Die Bundesregierung will eine zentrale Änderung der Postgesetz-Reform wieder zurückdrehen: Teilleistungen im Briefbereich sollen nicht länger als Universaldienstleistungen gelten. Damit entfällt die Umsatzsteuerbefreiung für Geschäftskundenbriefe der Deutschen Post. Für private Briefdienste kommt die Korrektur spät, denn der steuerliche Zickzackkurs hat den Markt stark verunsichert.
Teilleistungen sind Briefleistungen, bei denen große Versender oder Konsolidierer vorsortierte Sendungen direkt in Briefzentren der Deutschen Post einliefern. Vor der Postgesetz-Reform waren solche Leistungen grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Mit der Reform wurden sie jedoch in den Universaldienstkatalog aufgenommen. Dadurch konnte die Deutsche Post viele Geschäftskundenleistungen ohne 19 Prozent Mehrwertsteuer anbieten.
Private Briefdienste mussten dagegen um Bescheinigungen des Bundeszentralamts für Steuern kämpfen oder ihren Kunden weiterhin Umsatzsteuer berechnen. Gerade gegenüber Behörden, Banken und Versicherungen, die oft nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, ist das ein erheblicher Preisnachteil für private Briefdienste. Die Postgesetz-Reform sollte eigentlich faire Wettbewerbsbedingungen schaffen, führte zwischenzeitlich aber zum Gegenteil: Die Deutsche Post erhielt einen Vorteil, während private Anbieter in rechtliche und wirtschaftliche Unsicherheit gerieten.
Regierung will Teilleistungen wieder aus dem Universaldienst streichen
In einem Bericht der Bundesregierung zum Bürokratierückbau heißt es nun, mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Postgesetzes würden Teilleistungen aus dem Katalog der Universaldienstleistungen herausgenommen und die Regelungen mit dem Umsatzsteuerrecht abgestimmt (Quelle).
Damit stellt die Bundesregierung den Zustand vor der Postgesetz-Reform wieder her. Teilleistungen sind keine Universaldienstleistungen mehr und werden folglich nicht mehr als umsatzsteuerfreie Universaldienstleistungen eingestuft.
Dieses Hin und Her ist für die privaten Briefdienste sehr ärgerlich und wirtschaftlich existenzgefährend. Erst wurden Teilleistungen durch die Reform steuerlich aufgewertet. Dann entstand Streit darüber, wer von der Umsatzsteuer befreit werden darf. Private Anbieter mussten Bescheinigungen beantragen, Gerichte wurden eingeschaltet, Verbände und die Monopolkommission schlugen Alarm (Paketda berichtete). Nun soll die Konstruktion wieder beendet werden.
Mehrere Briefdienste haben aufgegeben
Mehrere private Briefdienste haben in der Zwischenzeit den Betrieb eingestellt oder einen Rückzug angekündigt. Der Lünebote in Lüneburg gab Ende 2025 sein eigenes Zustellnetz auf. Der Morgenpost Briefservice beendete den Betrieb im Juni 2025. Anfang 2026 meldeten der Deutsche Versand Service (DVS) und seine Tochter Xendis Insolvenz in Eigenverwaltung an.
Vor wenigen Wochen wurde außerdem bekannt, dass sich die Citipost Osnabrück / Emsland bis spätestens Ende 2026 aus dem Briefgeschäft zurückziehen will. Als Gründe werden rückläufige Briefmengen, steigende Betriebskosten und systematische Nachteile gegenüber der Deutschen Post genannt. Dazu zählte ausdrücklich auch die Mehrwertsteuerbefreiung in Teilen des Briefgeschäfts.
Hinzu kamen Belastungen durch die Insolvenz des nationalen Briefeinspeisers DVS. Forderungsausfälle in Millionenhöhe sollen zu zusätzlichem Druck geführt haben.
Teures Hin und Her der Bundesregierung
Die geplante Rolle rückwärts wirft eine naheliegende Frage auf: Warum hat der Gesetzgeber die Situation nicht von Anfang an so gelassen, wie sie vor der Postgesetz-Reform war?
Vor der Reform waren Teilleistungen umsatzsteuerpflichtig. Dann wurden sie in den Universaldienstkatalog aufgenommen. Dadurch entstand ein steuerlicher Sonderfall, der neue Bürokratie und massive Unsicherheit auslöste. Private Anbieter mussten Bescheinigungen beantragen. Behörden mussten prüfen. Gerichte mussten sich mit Vergabefragen befassen. Verbände und Monopolkommission warnten vor Marktverwerfungen.
Nun soll genau diese Änderung wieder zurückgenommen werden. Für private Briefdienstleister war das ein teurer Umweg. Sie mussten seit der Postgesetz-Reform mit unsicherer Rechtslage und Wettbewerbsnachteilen kalkulieren. Rückblickend wäre die einfachere Lösung gewesen, die steuerliche Behandlung von Teilleistungen unverändert zu lassen.
Warum es dennoch zur Einordnung der Teilleistungen als Universaldienstleistung kam, bleibt erklärungsbedürftig. Ob und in welchem Umfang Lobbyisten der Deutschen Post auf diese Regelung hingewirkt haben, ist öffentlich nicht bekannt. Fest steht jedoch: Die Regelung begünstigte vor allem die Deutsche Post. Sie konnte daraus eine Umsatzsteuerbefreiung für Teile des Geschäftskundenbriefmarkts ableiten, während private Briefdienste um vergleichbare Bescheinigungen kämpfen mussten.
Wann die steuerliche Neuregelung in Kraft tritt, ist noch offen. Entscheidend wird sein, ob sie schnell genug kommt, um den Wettbewerb im Briefmarkt noch zu stabilisieren.