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Spezielle Paketshops für Sperrgut / Hohes Bußgeld für Subunternehmer / Aufgerissene Weihnachtspakete

Relais maxi Paketshop in Frankreich


DPD testet in Frankreich Paketshops für Sperrgut

Seit Ende November 2020 testet DPD in Frankreich spezielle Paketshops für übergroße Pakete. An sogenannten "Relais maxi" können Kunden beispielsweise Möbellieferungen empfangen oder Großgeräte wie Waschmaschinen und Fernseher.

In der Pilotphase wurden in Kooperation mit der Spedition VIR 17 Paketshops eingerichtet. VIR (www.vir.fr) ist eigenen Angaben zufolge in Frankreich Marktführer bei der Lieferung von Sperrgut.

Kunden können im Bestellprozess vieler Onlineshops einen "Relais Maxi" als Lieferort auswählen. Angaben von DPD zufolge ist die Lieferung zum Paketshop preiswerter als zur Hausanschrift. Diesen Preisvorteil können Onlineshops an ihre Kunden weitergeben. An allen Relais Maxi können Kunden ihre Bestellungen per Auto abholen.

Quelle: www.dpd.com/group/en/



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211.000 Euro Bußgeld für Transportunternehmer

Die Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg hat mehrfach gegen einen "unbelehrbaren Transportunternehmer" aus dem Raum Hof ermittelt, der seine Zusteller unter Mindestlohn bezahlt haben soll und außerdem keine oder zu geringe Sozialversicherungsbeiträge entrichtet haben soll.

Wegen der Mindestlohnunterschreitung wurden ca. 204.000 Euro Bußgeld verhängt und wegen der Steuerhinterziehung 4.000 Euro. Kurze Zeit später wollten Zollbeamte wieder einen Zustellfahrer des Subunternehmers kontrollieren. Der Unternehmer verweigerte aber jegliche Mitwirkung. "Aus gutem Grund wie sich herausstellte: Der Fahrer war wieder nicht ordnungsgemäß angemeldet.", schreibt der Zoll in einer Pressemitteilung. Folge: Es kommen 2 x 1.500 Euro Bußgeld dazu.

Es hat den Anschein, als würde es sich für den Transportunternehmer finanziell lohnen, seine illegalen Machenschaften fortzusetzen und dafür Bußgelder in Kauf zu nehmen. Dagegen würde nur die Pflicht eines Fachkunde-Nachweises helfen. Ein entsprechende Zertifizierung für Subunternehmer hat der Branchenverband BIEK im Sommer 2020 eingeführt (Paketda berichtete). Gesetzlich verpflichtend ist diese Zertifizierung allerdings nicht.





Kunden melden aufgerissene Weihnachtspakete

Die Rheinische Post berichtet über vermehrte Beschwerden von Kunden aus dem Raum Düsseldorf, deren Weihnachtspakete aufgerissen zugestellt wurden. Die Kunden äußerten den Verdacht, dass die Verpackungskartons mutwillig aufgerissen wurden, damit jemand hineinschauen und den Inhalt überprüfen konnte.

Die Zeitung fragte bei DHL und UPS nach; dort waren den Pressesprechern aber keine Auffälligkeiten aus Düsseldorf bekannt. DHL zufolge wird in der Nachverpackungsstelle im Paketzentrum Krefeld anhand der Lieferscheine geprüft, ob Pakete vollständig sind. Falls nicht, erfolgt eine Retoure zum Absender.

Die Pressesprecher von UPS und DHL empfehlen, die Annahme beschädigte Pakete zu verweigern. Tut man das nicht, sollten beschädigte Pakete am besten unter Zeugen geöffnet werden. Außerdem ist es empfehlenswert, zur Beweissicherung Fotos während des Paketöffnens zu machen.

Paketda empfiehlt: Wird ein beschädigtes Paket angenommen, soll der Zusteller dies im Handscanner vermerken (bei DHL wird "beschädigt" ins Unterschriftenfeld geschrieben). Ohne den Beschädigungsvermerk könnte der Paketdienst im Nachhinein behaupten, das Paket wäre im einwandfreien Zustand abgeliefert worden.

Bild unten: Dieses Paket wurde Paketda-Leser Robin im Dezember 2020 zugestellt. Der Inhalt war vollständig. Es sieht so aus, als wäre eine Kante des Pakets hochgebogen worden, um dann die Seite einzureißen.

Aufgerissenes Paket


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