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Paket unberechtigt zurückgeschickt: Wie wehre ich mich?

Paket geht zurück an Absender

Wurde Ihr Paket unberechtigt zurückgeschickt? Dafür gibt es verschiedene Ursachen; vom Irrtum bis zum Vorsatz. Nachfolgend erfahren Sie, wie Sie sich am besten verhalten und Ihr Recht durchsetzen.


Inhaltsverzeichnis

  1. Paket mit Gefahrgut wurde retourniert
  2. Lieferadresse angeblich falsch, sie ist aber korrekt
  3. Hilfe, mein Zusteller boykottiert mich
  4. Musterbrief: Porto zurückfordern
  5. Ihre Fragen zum Thema


Paket mit Gefahrgut wurde retourniert

► Beim Paketversand ins Ausland gibt es Sicherheitskontrollen, bei denen Pakete mit Gefahrgut aussortiert werden. DHL akzeptiert beispielsweise keine Batterien und Akkus in Auslandspaketen und retourniert solche Sendungen an den Absender (Details dazu hier).

Nach unseren Erfahrungen zahlt DHL in diesen Fällen kein Porto zurück. Versuchen Sie trotzdem, zumindest einen Teil des Geldes erstattet zu bekommen. Argumentieren Sie, dass nur ein kleiner Teil der Transportleistung innerhalb Deutschlands erbracht wurde und DHL die Kosten für den langen Transportweg ins Ausland gar nicht entstanden sind.

Holen Sie sich ggf. Unterstützung durch eine Verbraucherzentrale oder die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur. Mehr dazu in diesem Ratgeber.

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Lieferadresse angeblich falsch, sie ist aber korrekt

In dieser Situation kann der Zusteller die Rücksendung versehentlich oder absichtlich veranlasst haben. Letzteres passiert selten, kann aber in Streitfällen zwischen Empfänger und Zusteller vorkommen. Mehr dazu im Abschnitt "Hilfe, mein Zusteller boykottiert mich".

In diesem Abschnitt gehen wir von einer irrtümlichen Retoure aus, zum Beispiel, weil der Empfänger versteckt wohnt. Trifft das zu, sollte der Absender bei künftigen Paketen in der Lieferanschrift einen Hinweis vermerken wie "Eingang über Hinterhof" oder "Letztes Haus auf rechter Seite".

Wichtig: Möchten Sie ein unberechtigt zurückgeschicktes Paket noch einmal zum Empfänger schicken, verwenden Sie bitte nicht den alten Paketaufkleber. Der Aufkleber ist verbraucht. Entfernen Sie alle alten Etiketten und Strichcodes vom Karton, und kaufen Sie einen neuen Paketaufkleber.

Wie bekommt der Absender das Porto erstattet? Versuchen Sie zuerst eine telefonische Reklamation beim Paketdienst (Kontaktdaten hier). Haben Sie damit keinen Erfolg, nutzen Sie das Kontaktformular bzw. eine Reklamation per E-Mail. Mustertext hier.

Als Beweise können Sie ein Foto des Paketaufklebers anhängen und ein Foto vom Briefkasten + Klingelschild des Empfängers. So erkennt der Paketdienst hoffentlich, dass die Rücksendung wirklich unberechtigt war.

Wird Ihre Reklamation nicht anerkannt, finden Sie Tipps zum weiteren Vorgehen in diesem Ratgeber.

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Hilfe, mein Zusteller boykottiert mich

In seltenen Fällen eskalieren Streits zwischen einem Zusteller und Paketempfänger so sehr, dass der Zusteller absichtlich keine Pakete mehr zustellt. Die Pakete werden dann entweder in Paketshops hinterlegt oder mit Absicht an die Absender zurückgeschickt.

Über so einen Fall berichtete im Sommer 2019 die allgemeine-zeitung.de. In Mainz hatte ein DHL-Zusteller quasi aus Rache einen Kunden nicht mehr beliefert.

Im Dezember 2023 berichtete hna.de über die Drohung eines Hermes-Zustellers gegen einen Paketempfänger. Der Kunde solle die Verlustmeldung eines Pakets zurücknehmen, "oder Sie bekommen nie wieder ein Paket von uns!"

Häufiger Auslöser für solche Streits sind verlorene Pakete. Einige Zusteller legen Pakete unerlaubt beim Kunden ab und unterschreiben selbst. Oder das Paket wird irgendwo in der Nachbarschaft abgegeben, ist dort aber nicht mehr auffindbar. In solchen Fällen kann Zustellern der Schaden vom Lohn abgezogen werden, was zu entsprechender Wut und Rachegedanken führt.



Wie wehre ich mich als Kunde?

Als Kunde steht man relativ machtlos da, weil der Zusteller am längeren Hebel sitzt. Zusteller sind ohne Aufpasser unterwegs, so dass man sie praktisch nicht zwingen kann, eine bestimmte Adresse zu beliefern. Hinzu kommt, dass der Arbeitsmarkt für Paketzusteller vielerorts leergefegt ist. Deshalb werden unzuverlässige Boten nicht so schnell gefeuert.

Ist Ihnen durch eine absichtliche Rücksendung ein finanzieller Schaden entstanden? Dann können Sie versuchen, mit Hilfe eines Anwalts Schadenersatz vom Paketdienst zu verlangen. Grundlage könnte § 435 HGB sein. Knackpunkt ist, dass Sie Vorsatz (Absicht) nachweisen müssen. Das ist schwierig, denn der Zusteller könnte behaupten, ihm sei ein einmaliger Irrtum unterlaufen.

Tipp: Lassen Sie Pakete direkt an einen Paketshop oder an eine DHL-Packstation liefern, so dass sie nicht dem Zusteller in die Hände fallen, der Ihre Hausanschrift beliefert. Bei großen Onlineshops kann man direkt im Bestellprozess einen Paketshop als Lieferanschrift auswählen. Bei kleineren Onlineshops müssen Sie die Lieferadresse des Paketshops manuell als Lieferadresse angeben. Wie das genau funktioniert, lesen Sie hier.


Ist eine absichtliche Nichtzustellung strafbar?

Auf dem Portal frag-einen-anwalt.de berichtet ein Kunde, dass ein an ihn adressiertes Paket mit falscher Begründung zum Absender zurückgeschickt wurde. Es fand kein Zustellversuch an der Anschrift des Empfängers statt. Der Kunde wollte von einem Anwalt wissen, ob so ein Verhalten nach § 206 StGB strafbar sein könnte.

Bezogen auf den vom Fragesteller geschilderten Einzelfall kam der Anwalt zu dem Fazit, dass ihm eine Strafanzeige erfolgsversprechend erscheine, weil "der Tatbestand der Postunterdrückung gemäß §206 StGB ... auch durch eine bloße Nichtzustellung einer Postsendung an den Adressaten verwirklicht werden" kann.

Und was genau bedeutet Postunterdrückung? Eine Erklärung gibt es bei anwaltsregister.de. Dort heißt es:

"Unterdrücken im Sinne dieser Vorschrift heißt, dass die Sendung in vorschriftswidriger Weise dem Postverkehr entzogen, aus ihm entfernt oder von ihm ferngehalten wird, unabhängig davon, ob dies dauernd oder vorübergehend geschieht, und ohne Rücksicht darauf, ob der Gewahrsam des Unternehmens aufgehoben wird oder bestehen bleibt."

In dem Bericht bei anwaltsregister.de geht es um die Postunterdrückung in Zusammenhang mit einem Streik von Postmitarbeitern. Nichtsdestotrotz gilt die Erklärung des Begriffs auch für andere Lebenslangen wie beispielsweise der absichtlichen Nichtzustellung von Paketen. Interessant ist, dass das Fehlverhalten nicht dauernd vorkommen muss sondern schon "vorübergehendes" Unterdrücken von Postsendungen zur Strafbarkeit führen kann.

§ 206 StGB ("Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses") gilt übrigens nicht nur für Mitarbeiter der Deutschen Post und DHL sondern für sämtliche Post- und Paketdienste, also z.B. auch Hermes, DPD, GLS und UPS sowie alle privaten Briefdienste.

► Anwalt fragen




Musterbrief: Porto zurückfordern

Hier finden Sie einen Beispieltext, mit dem Sie das Porto für ein grundlos retourniertes Paket vom Paketdienst zurückfordern können. Wichtig zu wissen: Das Porto muss derjenige zurückfordern, der es auch bezahlt hat. Also der Absender der Sendung und nicht der Empfänger.


Max Absender
Musterweg 1
12345 Berlin
E-Mail:
Telefon:


Bitte fügen Sie hier die Empfängeranschrift ein
Anschriften siehe hier

(bitte heutiges Datum einfügen)



Porto-Rückforderung wegen unberechtigt retournierter Sendung
Sendungsnummer: (bitte eintragen, wenn vorhanden)

Sehr geehrte Damen und Herren,

am ..... (Datum einfügen) beschwerte ich mich bereits telefonisch / per E-Mail bei Ihrem Kundenservice. Der Fall erhielt folgende Bearbeitungsnummer: ... *

Die oben genannte Sendung wurde dem Empfänger nicht zugestellt sondern an mich als Absender zurückgeschickt, obwohl die Lieferanschrift korrekt ist. Als Beweis füge ich eine Kopie der Sendungsoberseite bei, so dass Sie die Korrektheit der Lieferanschrift prüfen können.

Außerdem finden Sie anbei Fotos vom Klingelschild und Briefkasten des Empfängers. Wie Sie erkennen, ist beides mit dessen Namen beschriftet.*

Entsprechend der in Kopie beigefügten Quittung habe ich für die Sendung .... Euro Porto bezahlt. Ich bitte Sie um Rückerstattung auf mein Konto mit der IBAN .... und BIC .... Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Erhalt dieses Schreibens.


Mit freundlichen Grüßen


Max Absender



* falls unzutreffend, diesen Absatz bitte löschen

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