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Weihnachtswunschzettel / Brexit-Abkommen: Zoll entfällt, aber EUSt nicht




Weihnachtswünsche 2020

Vom Paketda-Wunschzettel 2018 sind mittlerweile einige Wünsche in Erfüllung gegangen. Beispielsweise ermöglicht GLS für Paketempfänger einfachere Paketumleitungen, und DHL bietet mit dem "Filialrouting" einen Rücksendestopp für unzustellbare Pakete an (wird von Geschäftskunden leider viel zu wenig genutzt).

Weil es auch in Zukunft noch viel zu verbessern gibt, hat Paketda einen neuen Wunschzettel für 2020 geschrieben.



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Was bedeutet das Brexit-Abkommen für Paketkunden?

Großbritannien und die EU haben sich in letzter Minute auf ein Handelsabkommen geeinigt. Beim Güterverkehr verzichten beide Seiten auf die Erhebung von Zöllen. Es entfällt jedoch nicht die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19% ab 1. Januar 2021.

Wer als Kunde in Deutschland ein Paket aus Großbritannien erwartet, muss mit 19% Zusatzkosten rechnen, sofern das Paket die Freigrenze von zurzeit 22 Euro übersteigt. Ab 1.7.2021 entfällt die Freigrenze, so dass sämtliche Pakete aus Nicht-EU-Ländern ab dem ersten Cent steuerpflichtig sind.

Außerdem werden 6 Euro Auslagepauschale fällig, die die Deutsche Post für die Zollabfertigung erhebt. Sofern ein Paket nicht von der Deutschen Post abgefertigt werden kann und es beim örtlichen Zollamt hinterlegt wird, entstehen bei Selbstabholung keine Zusatzgebühren.

Wer als Deutscher ein Paket nach Großbritannien verschickt, sollte ab sofort eine Zollinhaltserklärung beifügen. In der DHL-Onlinefrankierung wird das Zollformular für Pakete nach UK ab dem 28.12.2020 automatisch hinzugefügt.

Nachtrag vom 26.12.2020: Ein Leser wies darauf hin, dass aufgrund des Brexits die englische MwSt. in Höhe von regulär 20% nicht mehr berechnet wird.


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