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Nicht bestelltes Paket erhalten: Was tun?

Kunde mit unaufgefordert zugeschicktem Paket

Haben Sie ein Paket zugeschickt bekommen, das Sie gar nicht bestellt haben? Dann erklären wir in diesem Ratgeber, wie Sie sich am besten verhalten.


Inhaltsverzeichnis

  1. Was muss ich tun?
  2. Wen muss ich informieren?
  3. Was muss / sollte ich nicht tun?
  4. So erkennen Sie Betrugsversuche
  5. Ärger mit unbestellten Amazon-Paketen


Was muss ich tun?

Verwahren Sie das Paket bitte sicher, entsorgen es nicht und stellen es nicht vor die Tür.

Auch wenn der Paketdienst das Paket unerlaubt vor Ihrer Tür abgestellt hat, lassen Sie es dort bitte nicht stehen, sondern holen es ins Haus / in die Wohnung. Es sei denn, das Paket ist zu schwer, um es zu bewegen (z.B. Möbellieferung).

Falls jemand vorbeikommt, der das Paket abholen möchte, prüfen Sie dessen Ausweis. Auf der Rückseite des Ausweises steht die Wohnanschrift des Abholers. Diese sollte mit der Lieferanschrift auf dem Paketaufkleber übereinstimmen. Lassen Sie sich nicht darauf ein, dass jemand im Auftrag eines Bekannten das Paket abholen will.

Für unverlangt zugesandte Ware brauchen Sie nichts bezahlen. Es könnte aber sein, dass ein Betrüger auf Ihren Namen Ware bestellt hat. Deshalb sollten Sie die Herkunft des Pakets aufklären. Rufen Sie bei der Hotline des Paketdienstes an (Kontaktdaten hier). Googeln Sie außerdem den Namen des Absenders, der auf dem Paket steht. Ist es ein Onlineshop, melden Sie die ungewollte Lieferung an den Kundenservice des Shops.

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Wen muss ich informieren?

Wurde Ihnen ein Paket geliefert, das für eine ganz andere Anschrift bestimmt ist, liegt ein Fehler des Zustellers (Paketdienstes) vor. In diesem Fall ist der Paketdienst Ihr erster Ansprechpartner. Bitten Sie darum, dass das falsch zugestellte Paket wieder abgeholt wird.

Vielleicht ignoriert der Zusteller den Abholauftrag, und Sie bleiben auf dem Paket sitzen. Dann kann es sinnvoll sein, den Absender des Pakets einzuschalten. Er hat an der Klärung des Sachverhalts ein hohes Interesse, um die im Paket befindliche Ware nicht zu verlieren.

Zusätzlich zum telefonischen Kontakt ist es empfehlenswert, den Absender bzw. Paketdienst schriftlich zu informieren, um eine nachweisbare Dokumentation des Vorgangs zu haben. Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung des Vorfalls sowie der zugesagten Lösung (z.B. per E-Mail). Sollten Absender und/oder Paketdienst dies nicht tun, senden sie eine schriftliche Erinnerung.

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Was muss / sollte ich nicht tun?

Sie müssen nicht herausfinden, an wen das Paket eigentlich hätte zugestellt werden müssen. Sie brauchen das Paket auch nicht zum Absender, Paketdienst oder dem eigentlichen Empfänger bringen.

Sie sollten das Paket nicht ohne Abstimmung mit Paketdienst und/oder Absender an jemanden herausgeben, den Sie nicht kennen bzw. der sich nicht ausweisen/legitimieren kann. Möchte ein/e Unberechtigte/r das Paket abholen, verweisen Sie darauf, dass Sie die Sendung an den Paketdienst zurückgeben und dieser dann die korrekte Zustellung durchführen wird.

Das Briefgeheimnis verbietet es, fremde Pakete zu öffnen. Außerdem könnte man Ihnen evtl. unterstellen, etwas aus dem Paket entwendet zu haben.

Wie lange muss ich das Paket sicher verwahren? Da Sie keinen Vertrag mit Absender oder Paketdienst haben, gibt es keine vertraglich definierte Frist.

Paketda rät: Wollen weder der Absender noch der Paketdienst das Paket zurückhaben bzw. Sie erhalten innerhalb von 3 Wochen keine Reaktion auf Ihre Anfragen, geben Sie das Paket beim örtlichen Fundbüro ab.

Sollte die Verwahrung des Pakets eine Belastung darstellen (verdorbene Ware stinkt, zieht Ungeziefer an o.ä.) kann die Frist auch kürzer sein bzw. zur Gefahrenabwehr eine Entsorgung in Betracht kommen.

Weitere Informationen finden Sie auch in einem Artikel des Tagesspiegels: Wenn man Ware bekommt, die man nicht bestellt hat.

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So erkennen Sie Betrugsversuche

Es gibt Fälle, bei denen falsche Paketzusteller eine Sendung wieder abholen wollen. Die Masche läuft so:

  • Ein Betrüger bestellt auf Ihren Namen Ware auf Rechnung.
  • Der echte Paketdienst liefert Ihnen die Ware und Sie wundern sich über die unverlangte Lieferung.
  • Ein Paketzusteller klingelt bei Ihnen, und will die vermeintliche Falschlieferung abholen.
  • Der abholende Zusteller ist der Betrüger. Händigen Sie ihm das Paket nicht aus.

Es gibt außerdem Betrügereien mit unbestellten Nachnahme-Sendungen. Darüber berichten wir in diesem Artikel.

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Ärger mit unbestellten Amazon-Paketen

Seit langer Zeit berichten Medien über irritierte und genervte Kunden, die unbestellte Pakete von Amazon erhalten. Die Lieferungen erfolgen zwar gratis, aber es handelt sich in der Regel um asiatische Billigprodukte. "Krempel, billigstes Material, ich will es nicht mal anfassen", ärgerte sich ein Kunde aus Nordrhein-Westfalen. Er klagte vor dem Solinger Amtsgericht gegen Amazon, um die unerwünschten Lieferung zu stoppen.

Laut WDR gab es am 16. Januar 2019 einen Gerichtstermin und eine Woche später ein Urteil: Die Klage wurde abgewiesen.

Der Kunde wollte eigentlich vor Gericht erwirken, dass ihm Amazon keine unbestellten Pakete mehr schicken darf. Amazon argumentierte hingegen, dass die Bestellungen an seine Lieferanschrift von Unbekannten veranlasst worden seien. Andere Medien berichten, dass solche Bestellungen absichtlich mit Geschenkkarten bezahlt werden, damit die wahren Besteller anonym bleiben.

Trotzdem könnte man den Bestellern auf die Schliche kommen. Meistens sind es nämlich Drittanbieter auf dem Amazon-Marketplace, die mit Eigenkäufen ihre Verkaufszahlen pushen wollen. Je besser sich ein Produkt verkauft, desto höher erscheint es in den Amazon-Trefferlisten. Die Idee hinter den ungewollten Lieferungen: Ein Produkt wird zuerst mit Fake-Verkäufen in die Hitlisten gebracht, damit es dort anschließend von "echten" Kunden gefunden und gekauft wird.

Die Masche ähnelt dubiosen Musikmanagern der 90er Jahre, die in sämtlichen Läden CDs eines bestimmten Künstlers aufgekauft haben, um die Charts mit überhöhten Verkaufszahlen zu manipulieren.

Quelle: WDR (Archiv) | Hintergrundinformationen: omr.com

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