.

DHL | CY603549844DE (dhl.de) | CY603549844DE (dhl.com)

Guten Tag liebes paketda-Team,
ich habe eine Retoure selbst bezahlt, damit ich einen Einlieferungsbeleg bekomme, da dieses mit der angebotenen konventionellen Retour-Methode nicht möglich war. Ich habe 16,99€ für die LIeferung in die Niederlande bezahlt, von dort aus wird es dann weiter nach Großbritannien zur Hauptstelle geschickt. Seit dem 23.06 tut sich bei der Sendungsverfolgung nichts mehr. Mittlerweile bin ich mir nichtmal mehr sicher, ob ich die Adresse richtig notiert war, da das Paket an eine Art Postfach ging und ich total überfordert war, wo was der Adresse hingehört. Aber selbst wenn die Adresse falsch war und es nicht zugestellt werden konnte, wie lange dauert es denn bis ein Paket aus dem Ausland zu mir zurück kommt? und sollte dies nicht in der Sendungsverfolgung angezeigt werden? Die Rechnungsfirma sitzt mir im Nacken und niemand weiß, wo meine Retoure ist, nichtmal DHL. Ich bin wirklich verzweifelt, da es sich um 500 Euro wert handelt. | Lena | 11.07.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: Die gute Nachricht ist, dass DHL im Verlustfall Schadenersatz bezahlen muss. Wenn Sie die 500 Euro an die Rechnungsfirma zahlen müssen, dann bekommen Sie diese von DHL ersetzt. Zwar erst nach Abschluss der Paketnachforschung (was 1 Monat dauern kann), aber immerhin entsteht kein finanzieller Schaden.

DHL muss auch Schadenersatz bezahlen, wenn das Paket aufgrund einer falschen Lieferanschrift verloren ging. Aber bei Ihnen ist keine Fehlsortierung o.ä. zu erkennen sondern das Paket bekommt ja gar keinen Status mehr. Das ist typisch für einen Verlust.

Merkwürdig ist, dass es sich um ein Paket in die Niederlande handelt, obwohl Sie von einem Paket nach Großbritannien sprechen. Oder befindet sich das Retourenlager des Versandhändlers in den Niederlanden und der Versandhändler leitet das Paket selbst nach UK weiter? Naja.... letztendlich egal.

Wichtig ist, dass Sie den Einlieferungsbeleg aufbewahren und einen Wertnachweis über den Inhalt des Pakets haben. Also die Rechnung des Versandhändlers. Internationale DHL-Pakete sind bis 500 Euro versichert. Hoffentlich war nichts mit 600 Euro Wert im Paket enthalten, denn dann könnte DHL möglicherweise komplett den Schadenersatz verweigern wegen Überschreiten der Haftungsgrenze für Standardpakete.

Bitte beauftragen Sie hier bei DHL eine Nachforschung nach dem Paket: http://bit.ly/1kMERYT

Das kann wie gesagt einige Wochen in Anspruch nehmen. Falls DHL sich nach 2-3 Wochen bei Ihnen nicht meldet oder zwar meldet, aber keinen Schadenersatz zahlen will, dann folgen Sie unserem Ratgeber unter http://www.paketda.de/recht/reklamieren-mahnen.php

DPD | LM012019741CN

Hallo liebes Packetda! Team,
erst einmal danke für Eure Arbeit. Ich erwarte ein Packet aus Shanghai. Es gibt für mich nur eine Möglichkeit das Packet zu tracken und zwar mit der Seite 17track.net. Dort wird gesagt, dass die DPD den Empfänger nicht finden konnte und das Packet zurück an den Absender geht. Doch seit 1,5 Monaten ist das Packet nicht bei Absender eingetroffen. Der Absender kann nichts machen weil die chinesische Post sagt, dass das Packet in Deutschland liegt. Und die DPD ignoriert die chinesische Trackingnummer (auch telefonisch) und fordert immer nur Ihre 12stellige Nummer. Doch die chinesische Post kann dazu keine Auskunft geben. Was währen weitere vorgehensweisen? | Anonym | 08.07.2016

• Paketda-Redaktion antwortet: Sehr schwieriger Fall .... Hier wollen sich offenbar weder die chinesische Post bemühen noch DPD. Und als Kunde hängt man zwischen den Stühlen.

Bei der chinesischen Post können Sie nichts ausrichten. Also bleibt nur DPD als Ansprechpartner in Deutschland. Schicken Sie ein Einschreiben an DPD und bitten um Aufklärung des Falls.

Normalerweise kann man als Empfänger keine Nachforschung beauftragen, weil der Absender den Versand bezahlt hat und das Vertragsverhältnis mit der chinesischen Post besteht. Es gibt jedoch Paragraf 421 HGB, wonach auch der Empfänger Schadenersatzansprüche aus einem Paketverlust geltend machen kann. Siehe hier: http://www.paketda.de/recht/nachforschung.php#empfaenger

Nach Paragraf 424 HGB gilt ein internationales Paket 30 Tage nach dem Versand als verloren. Das trifft in Ihrem Fall zu. Fraglich ist jedoch, ob das HGB angewendet werden kann, weil es ja ein chinesisches Paket ist. Allerdings an einen deutschen Empfänger.

Versuchen Sie es trotzdem. Schicken Sie DPD ein Einschreiben unter Berufung auf 421 und 424 HGB und machen Sie Schadenersatz wegen Verlust geltend, sofern DPD den Verbleib des Pakets nicht binnen 14 Tagen aufklärt.

Legen Sie als Kopie eine Rechnung vom chinesischen Händler bei, aus dem der Wert des Paketinhalts hervorgeht.

Und dann mal gucken, wie DPD reagiert. Holen Sie sich ggf. Unterstützung bei einer Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe.



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