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Schlichtungsstelle Post meldet Rekordzahlen

© Grafik: BNetzA
Schlichtungsanträge und sonstige Eingaben 2014 bis 2025

Die Schlichtungsstelle Post bei der Bundesnetzagentur verzeichnete 2025 mit 5.861 eingegangenen Eingaben einen neuen Höchststand. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einem Anstieg von über 42 Prozent.

Die Steigerung von 42 Prozent bezieht sich auf alle Verbrauchereingaben insgesamt. Dazu zählen nicht nur förmliche Schlichtungsanträge, sondern auch sogenannte sonstige Kontaktaufnahmen, aus denen kein formales Verfahren entsteht.

Betrachtet man ausschließlich die förmlichen Schlichtungsanträge, fällt der Anstieg mit +25,7 Prozent moderater aus (3.821 Anträge in 2024 vs. 4.804 Anträge in 2025).

Der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BPEX) erklärte gegenüber RTL, der Anstieg sei in erster Linie auf die gestiegene Bekanntheit der Schlichtungsstelle zurückzuführen. Eine Argumentation, die sich der Verband wohl beim Wettbewerber DHL abgeschaut hat. Die Schlichtungsstelle nimmt allerdings nur solche Verfahren an, bei denen Verbraucher zuvor nachweislich und erfolglos versucht haben, eine Einigung mit dem jeweiligen Paketdienst zu erzielen. Diese obligatorische Vorprüfung filtert einfache Missverständnisse und vorschnelle Beschwerden weitgehend heraus. Die Zahl der förmlichen Schlichtungsanträge ist daher ein durchaus belastbarer Indikator für anhaltende und strukturelle Konflikte zwischen Kunden und Paketdiensten.

75,5 Prozent aller Schlichtungsanträge im Jahr 2025 betrafen Paketsendungen. Päckchen, Einschreiben und Briefsendungen spielen nur eine untergeordnete Rolle.

Der häufigste Anlass für ein Schlichtungsverfahren ist Verlust oder Entwendung. 63 Prozent aller Anträge drehen sich um verschwundene Sendungen. Beschädigungen folgen mit rund 21 Prozent deutlich dahinter.

Auch Packstationen tauchen im Bericht der Bundesnetzagentur als wiederkehrender Konfliktauslöser auf. Erstmals hatte die Behörde im Jahresbericht für 2021 auf das Problem hingewiesen, dass Kunden für eingelegte Pakete manchmal keinen Einlieferungsbeleg erhalten. Gehen solche Pakete verloren, lehnt DHL die Haftung ab und meint, der Kunde habe nichts eingelegt. Diese Variante ist für DHL natürlich kostengünstiger, als den technischen Problemen endlich mal auf den Grund zu gehen.

Ernüchternd fällt der Blick auf die Ergebnisse der Schlichtungsstelle aus, denn rund zwei Drittel der Anträge wurden abgelehnt. Hauptgründe waren fehlende Zuständigkeit der Schlichtungsstelle oder formale Voraussetzungen. Von den zulässigen Verfahren endeten wiederum nur 37,4 Prozent mit einer Einigung zwischen Paketdienst und Verbraucher.

Achtung: Lange Bearbeitungszeiten! Die durchschnittliche Verfahrensdauer lag 2025 bei 113 Tagen. Bis zur Vorlage eines Schlichtungsvorschlags vergingen im Schnitt 85 Tage. Passend dazu findet sich aktuell ein deutlicher Hinweis auf der Website der Bundesnetzagentur: "Aufgrund stark gestiegener Fallzahlen kann es derzeit zu sehr langen Bearbeitungszeiten kommen." Der Rekordanstieg bei den Anträgen wirkt sich damit direkt auf die Dauer der Verfahren aus.


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