Hermes unterscheidet zwischen einer einmaligen und einer dauerhaften Abstellgenehmigung.
► A) Einmalige Abstellerlaubnis für Hermes: Öffnen Sie bitte die Website www.myhermes.de und tippen Ihre Paketnummer in die Sendungsverfolgung ein.
Auf der Seite mit dem detaillierten Sendungsverlauf gibt es im unteren Bereich die Box "Lieferung an einen Ablageort". Nach Eingabe Ihrer PLZ können Sie dort eine Abstellerlaubnis erteilen.
Falls die Box bzw. die Schaltfläche nicht erscheint, kann Hermes den Abstellwunsch nicht mehr rechtzeitig bearbeiten. Sie können in diesem Fall versuchen, eine ausgedruckte Abstellgenehmigung an Ihrer Haustür zu befestigen. Formular hier als PDF.
► B) Dauerhafte Abstellgenehmigung für Hermes: Gehen Sie zunächst vor wie unter A) beschrieben. Im Formular zum Erteilen einer Abstellgenehmigung gibt es den Link "Dauerhaft beauftragen". Dort können Sie einen dauerhaften Ablageort festlegen, z.B. Garage, Gartenhaus, Carport, Terrasse.
So sieht das Onlineformular zur Erteilung einer dauerhaften Abstellerlaubnis bei Hermes aus:
Tipp: Geben Sie den Abstellort auf Englisch und Deutsch ein, damit die Anweisung auch für ausländische Zusteller verständlich ist.
Hermes weist im Abstellformular darauf hin, dass Pakete künftig nicht mehr persönlich übergeben werden und Sie als Empfänger "im Falle von Verlust oder Beschädigung dieser von mir nicht quittierten Sendung(en) ... weder gegen die Boten noch gegen die Firma Hermes Germany GmbH noch gegen die Versender/Absender Ansprüche irgendwelcher Art geltend machen" werden.
Das bedeutet im Klartext: wird ein beschädigtes Paket bei Ihnen abgestellt, haftet Hermes dafür nicht. Ebenfalls nicht haftbar ist Hermes für abgestellte und anschließend nicht auffindbare Pakete.
Im Paketda-Forum melden sich regelmäßig Menschen, bei denen angeblich ein Paket abgestellt wurde, obwohl weit und breit kein Paketdienst-Lieferwagen zu sehen war. Die Beweislage ist dann extrem schwierig, weil Paketdienste einfach behaupten können, dass ein Paket abgestellt wurde - obwohl es nicht zutrifft.
Ist der Abstellort nicht videoüberwacht, ist es für den Kunden schwierig bis unmöglich, zu beweisen, dass ein Zusteller ein Paket gar nicht abgestellt hat. Die Paketda-Redaktion empfiehlt deshalb, nur dann eine Abstellerlaubnis zu erteilen, wenn Ihnen Ihr Hermes-Bote als zuverlässig bekannt ist.
Übrigens: Für jeden Paketdienst muss eine separate Abstellgenehmigung erteilt werden. Wie das bei DHL, DPD & Co. funktioniert, lesen Sie in unserer Ratgeberübersicht Abstellerlaubnis.
Haben Sie eine einmalige Abstellerlaubnis online bei Hermes erteilt, kann diese erfahrungsgemäß nicht storniert werden. Sie können versuchen, beim Hermes-Kundenservice anzurufen und das Paket stattdessen an einen Hermes-Paketshop umleiten zu lassen. Dadurch wird die online erteilte Abstellerlaubnis eventuell "überschrieben", weil die Umleitung zum Paketshop zeitlich später beauftragt wurde. Dieses Vorgehen funktioniert aber nicht immer. Erfahrungen der Paketda-Redaktion zeigen, dass online erteilte Abstellgenehmigungen i.d.R. nicht stornierbar sind.
Haben Sie eine dauerhafte Abstellgenehmigung online erteilt, können Sie sie hier auf myhermes.de widerrufen.
Haben Sie die Abstellerlaubnis ursprünglich schriftlich erteilt (Papierformular), empfehlen wir eine telefonische oder schriftliche Kündigung. Bitten Sie darum, dass Ihnen die Kündigung per E-Mail oder Brief bestätigt wird. Hermes-Kontaktdaten hier.
Oder schicken Sie die Kündigung direkt an die Hermes-Zentrale in Hamburg. Musterbrief nachfolgend.
An:
Hermes Germany GmbH
OP-LS / Abstellgen.
Essener Str. 89
22419 Hamburg
Kündigung meiner Hermes-Abstellgenehmigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerrufe ich / widerrufen wir per sofort die Abstellgenehmigung für Pakete an folgende Anschrift: [eigene Anschrift einfügen]
Die Kündigung gilt für mich persönlich sowie für folgende Personen, die in meinem Haushalt leben: [Personen auflisten]
Ich bitte um eine kurze Bestätigung, zu welchem Zeitpunkt die Kündigung wirksam wird.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift