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Bitte freimachen falls Marke zur Hand: So funktionieren Werbeantworten

Antwortsendung der Deutschen Post

Wichtiges Update:
Seit dem 1. Juli 2025 gelten für Antwortsendungen der Deutschen Post neue Bedingungen. Unternehmen benötigen nun einen Online-Vertrag und müssen als Rücksendeanschrift ein Postfach, eine Großempfänger-PLZ oder eine Aktions-PLZ verwenden. Ab 1. Juli 2026 werden nicht korrekt gestaltete oder nicht vertragskonforme Antwortsendungen zusätzlich teurer.


Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eine Antwort-Sendung?
  2. Wann braucht man keine Briefmarke?
  3. "Bitte freimachen falls Marke zur Hand" - was gilt wirklich?
  4. Neue Regeln seit 1. Juli 2025
  5. Zusatzentgelte ab 1. Juli 2026
  6. Voraussetzungen für Antwort-Karten und Antwortbriefe
  7. Gestaltungsvorgaben für Werbeantworten
  8. Alternative der Post: RESPONSEPLUS
  9. Internationale Werbeantwort


Was ist eine Antwort-Sendung?

Briefe oder Postkarten mit dem Vermerk "Antwort", "Werbeantwort" oder "Entgelt zahlt Empfänger" können ohne Briefmarke zurückgeschickt werden. Das Porto zahlt in diesem Fall nicht der Absender, sondern der Empfänger der Rücksendung.

Solche Sendungen werden bei der Deutschen Post unter der Bezeichnung ANTWORTSENDUNG bzw. umgangssprachlich oft als Werbeantwort geführt. Typisch ist das zum Beispiel bei Gewinnspielen, Vertragsunterlagen, Spendenaufrufen oder Antwortkarten aus Werbung.



Wann braucht man keine Briefmarke?

Wenn oberhalb der Empfängeradresse deutlich "Antwort" oder "Werbeantwort" steht oder im Frankierfeld ein Hinweis wie "Entgelt zahlt Empfänger" aufgedruckt ist, müssen Sie in der Regel keine Briefmarke aufkleben. Das Porto wird dann dem Empfänger berechnet.

Eine freiwillige Frankierung ist zwar möglich, aber normalerweise nicht nötig.

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"Bitte freimachen falls Marke zur Hand" - was gilt wirklich?

Befindet sich auf einem Rückumschlag oder auf einer Antwortkarte der Hinweis "Bitte freimachen", "Bitte ausreichend frankieren" oder "Bitte freimachen, falls Marke zur Hand", sollten Sie genauer hinschauen.

Entscheidend ist nicht dieser Satz, sondern die eigentliche Kennzeichnung der Sendung. Steht oberhalb der Empfängeranschrift gut sichtbar "Antwort" oder "Werbeantwort", dann kann die Sendung normalerweise auch ohne Briefmarke verschickt werden. Gleiches gilt bei einem Frankiervermerk wie "Entgelt zahlt Empfänger".

Der Zusatz "falls Marke zur Hand" ist daher eher als freiwillige Bitte zu verstehen. Eine Verpflichtung zum Frankieren ergibt sich daraus nicht.

► Sobald es sich um eine Sendung der Deutschen Post mit korrekt gestalteter Antwortkennzeichnung handelt, zahlt der Empfänger das Porto. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn auf dem Umschlag zusätzlich um freiwillige Frankierung gebeten wird.

Sie können freiwillig eine Briefmarke aufkleben, müssen es aber nicht.

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Neue Regeln seit 1. Juli 2025

Seit dem 1. Juli 2025 ist die Antwortsendung bei der Deutschen Post an neue Bedingungen geknüpft. Für Unternehmen reicht es seither nicht mehr aus, einfach nur einen Umschlag mit "Antwort" zu bedrucken.

Voraussetzung für die Nutzung der neuen ANTWORTSENDUNG NATIONAL und ANTWORTSENDUNG INTERNATIONAL ist:

  • eine geeignete Rücksendeanschrift als Ausgabestelle, also Postfach, Großempfänger-PLZ oder Aktions-PLZ,
  • ein Online-Vertragsabschluss mit der Deutschen Post,
  • die Teilnahme am elektronischen Sammelabrechnungsverfahren POSTCARD eSAV.

Die Rücksendungen werden dann gesammelt abgerechnet. Zusätzlich fällt laut Deutscher Post eine monatlich sendungsmengenabhängige Gebühr für das Sammelabrechnungsverfahren an.

Für kleinere Unternehmen oder Vereine ist die Nutzung der klassischen Antwortsendung damit deutlich formeller geworden als früher.

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Zusatzentgelte ab 1. Juli 2026

Die Deutsche Post räumt eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2026 ein. Danach wird es spürbar teurer, wenn Antwortsendungen nicht den neuen Bedingungen entsprechen.

Ab 1. Juli 2026 fällt zusätzlich zum Porto ein Einziehungsentgelt je Einzelsendung an:

  • + 0,70 Euro bei Postkarten, Standardbriefen und Kompaktbriefen
  • + 2,00 Euro bei Großbriefen und Maxibriefen

Das kann zum Beispiel dann relevant werden, wenn eine Rücksendung weiterhin an eine unzulässige Straßenanschrift adressiert ist oder gar kein passender Vertrag für die Antwortsendung besteht.

Für Unternehmen mit älteren Rückumschlägen und Antwortkarten lohnt sich deshalb eine rechtzeitige Überprüfung der Vorlagen.

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Voraussetzungen für Antwort-Karten und Antwortbriefe

Antwortsendungen müssen maschinenlesbar gestaltet sein. Die Deutsche Post gibt dafür genaue Vorgaben vor, etwa zur Positionierung der Anschrift, zur Gestaltung des Frankiervermerks und zu den Freizonen auf der Sendung.

Die Empfängeranschrift muss maschinell lesbar gedruckt sein. Außerdem muss die im Vertrag angegebene Rücksendeanschrift verwendet werden. Seit den neuen Regeln ist eine Straßenanschrift für die klassische Antwortsendung grundsätzlich nicht mehr zulässig.

Wichtig: Den Vermerk "Antwort" sollten Sie nicht eigenmächtig nachträglich auf beliebige Briefe oder Umschläge schreiben. Ohne korrekte Gestaltung und ohne passende Produktvoraussetzungen kann die Sendung wie ein normaler, unfrankierter Brief behandelt werden.

Information aus einer offiziellen Mitarbeiterbroschüre der Deutschen Post:
Info der Post zu Entgelt bezahlt

Übrigens: Erhalten Sie unerwünschte Werbepost, dürfen Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen unfrankiert mit dem Vermerk "Zurück an Absender" zurückgeben. Das ist aber etwas anderes als eine echte Werbeantwort im postalischen Sinne.

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Gestaltungsvorgaben für Werbeantworten

Werbeantwort-Vermerk mit Posthorn
Die Deutsche Post veröffentlicht auf dieser Website besondere Richtlinien zur Gestaltung von Antwortsendungen. Zu den wichtigsten Punkten gehören:

  • Ein Frankierfeld mit einem Hinweis wie "Entgelt zahlt Empfänger" oder vergleichbarer Formulierung
  • Eine korrekt platzierte und maschinenlesbare Empfängeranschrift
  • Der gut sichtbare Vermerk "Antwort" oder "Werbeantwort" oberhalb der Anschrift
  • Keine Fantasiebriefmarke im Frankierfeld
  • Einhaltung der postalischen Freizonen und Formatvorgaben

Bitte beachten Sie außerdem: Die Antwortsendung ist ein Produkt der Deutschen Post. Private Briefdienste befördern solche Sendungen unter Umständen nicht. Werfen Sie Werbeantworten deshalb möglichst nur in Briefkästen der Deutschen Post ein.

Gerade bei älteren Rückantwort-Umschlägen empfiehlt sich ein Blick auf die aktuelle Gestaltung. Was früher zulässig war, muss heute nicht automatisch noch den aktuellen Produktbedingungen entsprechen.

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Umschläge mit Response-Plus-Frankierung

Alternative der Post: RESPONSEPLUS

Als Alternative zur klassischen Antwortsendung empfiehlt die Deutsche Post heute oft das Produkt RESPONSEPLUS.

Bei RESPONSEPLUS tragen die Rücksendungen einen statischen oder individuellen Matrixcode. Dadurch können die Sendungen in den Briefzentren automatisch gezählt und dem Empfänger mengenmäßig zugeordnet werden.

Der große Vorteil: RESPONSEPLUS kann nicht nur an ein Postfach, sondern auch an eine Hausanschrift zugestellt werden. Außerdem fällt nach Angaben der Deutschen Post keine sendungsmengenabhängige Monatsgebühr wie bei der neuen Antwortsendung an.

RESPONSEPLUS eignet sich daher oft besser für Unternehmen, die Rückläufer an ihrer Straßenanschrift empfangen möchten oder eine detailliertere Kampagnenauswertung wünschen.

Für viele Firmen dürfte RESPONSEPLUS inzwischen die praktischere Lösung sein als die klassische ANTWORTSENDUNG.

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Internationale Werbeantwort

Internationale Werbeantwort
Die Antwortsendung ist auch international möglich. So können Unternehmen im Ausland ihren Kunden eine Rücksendung nach Deutschland ohne Frankierung ermöglichen.

Auch hier gelten seit dem 1. Juli 2025 die neuen Produktbedingungen der Deutschen Post. Für die ANTWORTSENDUNG INTERNATIONAL ist ebenfalls ein Online-Vertrag erforderlich. Zulässige Rücksendeanschriften sind auch hier nur bestimmte postalische Ausgabestellen wie Postfach, Großempfänger-PLZ oder Aktions-PLZ.

Bei der internationalen Variante müssen zusätzliche Gestaltungsvorgaben beachtet werden. Typisch sind Hinweise wie "RÉPONSE PAYÉE / ANTWORT" sowie "NICHT FREIMACHEN / NE PAS AFFRANCHIR" im Frankierbereich.

Das Produkt eignet sich für Briefe und Karten bis maximal 50 Gramm. Wer ältere internationale Antwortkarten verwendet, sollte die Vorlagen ebenfalls überprüfen, damit ab Juli 2026 keine Zusatzentgelte anfallen.

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Zusammenfassung:

Brauche ich bei "Bitte freimachen falls Marke zur Hand" wirklich eine Briefmarke?

In vielen Fällen nein. Entscheidend ist, ob die Sendung als "Antwort" oder "Werbeantwort" gekennzeichnet ist oder ob im Frankierfeld "Entgelt zahlt Empfänger" steht. Dann kann die Rücksendung normalerweise ohne Briefmarke verschickt werden. Der Zusatz "Bitte freimachen falls Marke zur Hand" ist meist nur als freiwillige Bitte zu verstehen.


Was hat sich bei Antwortsendungen seit 2025 geändert?

Seit dem 1. Juli 2025 ist die Antwortsendung der Deutschen Post nur noch als Vertragsprodukt mit elektronischer Sammelabrechnung vorgesehen. Unternehmen benötigen dafür ein Postfach, eine Großempfänger-PLZ oder eine Aktions-PLZ als Rücksendeanschrift sowie einen Online-Vertrag für POSTCARD eSAV.


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