Verbotene Absprachen? Kartellamt ermittelt gegen drei Briefkonsolidierer


Das Bundeskartellamt ermittelt wegen möglicherweise "wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen" gegen drei Unternehmen im Bereich der Briefkonsolidierung. Betroffen sind die Deutsche Post InHaus Services GmbH (DPIHS), die Postcon Konsolidierungs GmbH und die Compador Dienstleistungs GmbH (Quelle: bundeskartellamt.de).

Konsolidierung bezeichnet die Vorsortierung großer Briefmengen von Firmenkunden. Für die Einlieferung vorsortierter Sendungen in Briefzentren gewährt die Deutsche Post Mengenrabatte. Diese Rabatte geben die Konsolidierer teilweise an ihre Firmenkunden weiter, die dadurch Porto sparen.

Das Kartellamt hat nicht mitgeteilt, welche verbotenen Vereinbarungen die drei Unternehmen getroffen haben sollen. Leidtragende könnten möglicherweise die beiden anderen, großen Briefkonsolidierer Freesort GmbH (Langenfeld) und PRESORT eG (Baden-Baden) sein.

An der Postcon Konsolidierungs GmbH und der Compador Dienstleistungs GmbH ist der Unternehmer Jens Gunter Greve beteiligt. Außerdem ist die Deutsche Post mit 26 Prozent an der Compador Dienstleistungs GmbH beteiligt. Diese verflochtenen Beteiligungen sind möglicherweise Ursprung "wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen". Das ist aber rein spekulativ. Theoretisch sind folgende Vergehen denkbar:

  • Preisabsprachen: Die Unternehmen könnten die Preise für Briefkonsolidierungsleistungen künstlich hochhalten. Dies würde den Wettbewerb behindern und höhere Preise für Geschäftskunden bedeuten.
  • Marktaufteilung: Die Unternehmen könnten vereinbaren, bestimmte Kunden oder Regionen exklusiv zu bedienen, um den Wettbewerb einzuschränken und Marktanteile untereinander aufzuteilen.
  • Preisdiskriminierung: Die Unternehmen könnten unterschiedliche Preise für ähnliche Dienstleistungen anbieten, um bestimmte Kunden bevorzugt zu behandeln und andere zu benachteiligen.

Die Ermittlungen des Bundeskartellamts bedeuten noch nicht, dass die genannten Unternehmen tatsächlich verbotene Absprachen getroffen haben. Es handelt sich um ein Kartellverwaltungsverfahren. Die Handlungen der Unternehmen werden hierbei auf Zulässigkeit überprüft. Sollte ein Verstoß gegen Vorschriften festgestellt werden, kann das Kartellamt hieraus erlangte wirtschaftliche Vorteile abschöpfen. Sprich: Die Unternehmen müssten zu unrecht erwirtschaftete Gelder an den Staat zahlen.


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