Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zu Nachsendeaufträgen. Oder stellen Sie Ihre eigene Frage in den Kommentaren am Ende der Seite.
Erhalten Sie unterschiedlich adressierte Post, z.B. an Luisa-Maria Schmidt und Luisa Schmidt, so geben Sie bitte alle Namensschreibweisen im Nachsendeauftrag an. Im Buchungsformular der Deutschen Post klicken Sie für jede Schreibweise auf „Person hinzufügen“, auch wenn es sich um die gleiche Person handelt.
Die Funktion „Person hinzufügen“ können Sie auch für die Angabe eines Künstlernamens nutzen und für weitere Haushalts- bzw. Familienmitglieder. Es ist möglich, zusätzlich zum Auftraggeber maximal 11 weitere Personen bzw. Schreibweisen hinzuzufügen. Dafür entstehen keine Zusatzkosten.
Sie müssen spätestens 5 Tage vor dem Auslaufen eines Nachsendeauftrags einen neuen Nachsendeauftrag buchen, damit er verlängert wird. Für die erneute Buchung müssen Sie erneut bezahlen.
Möchten Sie die Lieferanschrift ändern, wohin Ihre Post nachgesandt wird? Dann ist die Buchung eines komplett neuen Nachsendeauftrags notwendig. Die Kosten des alten Nachsendeauftrags werden leider nicht erstattet.
Falls Sie den Nachsendeauftrag aus anderem Grund ändern möchten, z.B. Tippfehler in der Lieferanschrift oder im Namen, kontaktieren Sie bitte den Kundenservice der Deutschen Post. Formular hier.
Hinweis: Es ist nicht möglich, im Nachhinein Personen (weitere Haushaltsmitglieder) zu einem Nachsendeauftrag hinzuzufügen. In diesem Fall müssen Sie leider neu buchen und erneut bezahlen.
Für eine Kündigung / Stornierung eines Nachsendeauftrags müssen Sie den Kundenservice der Deutschen Post kontaktieren. Kontaktformular hier.
Geben Sie bei Kontaktaufnahme bitte die Auftragsnummer des Nachsendeauftrags an (diese haben Sie bei der ursprünglichen Bestellung erhalten).
Hinweis: Nachsendeaufträge werden nach der regulären Laufzeit (6 oder 12 Monate) automatisch von der Deutschen Post beendet. Sie brauchen den Kundenservice nur kontaktieren, wenn Sie vor der gewählten Laufzeit kündigen möchten.
Ja, Angehörige oder Betreuer können für die verstorbene Person einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post buchen. Im Buchungsformular wählen Sie als Grund für die Nachsendung bitte „Sterbefall“ aus. Zudem müssen Sie den Namen des neuen Empfängers eintragen.
Die Deutsche Post benötigt normalerweise 5 Werktage Vorlauf, um einen Nachsendeauftrag zu aktivieren. Per Eilauftrag können Sie diese Frist auf 1 Werktag verkürzen.
► Der Eilauftrag kostet 10 Euro extra und erfordert Postident. Das bedeutet, Sie müssen sich online mit Ihrem Personalausweis identifizieren, damit die Nachsendung am Folgetag aktiviert wird.
Die Eiloption funktioniert nur bei privaten Nachsendeaufträgen wegen Umzugs. Sie funktioniert nicht, wenn der Nachsendeauftrag mehrere Personen (Familienmitglieder) umfassen soll.
Einige Firmen drucken standardmäßig die Anweisung »Nicht nachsenden« auf ihre Briefumschläge. Die Deutsche Post leitet solche Briefe nicht an die neue Anschrift des Empfängers weiter, sondern schickt sie als unzustellbar an den Absender zurück.
Dahinter steckt die Absicht, dass einige Firmen (z.B. Energieversorger, Banken, Versicherungen) vom Umzug ihrer Kunden erfahren möchten. Und das klappt am besten, indem die Firmen unzustellbare Rückläufer-Briefe auswerten. Im Falle einer Nachsendung würden sie keine Rückläufer erhalten.