Im Koalitionsvertrag kündigen CDU und SPD an, die Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche auszubauen. Wörtlich heißt es dort im Abschnitt Arbeitsschutz:
"Die Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge hat sich hier bewährt. An diesen Regelungen orientieren wir uns für die Paketzustellung und führen eine vergleichbare Nachunternehmerhaftung ein."
Diese Aussage klingt unspektakulär, weil eine Nachunternehmerhaftung bereits existiert. Im Juli 2024 wurde nämlich die Entfristung des sogenannten Paketboten-Schutz-Gesetzes beschlossen. Dieses Gesetz galt seit 2019 und war ursprünglich bis Ende 2025 befristet.
Die Formulierung im Koalitionsvertrag lässt offen, was die neue Regierung genau plant. Denkbar wären u.a.:
Mit der Ankündigung im Koalitionspapier ist klar: Die Nachunternehmerhaftung bleibt ein zentrales Instrument zur Eindämmung illegaler Beschäftigung in der Paketbranche. Sollte die neue Regierung die Regelung weiterentwickeln, könnten sich die Spielregeln für Subunternehmer und Auftraggeber abermals verschärfen. Für ehrliche Unternehmen dürfte das ein Vorteil sein - für schwarze Schafe hingegen ein wachsendes Risiko.
Laut Evaluationsbericht der Bundesregierung hat sich die Nachunternehmerhaftung als wirksames Mittel gegen Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug erwiesen. Sozialversicherungsträger konnten bis Ende 2022 rund 500.000 Euro an ausstehenden Beiträgen direkt von Generalunternehmern eintreiben - also den großen Paketdiensten, die Subunternehmer beauftragen. Außerdem ist der Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigter in der Kurier-, Express- und Paketbranche zwischen 2019 und 2022 von 74 auf 79 Prozent gestiegen.
Was könnten CDU und SPD noch vorhaben?