Das Paket konnte nicht zugestellt werden, weil der Paketbote den Empfänger unter der Lieferanschrift nicht finden konnte.
Briefkasten und Klingelschild müssen mit dem Namen des Empfängers beschriftet sein, ansonsten darf der Bote das Paket nicht aushändigen. Die Namensschreibweise muss 1:1 zwischen Klingelschild / Briefkasten und Paketaufkleber übereinstimmen. Bei Untermietverhältnissen oder Lieferungen an ein Hotel muss der Name des Wohnungsinhabers bzw. der Hotelname auf dem Paketaufkleber stehen, ggf. mit dem Zusatz "c/o".
Wer sich als Privatkunde ein Paket an die Firmenanschrift liefern lässt, muss darauf achten, den Firmennamen in die Lieferanschrift zu schreiben. Pakete an eine Firmenanschrift, die nur den Vor- und Nachnamen des Empfängers enthalten und nicht den Firmennamen, werden erfahrungsgemäß nicht zugestellt.
In der DHL-Sendungsverfolgung erscheint manchmal der Zusatztext "Es wird eine Adressprüfung und ggf. ein weiterer Zustellversuch durchgeführt." Das entspricht jedoch i.d.R. nicht der Realität.
Üblicherweise schickt DHL unzustellbare Pakete sofort an den Absender zurück, ohne dass eine Adresskorrektur oder eine Neuzustellung möglich sind.
Die Rücksendung kann nur verhindert werden, sofern der Absender den Service Filialrouting beauftragt hat. Dann wird das Paket entweder auf Grund einer Vorausverfügung gelagert oder zur Abholung in eine Postfiliale gebracht. Letzteres ist erkennbar an folgendem Status im Tracking: Die Sendung wurde in der Filiale hinterlegt.
Eine Rücksendung des Pakets lässt sich erkennen, wenn in der DHL-Sendungsverfolgung das ursprüngliche Ziel-Paketzentrum mit einem neuen Eintrag erscheint, nämlich als Start-Paketzentrum. Das bedeutet eine Umkehr der Transportstrecke, also zurück zum Absender.
Der WDR berichtete Anfang 2019 in einer Reportage über eine Kundin, die angeblich 2 Jahre lang von DHL nicht beliefert wurde, weil ihr Name nicht am Klingelschild stünde. Das war vom Zusteller jedoch schlichtweg gelogen (Quelle: Youtube).
Tipp: In der DHL-Sendungsverfolgung auf Englisch erscheint manchmal ein genauerer Grund für die Unzustellbarkeit. Diese Gründe können sein:
Und auf Englisch lautet dieser Paketstatus:
»The recipient cannot be determined.«
Seit 2 Tagen "verweigert" Ihr Zusteller offensichtlich die Zustellung der Sendung. Zuletzt lese ich im Internet über den Zustand der Zustellung am 23.01. um 15:06 Uhr, dass ich als Empfänger nicht zu ermitteln sei, da auf Klingel bzw. Briefkasten kein Name stehe. Das ist schlicht falsch! Der Name steht auf dem Briefkasten an der Haustür. Außerdem ist das Haus klar mit Hausnummer gekennzeichnet. Der Zusteller hat gar nicht versucht, mich zu erreichen - das kann ich klar kontrollieren, da der Eingangsbereich Video-überwacht ist und jede Bewegung aufgezeichnet wird. Reden Sie einmal mit Ihrem Zusteller ein klares Wort? Wann bekomme ich mein Paket? | Anonym am 23.01.2018 |
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• Paketda-Redaktion antwortet: Paketda.de ist nicht der DHL-Kundenservice sondern ein allgemeines Verbraucherportal. Die Kontaktdaten von DHL finden Sie hier: https://www.paketda.de/paketdienste-kontakt.php#dhl-hotline Es ist sehr gut, dass Sie eine Videoaufzeichnung haben. Vielen Kunden fehlt nämlich ein solches Beweismittel, um sich gegen DHL durchzusetzen und um unzuverlässige Zusteller zu überführen. Manchmal wollen sich Zusteller einfach die Arbeit erleichtern und geben an, dass ein Empfänger nicht zu ermitteln sei. Besonders schlimm ist, dass DHL das Paket i.d.R. sofort an den Absender zurückschickt. Die Rücksendung lässt sich meistens nicht stoppen, so dass das Paket nochmal komplett neu verschickt werden muss (am besten nicht mit DHL). Falls Ihnen durch den erneuten Versand des Pakets nochmal Versandkosten entstehen, sollten Sie diese als Schadenersatz von DHL einfordern. In Ihrem Fall ist das möglich, weil Sie ja die Videoaufzeichnung als Beweismittel haben. DHL hat seine vertragliche Verpflichtung nicht erfüllt und keinen Zustellversuch unternommen. Man könnte sogar sagen, dass vorsätzlich eine Retoure des Pakets herbeigeführt wurde. In diesem Fall würden gemäß Paragraf 435 HGB sämtliche Haftungsbegrenzungen von DHL entfallen. Als Empfänger könnten Sie Schadenersatz von DHL fordern basierend auf Paragraf 421 HGB. Demnach können Absender oder Empfänger eines Pakets Schadenersatz vom Paketdienst (Frachtführer) fordern. Der Schadenersatz mag zwar nur ein kleiner Betrag sein, aber wir würden Ihnen empfehlen, diese Forderung gegenüber DHL mit Härte durchzusetzen. DHL kommt sonst viel zu oft ungeschoren davon. Bitte behalten Sie die Sendungsverfolgung für Ihr Paket weiterhin im Auge. Wir vermuten, dass heute der Status erscheint, dass eine Rücksendung veranlasst wird. |
Di, 22.05.18 10:47 -- Der Empfänger ist nicht zu ermitteln (Gebäude/Haus-Nr.unbekannt). | Anonym am 22.05.2018 |
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• Paketda-Redaktion antwortet: Eine Erklärung zu diesem Status finden Sie hier: https://www.paketda.de/status-dhl-name-nicht-auf-klingel-briefkasten.html Zum Vermerk "Gebäude/Haus-Nr. unbekannt" gibt es zwei mögliche Ursachen: Entweder hat der Absender eine falsche / unvollständige Hausnummer aufs Paket geschrieben. Oder der Zusteller hatte unzureichende Ortskenntnisse und deshalb das Haus nicht gefunden. Letzteres kommt manchmal vor, wenn ein Hauseingang von der Straßenseite nicht sofort einsehbar ist. Insbesondere Aushilfszusteller, die sich schlecht auskennen, finden dann einige Adressen nicht und markieren Pakete fälschlicherweise als unzustellbar. Wahrscheinlich wird Ihr Paket nun an den Absender zurückgeschickt. Im Falle einer unberechtigten Retoure kann der Absender das Porto von DHL zurückverlangen. |
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