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Nach Ermittlungen: Deutsche Post InHaus Services hebt Preise an

Verfahren der Bundesnetzagentur gegen Deutsche Post Inhaus Services eingestellt
Die Bundesnetzagentur hat alle im Oktober eingeleiteten Verfahren gegen Niederlassungen von Deutsche Post InHaus Services (DPIHS) eingestellt. Die Behörde hatte dem Unternehmen vorgeworfen, zu günstige, nicht kostendeckende Preise zu verlangen, um Konkurrenten auszubooten. DPIHS ist u.a. als Konsolidierer tätig, bündelt Briefmengen von Firmenkunden, sortiert sie nach Postleitzahlen vor und ermöglicht dadurch Portorabatte.

Deutsche Post InHaus Services hat der Bundesnetzagentur jetzt zugesichert, von jenen Firmenkunden höhere Preise zu verlangen, bei denen eine Kostenunterdeckung festgestellt wurde. Zum 1.1.2024 hatte DPIHS ohnehin mit vielen Kunden schon eine Preiserhöhung vereinbart. Bei einigen muss sie nachjustiert werden und höher angesetzt werden.

Darüber hinaus gibt es Altkunden von DPIHS, die seit Anfang 2023 keine Sendungen mehr eingeliefert haben. Diese Kunden werden mit einem Einlieferungsstopp versehen, damit sie die (zu) günstigen Preise nicht mehr nutzen können.

Bevor die insgesamt 12 Verfahren eingeleitet wurden, stellte DPIHS der Bundesnetzagentur nicht alle anforderten Kostenunterlagen zur Verfügung. Dieses unkooperative Verhalten gab DPIHS laut Einstellungsbeschluss (Beispiel als PDF) auf und reichte bei der Behörde die erforderlichen Daten ein. Dabei geht es z.B. um Details wie Füllgrad angelieferter Postbehälter, Zeitbedarf für das Ausladen von Behältern, Sendungsbeschaffenheit, Sortierkosten von DV-Freimachung vs. Absenderfreistempelung, usw.





Bundesnetzagentur: Deutsche Post InHaus Services ist zu günstig

So berichtete Paketda im Oktober 2023

Verfahren der Bundesnetzagentur gegen Deutsche Post Inhaus Services
Von Amts wegen hat die Bundesnetzagentur mehrere Verfahren aufgrund vermuteter "missbräuchlicher Preisabschläge" und "Preisstrukturmissbrauch" gegen die Deutsche Post InHaus Services GmbH eingeleitet. Das Unternehmen ist zudem bockig und übergab der Behörde bislang nicht alle angeforderten Daten.

Deutsche Post InHaus Services (DPIHS) soll laut Bundesnetzagentur die eigenen Leistungen unter Wert verkaufen. Vereinfacht gesagt soll DPIHS an 12 Standorten absichtlich Verluste in Kauf nehmen, um mit Niedrigpreisen Kunden anzulocken. Konkurrenten von DPIHS können mit diesen Niedrigpreisen nicht mithalten, weil sie nicht kostendeckend sind.

Deutsche Post InHaus Services ist ein Tochterunternehmen der Deutschen Post AG und für Großversender tätig. Beispielsweise übergeben Kommunen, Banken, Versicherungen ihre tägliche Briefpost an DPIHS. DPIHS sortiert die Sendungen nach PLZ und liefert sie danach in einem Briefzentrum der Post ein. Für die vorsortierte Einlieferung gewährt die Deutsche Post AG der DPIHS einen Portorabatt, so dass DPIHS wiederum seinen Großkunden günstige Versandkonditionen anbieten kann.

Rabatte für vorsortiert eingelieferte Briefe erhalten auch Konkurrenten von DPIHS. Das sind sogenannte Konsolidierer wie z.B. FP Freesort, Postcon, Presort, Konsocollect und Compador. Auch private Briefdienste, die i.d.R. nur regional tätig sind, übergeben einige Sendungen an die Deutsche Post und können für Vorleistungen (Frankierung, Sortierung, etc.) Rabatte erhalten.


Die Bundesnetzagentur hat sich von der Deutschen Post InHaus Services jede Menge interner Kalkulationen und Daten vorlegen lassen, um die Preise für Konsolidierungsleistungen (Vorsortierung) auf Angemessenheit zu überprüfen.

Die Behörde kommt zu der Einschätzung, dass der Tatbestand einer Preis-Kosten-Schere gemäß § 20 Postgesetz vorliegt, weil die von DPIHS an 12 von insgesamt ca. 40 Betriebsstätten verlangten Entgelte "von einem effizienten Wettbewerber nicht nachgebildet werden können". Anders gesagt: Wettbewerber (z.B. FP freesort, Postcon, usw.) haben so hohe Kosten, dass sie mit den Niedrigpreisen von DPIHS nicht mithalten können.


Hohe Kosten von Wettbewerbern führen nicht automatisch dazu, dass die günstigen Preise von DPIHS missbräuchlich sind. Der Missbrauch entsteht erst durch "Entgelte unter Einstandspreis". Würden Wettbewerber preislich mitziehen und keine kostendeckenden Preise von ihren Kunden verlangen, würden sie keine auskömmliche Rendite erwirtschaften und ggf. vom Markt verdrängt werden. Genau dies könnte eine Absicht der DPIHS sein.

Die Bundesnetzagentur hat versucht, die bei DPIHS tatsächlich entstehenden Kosten zu berechnen, was ihr aufgrund zum Teil fehlender Unterlagen jedoch erschwert wurde. Moniert werden "zum Teil erhebliche Abweichungen bei den Angaben zu den Sachkosten". Bis zum 31. Oktober hat DPIHS noch Zeit, von der Bundesnetzagentur angeforderte Dokumente einzureichen.

Deutsche Post InHaus Services wies die Bundesnetzagentur darauf hin, dass einige Kostenaufstellungen um Sondereffekte (z.B. einmalige Abfindungszahlungen, Umzugskosten, etc.) bereinigt werden müssten. Lediglich für den Standort Hannover schlüsselte DPIHS beispielhaft die Sondereffekte auf. Für weitere Standorte wurden der Bundesnetzagentur ähnliche Datenlieferungen angekündigt, die jedoch nicht erfolgten.

Aus diesem Vorgehen kann der Verdacht entstehen, dass DPIHS aus seiner Preiskalkulation vielleicht unberechtigt Kostenblöcke herausgelassen hat. Denn je niedriger die Kosten sind, desto niedriger dürfen die Preise sein, ohne kostenunterdeckend und verboten zu sein.

Die Bundesnetzagentur verlangt von DPIHS deshalb neben den reinen Daten auch eine Begründung, warum gewisse Kosten aus der Kalkulation entfernt (bereinigt) wurden. Zudem muss DPIHS darlegen, warum Wettbewerbern die herausgerechneten Kosten nicht entstehen.

Gegenüber dem Manager-Magazin erklärte ein Post-Sprecher jetzt: "Wir werden der Behörde selbstverständlich alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen und darlegen, dass die Entgelte der Deutsche Post InHaus Service GmbH nicht gegen das Postgesetz verstoßen."


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Preis-Kosten-Schere: Bundesnetzagentur prüft Preise der Deutschen Post

So berichtete Paketda im Januar 2022

Die Bundesnetzagentur überprüft die Preisgestaltung der Deutschen Post. Laut FAZ geht es um die Preise, die Wettbewerber (z.B. private Briefdienste) bezahlen, wenn sie Sendungen an die Deutsche Post übergeben. Umso mehr Briefe übergeben werden und je genauer sie vorsortiert sind, desto weniger Porto müssen Wettbewerber bezahlen.

Die Bundesnetzagentur prüft, ob es den Wettbewerbern möglich ist, ausreichend hohe Gewinne zu erwirtschaften. Verhindert werden soll, dass die Deutsche Post so teure Preise verlangt, dass Wettbewerber damit nicht über die Runden kommen und Pleite gehen, wie z.B. kürzlich Postcon NRW (Paketda berichtete).

Die Monopolkommission sowie Wettbewerber der Post forderten schon seit vielen Jahren eine Prüfung der Preis-Kosten-Schere, den sogenannten PKS-Test. Das wurde aber erst mit dem 2021 überarbeiteten Postgesetz rechtlich ermöglicht. Die Bundesnetzagentur selbst beurteilt das Instrument "als wettbewerbsfördernd" und findet die Einführung gut (Quelle: PDF).

Sollte die Bundesnetzagentur feststellen, dass die Vorleistungspreise für Wettbewerber der Deutschen Post zu hoch sind, könnte eine Preissenkung angeordnet werden. Theoretisch könnte die Preis-Kosten-Schere auch uns Otto-Normal-Kunden um die Ohren fliegen, sofern eine Anhebung der Endkundenpreise angeordnet wird. Das ist aber hoffentlich nicht so einfach möglich, weil das Briefporto nicht beliebig veränderbar ist.

In der Telekommunikations-Branche führt die Bundesnetzagentur PKS-Tests seit vielen Jahren durch. Wettbewerber der Deutschen Telekom sind damit jedoch nicht voll zufrieden. Sie monieren z.B., dass die Deutsche Telekom Kundenrabatte in Hardware-Zugaben versteckt, in Bonuszahlungen an Stammkunden und dass teilweise intransparente Prüfunterlagen eingereicht werden (Quelle: PDF). Es bleibt abzuwarten, ob sich die Deutschen Post ähnlich verhalten wird.


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