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FAQ zum Nachsendeauftrag


Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zu Nachsendeaufträgen. Oder stellen Sie Ihre eigene Frage in den Kommentaren am Ende der Seite.


Inhaltsverzeichnis

  1. Wie funktioniert die Nachsendung bei verschiedenen Namensschreibweisen?
  2. Wie kann ich einen Nachsendeauftrag verlängern?
  3. Wie kann ich einen Nachsendeauftrag ändern?
  4. Kann ich einen Nachsendeauftrag vorzeitig kündigen?
  5. Ist ein Nachsendeauftrag bei Tod möglich?
  6. Nachsendeauftrag, wenn Partner auszieht
  7. Was ist ein Eilauftrag?
  8. Was bedeutet »Nicht nachsenden« auf Briefumschlägen?
  9. Werden auch handschriftliche Briefe / Postkarten nachgesandt?
  10. Ihre Fragen zum Nachsendeauftrag


Wie funktioniert die Nachsendung bei verschiedenen Namensschreibweisen?

Erhalten Sie unterschiedlich adressierte Post, z.B. an Luisa-Maria Schmidt und Luisa Schmidt, so geben Sie bitte alle Namensschreibweisen im Nachsendeauftrag an. Im Buchungsformular der Deutschen Post klicken Sie für jede Schreibweise auf „Person hinzufügen“, auch wenn es sich um die gleiche Person handelt.

Die Funktion „Person hinzufügen“ können Sie auch für die Angabe eines Künstlernamens nutzen und für weitere Haushalts- bzw. Familienmitglieder. Es ist möglich, zusätzlich zum Auftraggeber maximal 11 weitere Personen bzw. Schreibweisen hinzuzufügen. Dafür entstehen keine Zusatzkosten.

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Wie kann ich einen Nachsendeauftrag verlängern?

Sie müssen spätestens 5 Tage vor dem Auslaufen eines Nachsendeauftrags einen neuen Nachsendeauftrag buchen, damit er verlängert wird. Für die erneute Buchung müssen Sie erneut bezahlen.

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Wie kann ich einen Nachsendeauftrag ändern?

Möchten Sie die Lieferanschrift ändern, wohin Ihre Post nachgesandt wird? Dann ist die Buchung eines komplett neuen Nachsendeauftrags notwendig. Die Kosten des alten Nachsendeauftrags werden leider nicht erstattet.

Falls Sie den Nachsendeauftrag aus anderem Grund ändern möchten, z.B. Tippfehler in der Lieferanschrift oder im Namen, kontaktieren Sie bitte den Kundenservice der Deutschen Post. Formular hier.

Hinweis: Es ist nicht möglich, im Nachhinein Personen (weitere Haushaltsmitglieder) zu einem Nachsendeauftrag hinzuzufügen. In diesem Fall müssen Sie leider neu buchen und erneut bezahlen.

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Kann ich einen Nachsendeauftrag vorzeitig kündigen?

Für eine Kündigung / Stornierung eines Nachsendeauftrags müssen Sie den Kundenservice der Deutschen Post kontaktieren. Kontaktformular hier.

Geben Sie bei Kontaktaufnahme bitte die Auftragsnummer des Nachsendeauftrags an (diese haben Sie bei der ursprünglichen Bestellung erhalten).

Hinweis: Nachsendeaufträge werden nach der regulären Laufzeit (6 oder 12 Monate) automatisch von der Deutschen Post beendet. Sie brauchen den Kundenservice nur kontaktieren, wenn Sie vor der gewählten Laufzeit kündigen möchten.

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Ist ein Nachsendeauftrag bei Tod möglich?

Ja, Angehörige oder Betreuer können für die verstorbene Person einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post buchen. Im Buchungsformular wählen Sie als Grund für die Nachsendung bitte „Sterbefall“ aus. Zudem müssen Sie den Namen des neuen Empfängers eintragen.

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Nachsendeauftrag, wenn Partner auszieht

Zieht ein Partner aus einer gemeinsamen Wohnung (oder Haus) aus, ist es möglich, nur für diese Person einen Nachsendeauftrag einzurichten. Der andere Partner, der/die in der Wohnung wohnen bleibt, ist vom Nachsendeauftrag normalerweise nicht betroffen und bekommt unverändert Post zugestellt.

Manchmal gibt es jedoch Probleme, und die Deutsche Post leitet sämtliche Sendungen an die neue Anschrift des ausgezogenen Partners um. Der nicht ausgezogene Partner bekommt dann überhaupt keine Post zugestellt.

Wir empfehlen: Sprechen Sie mit dem Postboten vor Ort, um auszuschließen, dass er die Fehlerquelle ist. Postzusteller haben sogenannte Merkkarten dabei, auf denen aktuelle Nachsendeaufträge von Kunden vermerkt sind. Der Zusteller möge bitte nachschauen, ob dort beide Namen der ehemaligen Partner vermerkt sind oder nur einer. Rufen Sie anschließend bei der Hotline der Deutschen Post an, schildern das Problem und bitten um Behebung.

Funktioniert das nicht, reichen Sie Beschwerde bei der Bundesnetzagentur ein.

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Was ist ein Eilauftrag?

Die Deutsche Post benötigt normalerweise 5 Werktage Vorlauf, um einen Nachsendeauftrag zu aktivieren. Per Eilauftrag können Sie diese Frist auf 1 Werktag verkürzen.

► Der Eilauftrag kostet 10 Euro extra und erfordert Postident. Das bedeutet, Sie müssen sich online mit Ihrem Personalausweis identifizieren, damit die Nachsendung am Folgetag aktiviert wird.

Die Eiloption funktioniert nur bei privaten Nachsendeaufträgen wegen Umzugs. Sie funktioniert nicht, wenn der Nachsendeauftrag mehrere Personen (Familienmitglieder) umfassen soll.

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Was bedeutet »Nicht nachsenden« auf Briefumschlägen?

Einige Firmen drucken standardmäßig die Anweisung »Nicht nachsenden« auf ihre Briefumschläge. Die Deutsche Post leitet solche Briefe nicht an die neue Anschrift des Empfängers weiter, sondern schickt sie als unzustellbar an den Absender zurück.

Dahinter steckt die Absicht, dass einige Firmen (z.B. Energieversorger, Banken, Versicherungen) vom Umzug ihrer Kunden erfahren möchten. Und das klappt am besten, indem die Firmen unzustellbare Rückläufer-Briefe auswerten. Im Falle einer Nachsendung würden sie keine Rückläufer erhalten.

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Werden auch handschriftliche Briefe / Postkarten nachgesandt?

Ja, handschriftlich adressierte Briefe und Postkarten werden auch nachgesendet.

Möglicherweise funktioniert die automatische Adresserkennung bei handschriftlichen Sendungen nicht, so dass sie nicht automatisch im Briefzentrum ausgeschleust und nachgesandt werden. Aber die Zusteller, die die alte Adresse beliefern, sind über alle Nachsendeaufträge informiert und geben solche handschriftlich adressierten Sendungen manuell ins Nachsendecenter, wo sie mit der neuen Anschrift versehen werden.

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