Altpapiertonnen gehören aus verschiedenen Gründen zu den beliebten Ablageorten für Pakete. Einige Kunden schätzen diese Methode, da ihre Sendungen vor neugierigen Blicken geschützt und wettergeschützt sind.
Wichtiger Hinweis: Ohne ausdrückliche Zustimmung des Empfängers dürfen Pakete nicht in der Papiertonne abgelegt werden. Die Regeln sind klar:
- Hat der Empfänger eine Abstellerlaubnis für die Tonne erteilt, trägt er das Risiko für den Verlust oder Schäden.
- Wurde das Paket ohne Erlaubnis dort abgelegt, haftet der Paketdienst oder der Verkäufer.
Praxisbeispiel
Im niedersächsischen Loxstedt erhielt ein DHL-Kunde eine Benachrichtigung, dass sein Paket in der Altpapiertonne abgelegt wurde. Leider wurde die Tonne geleert, bevor der Kunde die Karte erhielt, und das Paket landete im Müll. Eine Abstellgenehmigung hatte der Kunde nicht erteilt.
Laut einem Bericht von nord24.de reagierte DHL zunächst weder auf Anrufe noch auf einen Beschwerdebrief. Erst nach einem Pressebericht entschuldigte sich DHL-Pressesprecherin Maike Wintjen und bot eine "kleine Wiedergutmachung" an.
Nach Erfahrungen von Paketda handelt es sich bei solchen Wiedergutmachungen oft nur um einen Satz Briefmarken oder eine kostenlose Paketmarke - dies ist jedoch nicht ausreichend. Wenn ein Paket ohne Erlaubnis abgestellt wird und dadurch verloren geht oder beschädigt wird, muss der Paketdienst den vollen Schaden ersetzen.
Einige Zusteller legen Pakete auch im Hausflur ab, was sie anfällig für Diebstahl macht. Besonders problematisch ist es, wenn der Zusteller anschließend behauptet, das Paket persönlich übergeben zu haben, aber keine Empfängerunterschrift eingeholt wurde. Dies macht die Beweislage schwierig.
Empfehlungen von Paketda
Beweissicherung: Machen Sie einen Screenshot von der Sendungsverfolgung, wenn daraus hervorgeht, dass ein Paket unerlaubt in der Papiertonne oder anderswo abgestellt wurde.
Anspruch durchsetzen: Haben Sie als Privatperson bei einem deutschen Onlineshop bestellt, so haftet der Verkäufer für den Zustellfehler. Sie müssen sich in diesem Fall nicht selbst mit dem Paketdienst auseinandersetzen, sondern können den Verkäufer um eine Ersatzlieferung bitten oder notfalls per Widerrufsrecht den ganzen Kauf stornieren und das Geld zurückverlangen.
Prüfen Sie die Tonne regelmäßig: Haben Sie per Abstellerlaubnis zugestimmt, dass Pakete in Ihrer Altpapiertonne hinterlegt werden dürfen, sollten Sie diese täglich und besonders an Leerungstagen kontrollieren.
Sendungsverfolgung im Blick behalten: Behalten Sie die Sendungsverfolgung jedes erwarteten Pakets im Auge, um sicherzustellen, dass kein Paket unbemerkt in der Tonne landet.
Für eine sicherere Alternative empfehlen wir die Anschaffung eines Paketkastens, um Lieferungen sicher zu empfangen.
Weitere Praxiserfahrungen: Leserbericht
Neben dem oben genannten Fall erreichte uns auch eine Schilderung von unserem Leser Holger, der ein ähnliches Erlebnis hatte:
"Vor kurzem haben wir in der Firma einen gebrauchten Laptop an eine Kollegin im Homeoffice geschickt. Die Empfängerin hatte DHL keine Erlaubnis erteilt, das Paket irgendwo abzustellen, sondern lediglich eine Wunschnachbarin angegeben.
Trotzdem wurde das Paket nicht bei der Nachbarin abgegeben, sondern in die blaue Papiertonne der Empfängerin geworfen. In der Sendungsverfolgung erschien die Meldung Zugestellt an: Briefkasten. Nur durch einen glücklichen Zufall wurde das Paket in der Tonne rechtzeitig vor Leerung entdeckt. Wir können uns jedoch nicht vorstellen, wie DHL auf eine Schadensersatzforderung reagiert hätte, wenn die Tonne bereits geleert worden wäre."
Wäre das Paket im Zuge der Tonnenleerung im Müll bzw. im Altpapier gelandet, wäre DHL schadenersatzpflichtig. Die Beweislage wäre in diesem Fall gut gewesen, weil die Empfängerin keine Abstellerlaubnis erteilt hatte und das Paket zu groß war, um in den Briefkasten hinzupassen.