Sendungsverfolgung Menü

Paket in Altpapiertonne landete im Müllwagen

Blaue Tonne mit Altpapier
Altpapiertonnen gehören sicherlich zu den Top 10 der Paket-Ablageorte. Einige Kunden bevorzugen diese Zustellmethode sogar, weil das Paket in der blauen Tonne sicht- und wettergeschützt ist.

Allerdings dürfen Zusteller ohne Einwilligung des Empfängers keine Sendungen in der Papiertonne ablegen. Es gilt:

  • Hat der Empfänger dem Paketdienst eine Abstellerlaubnis für die Tonne erteilt, trägt der Empfänger das Risiko.
  • Hat der Paketzusteller das Paket ohne Erlaubnis in die Tonne gelegt, haftet der Paketdienst oder Verkäufer für Schäden oder Verlust.

Details zur Haftung weiter unten auf der Seite. Zunächst ein Praxisbeispiel:

Im niedersächsischen Loxstedt erhielt ein DHL-Kunde eine Benachrichtigungskarte mit dem Hinweis, dass ein Paket für ihn in der Altpapiertonne abgelegt wurde. Die Tonne wurde aber geleert, bevor der Kunde die Karte las. Das Paket landete also im Müll. Eine Abstellgenehmigung hatte der Kunde nicht erteilt.

Einem Bericht von nord24.de zufolge reagierte DHL weder auf Anrufe noch auf einen Beschwerdebrief. Erst nach dem Pressebericht entschuldigte sich DHL-Pressesprecherin Maike Wintjen beim Kunden und schickte ihm eine "kleine Wiedergutmachung".

Nach Paketda-Erfahrungen handelt es sich bei der Wiedergutmachung häufig um einen Satz Briefmarken oder eine kostenlose DHL-Paketmarke. Das ist jedoch nicht ausreichend. Paketdienste müssen den vollen Schaden ersetzen, wenn ein Paket unerlaubt beim Kunden abgestellt wird und es dadurch beschädigt wird oder verloren geht.

Einige Zusteller legen Pakete beispielsweise im Hausflur ab, wo sie leichte Beute für Diebe sind. Besonders frech ist es, wenn der Zusteller anschließend behauptet, er hätte das Paket gar nicht abgestellt, sondern dem Empfänger persönlich übergeben. Wenn obendrein coronabedingt keine Empfängerunterschrift bei Zustellung verlangt wird, ist die Beweislage sehr schwierig.

Paketda empfiehlt: Machen Sie einen Screenshot von der Sendungsverfolgung, wenn daraus hervorgeht, dass ein Paket unerlaubt in der Papiertonne oder anderswo abgestellt wurde.

Haben Sie als Privatperson bei einem deutschen Onlineshop bestellt, so haftet der Verkäufer für den Zustellfehler. Sie müssen sich in diesem Fall nicht selbst mit dem Paketdienst auseinandersetzen, sondern können den Verkäufer um eine Ersatzlieferung bitten oder notfalls per Widerrufsrecht den ganzen Kauf stornieren und das Geld zurückverlangen.

Schildern Sie dem Verkäufer die Situation nachvollziehbar. Einige Verkäufer verlangen zusätzlich, dass Sie eine eidesstattliche Erklärung abgeben und damit zusichern, wirklich kein Paket erhalten zu haben.

Haben Sie zugestimmt, dass Pakete in Ihrer Altpapiertonne hinterlegt werden dürfen, prüfen Sie die Tonne 1x täglich auf Pakete. Und zusätzlich an jedem Leerungstag, an dem Sie die Tonne an den Straßenrand stellen.

Behalten Sie zusätzlich die Sendungsverfolgung jedes ankommenden Pakets im Auge. Dadurch merken Sie auch ohne Benachrichtigungskarte, wenn ein Paket zugestellt wurde und womöglich in der Tonne liegt.

Vorsicht: Eine Zustimmung zur Paketzustellung in der blauen Tonne kann auch vorliegen, wenn Sie seit Jahren widerspruchslos hinnehmen, dass ein Zusteller Pakete in der Tonne ablegt. Paketda empfiehlt als sichere Alternative den Kauf eines Paketkastens.


  Zuletzt aktualisiert am   |   Autor:
Anzeige

Paketda-News kostenlos abonnieren bei Whatsapp, Telegram oder Instagram.