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Neues Gesetz: Ausgebeutete Zusteller können Paketdienste haftbar machen

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Paketzustellern gebilligt. Bevor es in Kraft tritt, werden noch einige Monate vergehen. Gegenwind vom Bundesrat, Bundestag oder dem Bundespräsidenten ist jedoch nicht zu erwarten.

Im Kern handelt es sich um kein neues Gesetz. Stattdessen wird ein bestehendes Gesetz, das bereits Arbeitnehmer in der Bau- und Fleischbranche schützt, auf die Paketdienst-Branche ausgeweitet. Der Entwurf ist auf bmas.de als PDF abrufbar.

Falls ein Subunternehmer keine Sozialversicherungs-Beiträge für einen angestellten Zusteller abführt, kann der Zusteller dank des Gesetzes künftig direkt den Paketdienst als Hauptauftraggeber haftbar machen.

Beispiel: Subunternehmer XYZ liefert im Auftrag des Paketdienstes ABC zu Dumpingpreisen Pakete aus. Die Dumpingpreise kann der Subunternehmer anbieten, weil er seinen Mitarbeitern einen Teil des Lohns unter der Hand zahlt und dafür keine Krankenkassen-Beiträge etc. abführt. In solchen Fällen kann der Mitarbeiter den Paketdienst ABC für nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich machen. Der Paketdienst ABC kann die Schuld nicht mehr auf Subunternehmer XYZ abwälzen.

Ausnahme: Subunternehmer, die Krankenkassen und Berufsgenossenschaften als zuverlässig bekannt sind, können eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung bekommen. Hat ein Subunternehmer diese Bescheinigung, haftet der übergeordnete Paketdienst nicht.

Laut focus.de soll das Schutzgesetz für Paketzusteller vorerst bis Dezember 2025 gelten. Ab dem Jahr 2023 wird die Wirksamkeit des Gesetzes überprüft.

Das Arbeitsministerium hat ausgerechnet, dass Paketdiensten ein Bürokratieaufwand von ca. 7,1 Millionen Euro pro Jahr entstehen wird. Die Summe ergibt sich aus geschätzt 5 Minuten pro Monat, die ein Arbeitgeber benötigt, um Lohn und Lohnnebenkosten für jeden Zusteller zu dokumentieren. Hinzu kommen ca. 900.000 Euro Kosten für die Erstellung von ungefähr 102.000 Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Die Bürokratiekosten sollen angeblich durch das "Bürokratieentlastungsgesetz III" kompensiert werden (One-in-one-out-Regel).

Die Arbeitgeber sind nicht erfreut über das Paketboten-Schutz-Gesetz. Bei RND.de sagte der Chef der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, dass das neue Gesetz "unverhältnismäßige Haftungsrisiken" für Paketdienste verursache und "staatliches Kontrollversagen in den privaten Bereich" verschieben würde. "Wenn der Staat seiner Aufgabe zur Überwachung der Einhaltung des Mindestlohns nicht ausreichend nachkommt, kann er diese Pflicht nicht einfach bei Unternehmen abladen."

Arbeitsminister Hubertus Heil zu Besuch bei DHL
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil besuchte am Mittwoch die DHL-Zustellbasis in Berlin-Marzahn. Ein Video des Besuchs gibt es auf der Website des Ministeriums. Heil scannte unter anderem ein Paket, half beim Beladen des Zustellfahrzeugs und drehte auf dem Hof der Zustellbasis eine Runde im Elektrofahrzeug "Streetscooter Work XL".

Der Minister lobte DHL als "gutes Beispiel", weil die Zusteller dort fest angestellt sind. "Aber es gibt andere Bereiche, da wird mit Konstruktionen von Sub-Sub-Subunternehmern gearbeitet. Und das führt zu unfairem Wettbewerb, es führt vor allem zu unerträglichen Arbeitsbedingungen und fehlendem sozialen Schutz. Das werden wir ändern."

Nachtrag vom 22.09.2019

Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V. (www.bdkep.de) kritisiert, dass Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Sozialversicherungsträgern ausgestellt werden können. Nur anhand pünktlicher Zahlungseingänge könne man die Zuverlässigkeit von Subunternehmern nicht überprüfen, meint der BdKEP. Betrügerische Subunternehmer könnten weiterhin Mitarbeiter unter der Hand bezahlen, einen Teil des Lohns aber korrekt versteuern. Solche Machenschaften sind ohne Betriebsprüfung quasi nicht erkennbar.

Der BdKEP-Verband fordert deshalb, dass Unbedenklichkeitsbescheinigungen nur in Verbindung mit einem Fachkunde-Nachweis des Subunternehmers gültig sein sollen. Subunternehmer sollen ihre fachliche Eignung von einer Zertifizierungsstelle bestätigen lassen. Vorbild ist die Baubranche, wo soetwas schon praktiziert wird.


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