Der Empfänger hat die Sendung in der Filiale abgeholt.

Das Paket gilt als zugestellt, weil der Empfänger - oder eine von ihm bevollmächtigte Person - die Sendung aus einer Postfiliale abgeholt hat. Der Abholer hat die Entgegennahme des Pakets mit seiner Unterschrift quittiert (beispielhafte Abbildung unten). Die Unterschrift wurde in der Filiale eingescannt.

Wenn Zweifel daran bestehen, wer das Paket entgegen genommen hat, kann in der Sendungsverfolgung unter www.dhl.de die PLZ des Empfängers eingegeben werden. Das Eingabefeld ist mit "Mehr Details zur Sendung" o.ä. beschriftet.

Daraufhin wird der Name desjenigen angezeigt, der den Erhalt des Pakets quittiert hat. Notfalls kann der Absender auch einen Ablieferbeleg mit der Unterschrift des Empfängers bei DHL anfordern.

Dhl Empfaenger Sendung Filiale Abgeholt

Hilfe

Und auf Englisch lautet dieser Paketstatus:
»The recipient has picked up the shipment from the retail outlet«


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Fragen von Kunden zu diesem Paketstatus

Ich habe über ebay Kleinanzeigen ein Mobilphone verkauft. ich unterlag einem sogenannten Dreiecksbetrug. Hier kommt aber DHL ins Spiel. Ich habe das Paket an eine Adresse in Hannover geschickt, die es nicht gab. Der betrüger hat das Paket in einer Filiale abgeholt. Da er/sie sich als eine andere Person ausgegeben haben, wurde das Paket ausgehändigt. Ich war der Meinung, man muss sich ausweisen. Da der eigentliche Empfänger nicht in Hannover wohnt, möchte ich DHL zum Ausgleich des Schadens in Anspruch nehmen. Welche Chance habe ich | Torsten am 05.02.2018
• Paketda-Redaktion antwortet: Zu solchen Fällen gab es im letzten Jahr mal eine TV-Reportage. Die betraf zwar Hermes, aber das Vorgehen der Betrüger war identisch. Sie haben mit gefälschten Ausweispapieren Pakete in Paketshops abgeholt.

Hier ist die Reportage des WDR: https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/koennes-kaempft/video-koennes-kaempft---gegen-paketdienst-aerger-100.html

Bei Minute 15 testen die Reporter, ob sich mit gefälschten Ausweisen Pakete abholen lassen. Bei 3 von 4 Fällen gelang dies. Ein interviewter Paketshop-Betreiber gibt zu, dass er persönlich haften muss, wenn er Pakete an unberechtigte Personen herausgibt.

Nachdem sich der WDR in einen Betrugsfall eingeschaltet hat, übernahm letztendlich Hermes die Haftung (nachdem sie zuvor hartnäckig abgelehnt hatten). Und zwar sogar in Höhe von 800 Euro, obwohl die Haftungsgrenze eigentlich nur 500 Euro beträgt (genau wie bei DHL-Paketen).

Allerdings gibt es Paragraf 435 HGB, wonach Paketdienste unbegrenzt haften müssen, wenn ein Mitarbeiter "vorsätzlich oder leichtfertig" gehandelt hat.

Wenn man dem Mitarbeiter der Postfiliale ein solches Handeln nachweisen kann, müsste DHL für Ihr unberechtigt herausgegebenes Paket vermutlich haften.

Zu prüfen wäre auch, ob das Paket überhaupt in einer Filiale hätte hinterlegt werden dürfen, wenn der Betrüger an der angegebenen Anschrift gar nicht wohnt. Oder hat er vielleicht einen Briefkasten manipuliert und sein Namensschild daran geklebt? Dann wäre die Fake-Adresse für den Postboten nicht unbedingt erkennbar gewesen.

Wir bei Paketda können und dürfen keine Rechtsberatung im Einzelfall leisten. Diese erhalten Sie z.B. bei einem Rechtsanwalt oder bei einer Verbraucherzentrale vor Ort oder telefonisch. Siehe http://www.verbraucherzentrale.de/beratung

Eine gute Anlaufstelle für eine erste rechtliche Einschätzung ist nach unserer Meinung auch das Portal frag-einen-anwalt.de Nutzen Sie dort die Suchfunktion. Häufig gibt es bereits Fragestellungen anderer Nutzer zu ähnlich gelagerten Fällen.


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