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Darf man Briefmarken mit Tesafilm aufkleben?

Bitte keine Briefmarken mit Tesafilm aufkleben
Die Deutsche Post erlaubt es nicht, Briefmarken mit Tesafilm aufzukleben. Auf deutschepost.de heißt es wörtlich, dass eine "Frankierung nicht mit Fremdkleber oder Klebeband (Tesafilm)" befestigt werden darf.

Die meisten Briefmarken sind nassklebend oder selbstklebend. Nassklebend bezeichnet man Marken, die mit Feuchtigkeit (z.B. Spucke) auf eine Sendung geklebt werden. Selbstklebende Marken sind auf Aufkleberpapier gedruckt und werden in Postfilialen als sogenannte Markenheftchen mit jeweils 10 Marken verkauft.

Internetmarken, die man zu Hause selber ausdrucken kann, sind nicht selbstklebend. Es sei denn, der Kunde druckt sie auf Selbstklebepapier. Die Paketda-Redaktion hat schon mehrere Briefe erhalten, bei denen die Internetmarke mit Tesafilm befestigt war. Laut Post-Vorschriften ist das verboten; in der Praxis kam der Brief aber problemlos an und es wurde kein Nachporto berechnet. Wahrscheinliche Ursache: Internetmarken werden nicht per Poststempel entwertet sondern digital durch das Scannen des Matrixcodes.

Bei klassischen Briefmarken ist die Deutsche Post strenger. Tesafilm erschwert nämlich die Gültigkeitsprüfung einer Briefmarke. Manche Kunden lösen ungestempelte Briefmarken ab und kleben sie zur erneuten Verwendung mit Tesafilm oder Prittstift auf einen Brief. Das ist verboten (mehr Infos hier).

Ein weiteres Argument ist, dass die Stempelfarbe auf Tesafilm verschmiert. Außerdem muss der Poststempel direkt die Briefmarke entwerten und nicht den darüber liegenden Klebefilm. Betrüger könnten den gestempelten Klebefilm im Nachhinein entfernen und hätten dadurch wieder eine unbenutzte Briefmarke.

Information aus einer offiziellen Mitarbeiterbroschüre der Deutschen Post:
Tesafilm ist bei Briefmarken nicht erlaubt


Zusammenfassung:

Darf man Briefmarken mit Tesafilm aufkleben?

Nein, das ist nicht erlaubt. Laut deutschepost.de darf kein Fremdkleber oder Klebeband verwendet werden. Praxiserfahrungen der Paketda-Redaktion zeigen jedoch, dass mit Tesafilm aufgeklebte Internetmarken nicht beanstandet werden.


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