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Steuertricks bei Paketen aus dem Ausland: EU hat Schlupflöcher

Tony Murphy (re.)
© Pressefoto: Europäische Union
Der Ire Tony Murphy (re.) ist Vorsitzender des Europäischen Rechnungshofes

Der Europäische Rechnungshof hat in einem aktuellen Bericht gravierende Mängel bei der Erhebung von Mehrwertsteuer beim Onlineshopping im Ausland aufgedeckt. Besonders betroffen sind zwei vereinfachte Importverfahren, die eigentlich für weniger Bürokratie sorgen sollen: das Zollverfahren 42 und IOSS; Import One Stop Shop. Diese Verfahren werden laut den Prüfern von Betrügern ausgenutzt - mit millionenschweren Steuerausfällen für die EU-Staaten.


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Die Schwachstellen der Systeme

Das Zollverfahren 42 erlaubt es, Waren aus Drittländern mehrwertsteuerfrei in einen EU-Staat einzuführen, wenn sie anschließend in einen anderen EU-Staat weitertransportiert werden. Die Steuer fällt dann im Bestimmungsland an - in der Theorie. In der Praxis, so der Rechnungshof, fehlen häufig die Nachweise über den tatsächlichen Weitertransport. Ohne diese Kontrollen können Waren unversteuert im Einfuhrland verkauft werden (Schwarzmarktgeschäfte).

Das zweite Verfahren, Import One Stop Shop (IOSS), wurde 2021 eingeführt und soll es Onlinehändlern erleichtern, die Mehrwertsteuer für Verkäufe aus Nicht-EU-Ländern in einem einzigen EU-Staat zentral abzuführen. Besonders relevant ist dieses Verfahren für Bestellungen unter 150 Euro. Es wird z.B. von Temu, Shein, Aliexpress und tausenden anderen Onlineshops angewandt. Doch auch hier gibt es Schwachstellen: Beispielsweise wird der Warenwert vom Verkäufer oft zu niedrig angegeben, um die Mehrwertsteuer künstlich zu senken.

Zwischen 2021 und 2023 wurden laut EU-Kommission Waren im Wert von rund 36 Milliarden Euro über das IOSS-Verfahren in die EU importiert. 52% davon über Belgien und die Niederlande, wo sich große E-Commerce-Verteilzentren befinden. Im gleichen Zeitraum wurden Waren im Wert von über 220 Milliarden Euro im Rahmen des Zollverfahrens 42 eingeführt; 60% über Deutschland und Belgien.

Besonders brisant: In einer Stichprobe des Rechnungshofs zu Zollverfahren 42 wurde nur in 29 % der Fälle tatsächlich Mehrwertsteuer erhoben. In weiteren 27 % der Fälle wurde überhaupt keine Steuer fällig, was zu einem direkten Verlust von rund 2,6 Millionen Euro führte. Weitere Fälle konnten mangels Daten nicht eindeutig geprüft werden- das lässt auf noch größere Lücken schließen.



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Identitätsprüfung Fehlanzeige

Ein zentrales Problem beim IOSS: Die Zollbehörden können zwar die Gültigkeit einer IOSS-Steuernummer technisch prüfen, nicht aber, ob der Händler, der sie nutzt, tatsächlich autorisiert ist. Namen und Adressen der registrierten Händler sind für die Zollämter nicht sichtbar. Dadurch können betrügerische Händler fremde oder gefälschte IOSS-Nummern verwenden, ohne dass dies sofort auffällt.

Ein besonders dreister Fall wurde in Belgien entdeckt: Ein Händler meldete Smartphones mit einem Warenwert von 0,01 Euro zur Einfuhr an. Eine absurde Unterbewertung mit dem Ziel, die Steuer zu umgehen. Ob die Ware tatsächlich für 500 oder 1.000 Euro verkauft wird, lässt sich nicht herausfinden. Denn die Steuerbehörden haben keinen Zugriff auf einzelne IOSS-Zollanmeldungen. Sie sehen nur aggregierte Monatsdaten, die für gezielte Betrugsaufdeckung nicht ausreichen. Besonders oft werden folgende Produkte unterbewertet: Smartphones, Textilien, Schuhe und Schmuck.

Der Bericht kritisiert nicht nur technische Schwächen, sondern auch rechtliche Lücken. So gibt es keine EU-weit einheitlichen Regeln, wann und wie Steuernummern ungültig gemacht werden müssen. In einem dokumentierten Fall wurde eine deutsche Mehrwertsteuernummer zwar schon im Juli 2023 für ungültig erklärt, aber erst im Juni 2024 aus dem System gelöscht. In der Zwischenzeit liefen weiterhin Exporte mit dieser Nummer mit einem geschätzten Steuerschaden von 1,2 Millionen Euro.

Auch die Sanktionen für Verstöße unterscheiden sich stark zwischen den Mitgliedstaaten. Das erschwert eine konsequente Bekämpfung von Steuerbetrug zusätzlich - besonders im grenzüberschreitenden Onlinehandel, bei dem Händler in mehreren Ländern aktiv sind.



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Empfehlung: EU-Kommission soll bis 2028 handeln

Der Europäische Rechnungshof fordert die EU-Kommission zum Handeln auf. Bis spätestens 2028 sollen die gesetzlichen Grundlagen überarbeitet werden, um:

  • Steuernummern schneller und einheitlich sperren zu können
  • Die Identität von IOSS-Händlern besser verifizieren zu können
  • Den Datenaustausch zwischen Zoll und Steuerbehörden zu verbessern
  • Sanktionen in der EU anzugleichen

Solange diese Schwachstellen bestehen bleiben, sind Einfuhren in die EU weiterhin betrugsanfällig. Im November 2024 brachte die EU das Maßnahmenpaket ViDA ("VAT in the Digital Age") auf den Weg, um Schwachstellen beim IOSS-Verfahren auszumerzen. Für das Zollverfahrens 42 sind hingegen noch keine verstärkten Kontrollen vorgesehen, moniert der Rechnungshof.



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SWR-Bericht: Zoll kann IOSS-Steuerzahlungen nicht überprüfen

So berichtete Paketda im Februar 2024

Reporter der Sendung SWR Marktcheck durften Zöllner im belgischen Lüttich bei der Arbeit filmen, um Schwachstellen bei Importen aus China aufzuzeigen, z.B. von Temu und Shein. Dem Bericht (YouTube) zufolge treffen in Lüttich täglich ca. 1 Million Warensendungen per Luftfracht ein. Diese Mengen können von den weniger als 200 Zöllnern nicht bewältigt werden.

Häufig festgestellte Probleme sind Produktfälschungen, zu gering deklarierte Warenwerte und auf mehrere Kartons aufgesplittete Großbestellungen, damit jedes Paket unter der 150-Euro-Schwelle bleibt. Unter 150 Euro wird nämlich nur Einfuhrumsatzsteuer berechnet, über der Schwelle wird zusätzlich Zoll fällig.

© Screenshot SWR Marktcheck
Belgische Zöllner kontrollieren Pakete aus China.

Chinashops nutzen i.d.R. das IOSS-Verfahren. Kunden zahlen die Umsatzsteuer bei Bestellaufgabe an den Onlineshop. Bei Zustellung der Ware verlangt der Paketdienst keine Einfuhrabgaben. Weil Temu und Shein Niederlassungen in Irland haben, zahlen sie die eingenommene Umsatzsteuer an ein irisches Finanzamt.

Problem: Es gibt keinen Datenaustausch zwischen den EU Ländern. Zöllner (zumindest jene in Belgien) können nicht prüfen, ob für importierte Sendungen tatsächlich Umsatzsteuer bezahlt wurde. Zoll-Teamleiter Thomas José zum SWR:

"Wir sind komplett machtlos. Hier kommt alles an. Offiziell gibt es eine [IOSS-] Nummer. Aber wir können nicht kontrollieren, ob die Nummer, die bei der Einfuhrumsatzsteueranmeldung verwendet wurde, überhaupt noch aktuell ist. Sie könnte auch ungültig sein. Wir müssen einfach dem System vertrauen, und dass jeder eine richtige Anmeldung macht. Es gibt ein paar Informationen zwischen den Ländern. Aber wenn etwas nicht stimmt, können wir es nicht herausfinden."

Es ist möglich, dass ähnliche Zustände auch bei deutschen Zollbehörden herrschen. Paketda erhält hin und wieder Feedback von Kunden, dass deutsche Zollbehörden IOSS-Reklamationen abweisen. Ursache ist vielleicht, dass IOSS-Fälle mangels innereuropäischen Datenaustauschs gar nicht prüfbar sind.

Hat ein deutscher Kunde beispielsweise 19% Umsatzsteuer an einen ausländischen Onlineshop bezahlt, aber er musste bei Paketzustellung irrtümlich erneut 19% Umsatzsteuer zahlen, so wird die Doppelzahlung in vielen Fällen nicht vom Zoll erstattet. In der Anfangszeit von IOSS waren solche Reklamationen möglich, doch seit geraumer Zeit schildern Kunden, dass der deutsche Zoll sie an den Verkäufer verweist, damit dieser die Doppelzahlung erstattet.

Trotz der IOSS-Probleme hat das Verfahren auch gute Aspekte. EU-weit werden damit jährlich ca. 4 Milliarden Euro eingenommen. Die EU ist sich sogar im Klaren darüber, dass bis zu 65% der importierten Pakete absichtlich zu niedrig deklariert sind. Abhilfe soll eine Weiterentwicklung des IOSS-Verfahrens schaffen. Verkäufer sollen in Zukunft verpflichtet werden, zu jedem Paket eine elektronische Rechnung zu übermitteln. Außerdem soll die 150-Euro-Zollfreigrenze entfallen.

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