
Für Kunden von Post- und Paketdiensten ist es ab sofort einfacher, Probleme an die Bundesnetzagentur zu melden. Die Behörde stellt dafür ein neues Onlineformular bereit.
Der sogenannte "Mängelmelder" kann auf dieser Website ausgefüllt werden. Eine Seite mit ergänzenden Infos gibt es unter bundesnetzagentur.de.
In mehreren Schritten müssen Verbraucher zunächst ihre Adresse eingeben, dann den Post- bzw. Paketdienst sowie die Versandart nennen und die Art des Problems aus einer Liste wählen (z.B. lange Lieferzeit, Falschzustellung, nicht geklingelt, unberechtigte Rücksendung, etc.).
Im Infotext zum Mängelmelder heißt es:
"Die Bundesnetzagentur veröffentlicht jeweils eine Übersicht über die im abgelaufenen Kalendermonat eingegangenen Meldungen und informiert auf ihrer Internetseite über die von ihr ergriffenen Maßnahmen. Am Ende Ihrer Eingabe können Sie diese Übersicht aufrufen."
Letzteres stimmt aktuell nicht, denn nach dem Absenden einer Meldung erscheint keine Maßnahmen-Übersicht. Vielleicht folgt das im November.
Komplett neu ist der Mängelmelder übrigens nicht. Die Bundesnetzagentur hat schon jahrelang Postbeschwerden entgegengenommen, allerdings mit einem wenig benutzerfreundlichen Formular (siehe Screenshot oben). Die jetzige Neuerung dürfte vermutlich für einen Anstieg der Problemmeldungen sorgen, weil weniger Verbraucher vom Meldeformular abgeschreckt werden. Das Ausfüllen ist intuitiv und schnell erledigt. Außerdem können nicht mehr mehrere Mängel in einem Rutsch gemeldet werden; für jeden Beschwerdeanlass ist eine separate Meldung notwendig.
Das neue Beschwerdeformular basiert auf einer Onlineplattform namens ArcGIS. Laut Eigenbeschreibung des Softwareherstellers ist ArcGIS eine "umfassende Plattform zur Verarbeitung räumlicher Daten. Es ist die führende Technologie für geographische Informationssysteme (GIS)". Daraus lässt sich wohl schlussfolgern, dass die von Kunden gemeldeten Probleme nach regionaler Häufigkeit ausgewertet werden und identifizierte Problemschwerpunkte an betroffene Post- und Paketdienstleister weitergegeben werden.
Auf eine Beschwerde direkt beim Post- bzw. Paketdienst sollten Kunden jedoch nicht verzichten. Die Bundesnetzagentur zählt die Beschwerden lediglich und bearbeitet sie nicht. Einzelfall-Bearbeitungen sind nur im Rahmen des Schlichtungsverfahrens bei der Bundesnetzagentur möglich. Mehr dazu hier.