Sendungsverfolgung Menü

150-Euro-Zollgrenze wird 2028 entfallen

Aufkleber auf einem verzollten Paket
Waren von außerhalb der EU (z.B. USA, China, etc.) sollen ab 2028 generell zollpflichtig werden. Das melden übereinstimmend SZ und FAZ, denen ein Gesetzentwurf der EU vorliegt.

  • Situation 2023: Zoll wird für Importe ab 150 Euro fällig. Unterhalb von 150 Euro werden pauschal 19% Einfuhrumsatzsteuer erhoben.
  • Geplant 2028: Kunden bezahlen für alle Importe 19% Einfuhrumsatzsteuer plus einen variablen Zollsatz.

Der Zollsatz ist je nach Art des Produkts unterschiedlich hoch. Beispiele: Taschen für Sportartikel sind mit 2,7 Prozent Zoll belegt, während Aktenkoffer aus Kunststoff mit 9,7% Prozent belegt sind. Außerdem spielt das Herkunftsland eine Rolle.





EU hofft auf 1 Mrd. Mehreinnahmen

Laut EU-Website wird die 150-Euro-Schwelle abgeschafft, weil sie von Betrügern ausgenutzt wird. Bis zu 65% der importierten Pakete seien absichtlich zu niedrig deklariert, um Einfuhrzölle zu sparen.

Die Mehreinnahmen durch Wegfall der 150-Euro-Grenze werden auf ca. 1 Milliarde Euro jährlich geschätzt. Zukünftig sollen Händler verpflichtet werden, Einfuhrabgaben immer im Voraus vom Besteller zu kassieren.



Anzeige


Beschleunigte Zollabfertigung durch digitale Rechnungen

Der bislang hohe manuelle Aufwand bei der Zollabfertigung soll nach dem Willen der EU reduziert werden. Wahrscheinlich muss jeder Absender "strukturierte elektronische Rechnungen" bereitstellen (Quelle), die mit der Paketnummer verknüpft werden. Es müssen eventuell keine Papierrechnungen mehr an Paketen befestigt werden.

Basierend auf dem Warenwert, dem Herkunftsland und der Warentarifnummer können Einfuhrabgaben automatisch berechnet werden. Die technische Grundlage soll das IOSS-Verfahren bilden, welches zurzeit für zollfreie Sendungen unter 150 Euro angewendet werden kann. Diese Grenze soll entfallen und IOSS für sämtliche Importe in die EU verpflichtend werden (Quelle).

Durch digitale Rechnungsdaten wird außerdem eine bessere Import-Kontrolle kritischer Produkte ermöglicht wie z.B. "giftige Kosmetik und gefährliche Spielzeuge", schreibt EU-Politikerin Anna Cavazzini bei Twitter.





IOSS spült Milliarden in die Kassen

Vor Juli 2021 waren Auslandsbestellungen bis 22 Euro komplett frei von Abgaben. Es wurden weder 19% Einfuhrumsatzsteuer berechnet noch Zoll.

Die Abschaffung der 22-Euro-Zollfreigrenze und Einführung des IOSS-Verfahrens bewertet die EU als "großen Erfolg" (Quelle). Hochgerechnet werden EU-weit jährliche Einnahmen von rund 4 Milliarden Euro erzielt. Die Hälfte davon wurde per IOSS abgeführt.

IOSS bedeutet, dass der Besteller im Voraus die lokale Einfuhrumsatzsteuer (z.B. 19% in Deutschland) an den Verkäufer (z.B. in China) bezahlt. Der Verkäufer leitet das Geld an deutsche Finanzbehörden weiter. Damit "wurde das Ziel erreicht, ein gerechteres und einfacheres Steuersystem zu schaffen und gleichzeitig die Mehrwertsteuereinnahmen der Mitgliedstaaten zu schützen", so die EU.





Wegfall der 22-Euro-Zollfreigrenze / Freibetrag für Geschenkpakete bleibt

So berichtete Paketda 2021

Am 1. Juli 2021 wurde die Zollfreigrenze von 22 Euro abgeschafft. Dadurch soll der Mehrwertsteuer-Betrug eingedämmt und ausländische Versandhändler steuerlich nicht mehr bevorzugt werden.

Auf www.zoll.de erfahren Kunden, was bei Paketsendungen von außerhalb der EU zu beachten ist. Eine gute Nachricht: Die Freigrenze von 45 Euro für Geschenke von Privatpersonen an Privatpersonen bleibt bestehen. Bis zu diesem Betrag werden keine Einfuhrabgaben (Steuern und Zoll) erhoben.

Genau genommen entfällt die 22-Euro-Grenze für Onlinebestellungen nicht komplett. Der Zoll verzichtet auf die Erhebung von Abgaben unter 1 Euro (z.B. bei Bestellung einer Handyhülle für 5,20 Euro). Diese Kleinbetragsregelung steht auch offiziell auf einer Infoseite bei deutschepost.de.

Falsch deklariertes China-Paket mit 5 Euro Wert


Chinashops vereinfachen die Zollabfertigung

Die Steuerbehörden ermöglichen es ausländischen Unternehmen neuerdings, Einfuhrabgaben direkt ans Finanzamt zu überweisen. Vorteil: Der Empfänger muss bei Lieferung nichts bezahlen und keine Zollformalitäten erledigen. Das wird alles vom Verkäufer übernommen.

Das neue Verfahren nennt sich Import One Stop Shop (IOSS) und ist im nächsten Abschnitt genauer erklärt. Paketda-Leser Benjamin berichtet, dass die Abwicklung bei ihm reibungslos funktioniert hat:

"AliExpress, Gearbest, Banggood, geekbuying und Miniinthebox berechnen nun direkt im Kassenbereich 19 % Steuer auf den Kaufbetrag. Jede Sendung erhält dann eine IOSS-Nummer. So werden zwar alle Artikel aus China 19% teurer, aber man spart sich die hohen Gebühren welche z.B. DHL verlangt.

Hat bei mir auch gut geklappt, ich habe zum Test am 1.07. bei AliExpress eine Sendung im Wert von 20 Euro und kostenlosem 7-Tage-Versand bestellt. Die Sendung wurde in Frankfurt über DHL importiert, hat dort einen Aufkleber bekommen Von zollamtlicher Behandlung befreit und wurde am 7. Juli bereits zugestellt."


Fehlerfall: Deutsche Post DHL verlangt trotz IOSS Geld.

Das berichten uns regelmäßig Nutzer im Paketda-Forum. Als Empfänger/in müssen Sie das Geld vorerst bezahlen, um die Sendung zu erhalten. Eine Reklamation ist nur nachträglich möglich.

Handelt es sich um eine eBay-Bestellung, können Sie mit diesem Formular online reklamieren. Für eine direkte Reklamation beim Zoll, lesen Sie bitte diesen Ratgeber.





So funktioniert IOSS

Das sogenannte "Import One Stop Shop"-Verfahren (IOSS) steht theoretisch allen Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern offen. Es kann für Lieferungen bis zum Wert von 150 Euro angewendet werden. Aufgrund des bürokratischen Aufwands ist ungewiss, wie viele Chinaverkäufer sind tatsächlich für das OSS-Verfahren anmelden werden. Die Registrierung soll ab April 2020 möglich sein.

Bereits seit 2019 besteht eine Registrierungspflicht für Händler aus Nicht-EU-Ländern, die bei eBay oder Amazon an EU-Kunden verkaufen. Beim Finanzamt Berlin sind mittlerweile fast 50.000 Chinaverkäufer registriert, wie rbb24.de berichtet.

Als Kunde kann man trotzdem nicht automatisch davon ausgehen, dass ein eBay- oder Amazon-Verkäufer die Einfuhrumsatzsteuer bezahlt. Der Verkäufer muss sich für das IOSS-Verfahren nämlich separat registrieren und außerdem seine Steuernummer in den digitalen Zolldaten angeben. Geschieht das nicht, ist der Paketdienst dazu verpflichtet, die Einfuhrabgaben beim Kunden zu kassieren. Und das wird teuer, weil Deutsche Post DHL wie gesagt 6 Euro Auslagepauschale draufrechnet.

Quellen: commerce-logistics.com | ec.europa.eu

Zollabfertigung im IPZ Frankfurt


  Zuletzt aktualisiert am   |   Autor:
Anzeige

Paketda-News kostenlos abonnieren bei Whatsapp, Telegram oder Instagram.