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Paketboten-Schutz-Gesetz: Anständige Subunternehmer können sich zertifizieren lassen

Präqualifikation für KEP-Dienstleister
Im September 2019 wurde das sogenannte Paketboten-Schutz-Gesetz beschlossen, um schlechten Arbeitsbedingungen in der Paketbranche entgegenzuwirken (Paketda berichtete).

Im Kern legt das Gesetz fest, dass Paketdienste die Verantwortung für korrekte Beschäftigungsverhältnisse nicht mehr auf Subunternehmer abwälzen können. Bezahlt ein Subunternehmer beispielsweise keine Sozialversicherungsbeiträge für seine Zusteller, können die Zusteller dank des neuen Gesetzes direkt den Paketdienst als Hauptauftraggeber haftbar machen.

Das Gesetz ermöglicht aber eine Ausnahme: Lässt sich ein Paketdienst von unabhängiger Stelle bescheinigen, dass der beauftragte Subunternehmer "sauber arbeitet", dann haftet der Paketdienst nicht für dessen Verfehlungen.

Diese Bescheinigung für Subunternehmer wird Präqualifikation genannt. Der Branchenverband BIEK hat nun ein entsprechendes Prüfsiegel namens PQ-KEP eingeführt (vgl. Pressemeldung auf biek.de).

Subunternehmer können das Präqualifikations-Prüfsiegel bei der "Zertifizierung Bau GmbH" beantragen. Hintergrund ist, dass es in der Baubranche schon seit Längerem eine Präqualifikation für Subunternehmer gibt. Dieses Verfahren wurde jetzt auf Paketdienste erweitert.

Marten Bosselmann, Vorsitzender des BIEK, sagte anlässlich des neuen Prüfsiegels: "Wir freuen uns, mit der Präqualifizierung nun ein Instrument zu haben, das die hohen Qualitätsstandards der Paketbranche bestätigt und transparent macht." Auf der Website www.zert-bau.de soll in Zukunft eine Liste mit Subunternehmern veröffentlicht werden, die das PQ-KEP-Siegel erhalten haben.

Zertifizierte Unternehmen verpflichten sich unter anderem, den Mindestlohn einzuhalten, Ausländer nur mit Arbeitsgenehmigung zu beschäftigen und alle sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten zu erfüllen.


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