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Anleitung: Internetzollanmeldung (IZA) abgeben

Inhaltsverzeichnis

  1. Wann muss ich die Internetzollanmeldung nutzen?
  2. Wie funktioniert die Anmeldung?
  3. Wie aufwendig ist das Ganze?
  4. Alternative: Postabfertigung von zu Hause
  5. Alternative bei Sendungen bis € 150: eZOLL-App

Wann muss ich die Internetzollanmeldung nutzen?

  1. Wenn das Paket zur Abholung beim Zollamt bereitliegt und zusätzlich folgende beide Punkte zutreffen:
  2. Sendung aus einem Nicht-EU-Staat
  3. wenn der Sachwert über 150 € liegt (Sachwert = Warenwert, aber ohne Versandkosten)

Hinweis: Der Zollwert ist der Sachwert inklusive der Versandkosten

Der Zoll weist im Benachrichtigungsschreiben meist explizit auf die Pflicht zur Internetzollanmeldung hin.

Direktlinks zur Anmeldung & Ausfüllhilfe

  1. Internetzollanmeldung (IZA): einfuhr.internetzollanmeldung.de
  2. PDF-Ausfüllhilfe für IZA: Download auf zoll.de
  3. Zoll-Wechselkurse: Kursrechner zoll.de

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Wie funktioniert die Anmeldung?

  1. Benachrichtigungsschreiben von der Deutschen Post abwarten (Foto oben)
  2. → Dort steht meist der Hinweis:
  3. „Für kommerzielle Sendungen mit einem Sachwert über 150 Euro ist eine elektronisch übermittelte Zollanmeldung erforderlich.“
  4. IZA-Formular online ausfüllen
  5. Angaben zum Absender, Warenart, Sachwert, Gewicht, Versandkosten etc.
  6. Warennummer / Zolltarifnummer ermitteln (Anleitung hier)
  7. Umrechnung von Fremdwährungen mit offiziellem Zollkurs
  8. Formular ausdrucken und mitnehmen
  9. → Der Zoll akzeptiert nur gedruckte Unterlagen, kein Vorzeigen am Smartphone!
  10. Zur Zollabholung erscheinen
  11. Mit ausgedruckter IZA
  12. Mit Rechnungen, Zahlungsnachweis (z. B. PayPal), ggf. Produkthinweisen oder Herstellerangaben
  13. Die Lagerzeit im Zollamt für Briefe und Päckchen beträgt 7 Kalendertage, für Pakete 9 Kalendertage
  14. Der letztmögliche Tag für die Abholung, bevor Sendungen an den Absender zurückgeschickt, oder vernichtet oder versteigert werden, ist im Benachrichtigungsschreiben angegeben.

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Wie aufwendig ist das Ganze?

Praxisbericht eines Nutzers bei philaseiten.de: „Ich hatte letztes Mal die Bewunderung des Zollbeamten, dass ich die Erklärung in gut 30 Minuten ausgefüllt hatte. Er meinte, Privatpersonen ohne Erfahrung brauchen meist über eine Stunde!“

Die Internetzollanmeldung ist nicht besonders nutzerfreundlich, viele Felder sind unverständlich benannt und die Warennummernrecherche kann knifflig sein. Daher:

👉 Vorher unbedingt die Ausfüllhilfe lesen!

PDF-Ausfüllhilfe hier

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Alternative: Postabfertigung von zu Hause

Wenn Sie die Sendung nicht vom Zollamt abholen können oder wollen, ist das Verfahren Postabfertigung von zu Hause möglich.

Die elektronische Internetzollanmeldung muss trotzdem ausgefüllt werden.

Weitere Infos hier:

👉 https://www.paketda.de/zoll/postabfertigung-zu-hause.html

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Alternative bei Sendungen bis € 150: eZOLL-App

Seit Dezember 2024 gibt es die offizielle eZOLL-App des deutschen Zolls – eine vereinfachte Möglichkeit zur Zollanmeldung kleinerer Sendungen direkt am Smartphone.

Wofür ist die App gedacht?

  1. Post- und Kuriersendungen bis 150 € Sachwert
  2. Geschenksendungen bis 45 € Sachwert

Vorteile der App:

  1. Fotos oder PDFs von Rechnungen direkt hochladbar
  2. Automatisierte Datenübernahme in die Anmeldung
  3. KI-gestützte Warennummer-Ermittlung
  4. Direkte, bargeldlose Zahlung über die Plattform ePayBL
  5. Kein Ausdruck notwendig

👉 Infos & Download:

www.zoll.de → eZOLL-App

Sendungen bis zu 150 € Sachwert können aber bis auf weiteres im Zollamt ohne elektronische Voranmeldung mittels mündlicher Zollanmeldung verzollt werden.

Die Nutzung der eZOLL-App ist nur optional.

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