Kunden aller deutschen Post- und Paketdienste können sich mit einer Beschwerde an den Verbraucherservice Post bei der Bundesnetzagentur wenden.
Wir bei Paketda beurteilen den Verbraucherservice Post weitestgehend als zahnlosen Papiertiger, weil die Behörde gegen Paketdienste keine Sanktionen oder Bußgelder verhängen kann. Kundenbeschwerden werden zwar in Statistiken gezählt, bewirken ansonsten aber nicht viel.
Registriert die Bundesnetzagentur aus einem PLZ-Bereich überdurchschnittlich viele Beschwerden, kann dort eine sogenannte Anlassprüfung durchgeführt werden. Die Deutsche Post wird behördlich aufgefordert, zu den Beschwerden Stellung zu nehmen und Gegenmaßnahmen zu beschreiben.
► Online-Beschwerde: Formular öffnen
► Kontaktformular für andere Anliegen: hier auf bnetza-post.de
Tipp: Es gibt noch eine zweite, wirkungsvollere Instanz bei der Bundesnetzagentur: Die Verbraucher-Schlichtungsstelle. Dorthin können Sie sich wenden, wenn Sie einen konkreten Streitfall mit einem Post- oder Paketdienst haben, bei dem es um Schadenersatz (Geld) geht. Mehr Infos zur Schlichtung hier.
Bezogen auf Deutsche Post und DHL überwacht die Bundesnetzagentur, ob die Vorgaben des sogenannten Universaldienstes eingehalten werden. Die Deutsche Post ist beispielsweise verpflichtet, in ganz Deutschland an 6 Tagen pro Woche auszuliefern und im Jahresmittel 80% der Briefe einen Tag nach dem Abschicken zuzustellen.
Egal, ob ein Postkunde auf einer Nordseeinsel wohnt oder in den Alpen: Die sogenannte Universaldienstverordnung legt fest, welche Leistungen die Deutsche Post AG erbringen muss. Das unterscheidet die Deutsche Post von privaten Brief- und Paketdiensten. Während private Paketdienste z.B. Inselaufschläge berechnen, darf die Deutsche Post DHL dies nicht tun. Im Gegenzug für die Erbringung des Universaldienstes sind Briefmarken der Deutschen Post und nationale DHL-Pakete bis 10kg von der Umsatzsteuer befreit.
Beim Verbraucherservice der Bundesnetzagentur können sich nicht nur Kunden von Deutsche Post DHL beschweren, sondern auch Kunden von Hermes, DPD, GLS, UPS, anderen Paketdiensten sowie privaten Briefzustelldiensten (z.B. Citipost, Stadtbote, etc.).
Die Behörde hat keine Möglichkeit, Zustellfirmen zu bestrafen, indem z.B. Bußgelder verhängt werden. 2024 ist jedoch im Rahmen der Postgesetz-Reform eine Stärkung der Verbraucherrechte und der Bundesnetzagentur beabsichtigt.
So erreichen Sie den Verbraucherservice Post der Bundesnetzagentur:
Video: Was bringt eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde?
Paketda stellt Ihnen nachfolgend verschiedene Musterbriefe zur Verfügung. Einfach Problem auswählen, Text anpassen, kopieren und in das Online-Formular der Bundesnetzagentur einfügen.
Melden Sie bitte nur gravierende Probleme. Beispiel: Hat ein Paketzusteller an Ihrer Haustür nicht geklingelt, ist das beim ersten und zweiten Mal kein Fall für die Bundesnetzagentur. Kommt es häufiger vor, wenden Sie sich damit an die Behörde.