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Mobile Briefmarken dürfen nach 14 Tagen nicht verfallen, sondern erst nach 3 Jahren


Das Oberlandesgericht Köln hat ein Urteil vom Dezember 2022 des Landgerichts Köln bestätigt: Mobile Briefmarken der Deutschen Post müssen länger gültig bleiben als 14 Tage. Und zwar mindestens 3 Jahre.

Eine entsprechende Klausel in den AGB der Post wurde als unwirksam eingestuft. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte geklagt und argumentiert, dass Kunden durch das kurze Verfallsdatum der mobilen Briefmarke unangemessen benachteiligt werden.

Das Gericht teilte diese Auffassung und betonte, dass Ansprüche aus einem Kaufvertrag nach Gesetz regelmäßig nach drei Jahren verjähren, während die Klausel der Deutschen Post in nicht hinnehmbarer Weise davon abweiche.

Die Deutsche Post versuchte, den Kauf einer mobilen Briefmarke mit dem Abschluss eines Frachtvertrags gleichzusetzen. Dieser Vertrag könne nach Meinung der Post nur binnen 14 Tagen widerrufen werden. Dieser Auffassung folgte das Oberlandesgericht Köln nicht. Es bestehe keine Notwendigkeit, die Gültigkeit des Portocodes auf 14 Tage zu begrenzen.

Quelle: www.olg-koeln.nrw.de (PDF)



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Hintergrund

Bei dem Gerichtsverfahren in erster Instanz sagten die Anwälte der Deutschen Post, dass mobile Briefmarken nach 14 Tagen verfallen müssen, um Missbrauch zu verhindern. Außerdem bestehen die Portocodes aus einem kurzen Zahlen-Buchstaben-Code, der nach einiger Zeit erneut an andere Käufer vergeben wird.

Letzteres hielten die Richter für nicht nachvollziehbar, weil der Code mehr als 100 Mio. verschiedene Kombinationen ermögliche. Die Deutsche Post teilte dem Gericht mit, dass pro Jahr 12 Mio. mobile Briefmarken verkauft werden.


Auf die Missbrauchsgefahr ging das Landgericht Köln nicht näher ein. Es sei Sache der Deutschen Post, dieses Problem in den Griff zu bekommen, ohne Verbraucher unangemessen zu benachteiligen. Die Post dürfe nach 14 Tagen nicht einfach das Geld für unbenutzte Marken einbehalten, ohne eine Gegenleistung erbracht zu haben.



Quelle: www.vzbv.de


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