Abholung im DPD PaketShop durch Empfänger

Das Paket wurde entweder auf Wunsch des Empfängers oder aufgrund einer Entscheidung des DPD-Zustellers in einen DPD-Paketshop (Pickup Paketshop) gebracht.

Der Empfänger hat das Paket dort abgeholt und den Empfang per Unterschrift quittiert. Das Paket gilt somit als zugestellt.

Eventuell hat der Empfänger das Paket auch nicht persönlich abgeholt sondern einen Dritten damit beauftragt. Hierzu wäre eine Abholvollmacht notwendig.

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Paketshops dürfen Pakete nicht an unberechtigte Personen herausgeben, deshalb erfolgt eigentlich immer eine strenge Ausweiskontrolle des Abholers. Im Zweifelsfall kann der Kunde DPD darum bitten, den Ablieferbeleg mit der digitalen Empfängerunterschrift herauszugeben.

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Und auf Englisch lautet dieser Paketstatus:
»Picked up from Pickup parcelshop by consignee.«


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