Sendungsverfolgung Menü

Briefkonsolidierung im Visier des Kartellamts: Post löst Beteiligung an Wettbewerber auf

© Foto: Bundeskartellamt
Amtssitz des Bundeskartellamts in Bonn

Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverfahren im Bereich der Briefkonsolidierung eingestellt. Die Ermittlungen richteten sich gegen die Deutsche Post InHaus Services GmbH sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe, darunter die Postcon Konsolidierungs GmbH und die Compador Dienstleistungs GmbH.

Das Verfahren war im Juli 2023 eingeleitet worden, weil das Kartellamt mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen prüfen wollte. Hintergrund waren unter anderem gesellschaftsrechtliche Verflechtungen zwischen der Deutschen Post und der Max-Ventures-Gruppe.

Inzwischen wurden diese Verflechtungen aufgelöst. Die Deutsche Post gab ihre Beteiligung an der Compador Dienstleistungs GmbH auf, außerdem wurde ein Vertrag beendet, über den Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe große Teile ihrer Konsolidierungsleistungen an die Deutsche Post InHaus Services übertragen hatten. Nach Angaben des Kartellamts kann das Verfahren deshalb beendet werden.



Anzeige


Wettbewerb im Geschäftskunden-Briefmarkt

Briefkonsolidierer bieten Geschäftskunden an, ihre Briefmengen abzuholen, vorzusortieren und gebündelt in die Briefzentren der Deutschen Post einzuliefern. Für vorsortierte Sendungen gewährt die Deutsche Post Mengenrabatte. Konsolidierer geben einen Teil dieser Rabatte an ihre Kunden weiter und ermöglichen so niedrigere Portokosten.

Mit großem Abstand größter Anbieter solcher Dienstleistungen ist die Deutsche Post selbst über ihre Tochter Deutsche Post InHaus Services. Wichtiger Wettbewerber ist die Max-Ventures-Gruppe mit ihren Tochterunternehmen Postcon Konsolidierungs GmbH und freesort GmbH.

Kartellamtspräsident Andreas Mundt betonte, dass von der Briefkonsolidierung ein wichtiger Wettbewerbsimpuls im Geschäftskunden-Briefmarkt ausgehe. Dieser Wettbewerb könne jedoch beeinträchtigt werden, wenn marktbeherrschende Anbieter und ihre wichtigsten Konkurrenten wirtschaftlich miteinander verflochten sind.

Durch die Auflösung dieser Verflechtungen sieht das Bundeskartellamt den Wettbewerb im Markt für Briefkonsolidierung nun wieder als ausreichend abgesichert an.

Quellen:

Anzeige


Verbotene Absprachen? Kartellamt ermittelt gegen drei Briefkonsolidierer

So berichtete Paketda im Juli 2023

Das Bundeskartellamt ermittelt wegen möglicherweise "wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen" gegen drei Unternehmen im Bereich der Briefkonsolidierung. Betroffen sind die Deutsche Post InHaus Services GmbH (DPIHS), die Postcon Konsolidierungs GmbH und die Compador Dienstleistungs GmbH.

Konsolidierung bezeichnet die Vorsortierung großer Briefmengen von Firmenkunden. Für die Einlieferung vorsortierter Sendungen in Briefzentren gewährt die Deutsche Post Mengenrabatte. Diese Rabatte geben die Konsolidierer teilweise an ihre Firmenkunden weiter, die dadurch Porto sparen.

Das Kartellamt hat nicht mitgeteilt, welche verbotenen Vereinbarungen die drei Unternehmen getroffen haben sollen. Leidtragende könnten möglicherweise die beiden anderen, großen Briefkonsolidierer Freesort GmbH (Langenfeld) und PRESORT eG (Baden-Baden) sein.

An der Postcon Konsolidierungs GmbH und der Compador Dienstleistungs GmbH ist der Unternehmer Jens Gunter Greve beteiligt. Außerdem ist die Deutsche Post mit 26 Prozent an der Compador Dienstleistungs GmbH beteiligt. Diese verflochtenen Beteiligungen sind möglicherweise Ursprung "wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen". Das ist aber rein spekulativ. Theoretisch sind folgende Vergehen denkbar:

  • Preisabsprachen: Die Unternehmen könnten die Preise für Briefkonsolidierungsleistungen künstlich hochhalten. Dies würde den Wettbewerb behindern und höhere Preise für Geschäftskunden bedeuten.
  • Marktaufteilung: Die Unternehmen könnten vereinbaren, bestimmte Kunden oder Regionen exklusiv zu bedienen, um den Wettbewerb einzuschränken und Marktanteile untereinander aufzuteilen.
  • Preisdiskriminierung: Die Unternehmen könnten unterschiedliche Preise für ähnliche Dienstleistungen anbieten, um bestimmte Kunden bevorzugt zu behandeln und andere zu benachteiligen.

Die Ermittlungen des Bundeskartellamts bedeuten noch nicht, dass die genannten Unternehmen tatsächlich verbotene Absprachen getroffen haben. Es handelt sich um ein Kartellverwaltungsverfahren. Die Handlungen der Unternehmen werden hierbei auf Zulässigkeit überprüft. Sollte ein Verstoß gegen Vorschriften festgestellt werden, kann das Kartellamt hieraus erlangte wirtschaftliche Vorteile abschöpfen. Sprich: Die Unternehmen müssten zu unrecht erwirtschaftete Gelder an den Staat zahlen.


  Zuletzt aktualisiert am   |   Autor:
Anzeige

Paketda folgen bei: