Unfrei/ Nachsendung

Erscheint in der DHL-Sendungsverfolgung der Vermerk Unfrei/ Nachsendung, deutet dies auf eine unzureichende Frankierung durch den Absender hin. Deshalb wird DHL vom Empfänger ein Nachporto kassieren. Das beträgt üblicherweise 18 Euro.

Ausnahme: Hat der Empfänger bei Deutsche Post DHL einen Nachsendeauftrag gestellt, kassiert der Zusteller bei Lieferung nur 6,99 Euro Gebühren (Stand: 2023).

Der Empfänger darf die Zahlung auch verweigern. Das kommt einer Annahmeverweigerung gleich, so dass das Paket an den Absender zurückgeschickt wird.

Eine Annahmeverweigerung ist ratsam, wenn der Empfänger den Absender nicht persönlich kennt und dessen Vertrauenswürdigkeit nicht einschätzen kann. Beispielsweise bei einem eBay-Verkauf.

Verlangt der Empfänger das gezahlte Nachporto vom Absender zurück, sollte er zu Beweiszwecken Fotos vom Paketaufkleber machen. Es ist auch denkbar, dass der Absender zwar einen Paketaufkleber bezahlt und am Paket angebracht hat, aber das Paket schwerer oder größer war als zulässig.

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In seltenen Fällen kommt es vor, dass DHL die 18 Euro Nachporto unberechtigt erhebt, zum Beispiel weil sich unterwegs der Paketaufkleber / die Paketmarke abgelöst hat. In diesem Fall empfehlen wir eine schriftliche Reklamation beim DHL-Kundenservice. Legen Sie in Kopie alle Beweise bei, die eine korrekte Frankierung des Pakets belegen. Also insbesondere die Portoquittung sowie den Paket-Einlieferungsbeleg.

Hilfe

Und auf Englisch lautet dieser Paketstatus:
»parcel not prepaid/redirection«


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Fragen von Kunden zu diesem Paketstatus

Die Postbeamtin hatte vergessen die Frankierung für das Paket auf das Paket zu kleben. Das Paket wurde in Rüdersdorf nachbearbeitet und kam heute als unfrei an und hätte nur mit 18,00 Euro ausgelöst werden können. Wer kann wie nachweisen (Versender oder Empfänger) , dass die Sendungsnummer, die ich als Beleg erhalten habe dem Paket zugeordnet werden kann , damit mir die Postbemtin das Paket aushändigt, ohne von mir 18,00 Euro zu verlangen? Schließlich ist der Versand ja nachweilich bezahlt worden. Danke für Ihre Antwort schon mal vorab! | Evelyn am 08.05.2018
• Paketda-Redaktion antwortet: Haben Sie (bzw. der Absender) den Einlieferungsbeleg und die Portoquittung aufbewahrt, die Sie beim Abschicken des Pakets erhalten haben? Auf beiden Belegen steht ja Datum und Uhrzeit. Dadurch lässt sicht erkennen, dass Portoquittung und Einlieferungsbeleg zur gleichen Zeit erstellt wurden und zusammen gehören. Dadurch können Sie wiederum nachweisen, dass Sie das Porto bezahlt haben und die Schuld bei DHL liegt.

Der Fall ist untypisch und kann möglicherweise von den normalen Mitarbeitern beim DHL-Kundenservice nicht gelöst werden. Hinzu kommt, dass zu Beweiszwecken Fotos von den Belegen an DHL übermittelt werden müssen. Das geht am besten, indem Sie das Kontaktformular auf der DHL-Website verwenden. Wie man es findet, ist hier beschrieben: https://www.paketda.de/paketdienste-kontakt.php#dhl-hotline

Problem: Online übermittelte Kontaktanfragen können einige Tage Bearbeitungszeit beanspruchen. Möglicherweise läuft währenddessen die Lagerfrist für das Paket ab und es wird retourniert.

Eine andere Möglichkeit wäre, dass Sie die 18 Euro zunächst verauslagen und anschließend versuchen, das Geld von DHL zurückzufordern. Kann aber schwierig werden bzw. sich hinziehen.

Sie könnten versuchen, den DHL-Kundenservice bei Facebook zu kontatkieren, falls Sie an der telefonischen DHL-Hotline keine Lösung erzielen: https://www.facebook.com/DHLPaket/app/1609168226005546/

Oder Sie wenden sich mit dem Fall an eine Tageszeitung oder an einen Radiosender, um öffentlichen Druck auf DHL auszuüben. Auch das Einschalten einer Verbraucherzentrale käme in Betracht, falls DHL sich weigert, das Paket kostenlos herauszugeben: http://www.verbraucherzentrale.de/beratung


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