Künftig soll die Bundesnetzagentur Bußgelder gegen die Deutsche Post AG verhängen dürfen, wenn es Probleme bei der Brief- oder Paketzustellung gibt. Mehrere Politiker und der Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, sprechen sich dafür aus, solche Sanktionsmöglichkeiten im neuen Postgesetz zu verankern.
Die Deutsche Post AG will verständlicherweise keine Bußgelder zahlen. Das Unternehmen weist in einer Stellungnahme zum neuen Postgesetz zudem auf rechtliche Schwierigkeiten hin.
Weil sich die Deutsche Post freiwillig zur Erbringung des Universaldienstes verpflichtet hat, könnten gegen sie gar keine Sanktionen verhängt werden. Es bedürfe "einer förmlichen Betrauung der Deutschen Post mit Universaldienstleistungen, die auch europarechtlichen Vorgaben genügen muss".
Vereinfacht gesagt: Weil sich die Deutsche Post freiwillig bereit erklärt hat, ganz Deutschland mit Briefen und Paketen zu beliefern (sog. Universaldienst), gibt es angeblich keine Rechtsgrundlage für Bußgelder. Nur wenn die Deutsche Post vom Staat gesetzlich verpflichtet wird, ganz Deutschland mit Briefen und Paketen zu beliefern, dürfte der Staat Sanktionen festlegen.
Die Deutsche Post weist außerdem auf "erhebliche praktische Schwierigkeiten" hin: "So ist beispielsweise die detaillierte Messung der Laufzeiten für kürzere Zeitabstände und Regionen sehr aufwendig, da Testsendungen in großer Anzahl versendet und ausgewertet werden müssen, um statistisch verlässliche Aussagen zu erhalten."
Am liebsten würde die Deutsche Post am Status Quo nichts ändern. Der bisherige Austausch zwischen Bundesnetzagentur und Post habe sich angeblich "bewährt und sollte fortgeführt werden". §§ 11 ff. des Postgesetzes seien ausreichend, um die Erbringung des Universaldienstes zu gewährleisten.
Es bleibt abzuwarten, ob sich das Wirtschaftsministerium bei der Ausarbeitung des neuen Postgesetzes von diesen Argumenten beeindrucken lässt.
Warum die Deutsche Post Sanktionen der Bundesnetzagentur fürchtet
So berichtete Paketda im August 2022
Klaus Müller, Chef der Bundesnetzagentur, spricht sich im Tagesspiegel für die Möglichkeit aus, dass seine Behörde Sanktionen gegen Postunternehmen verhängen darf. Müller wörtlich:
"Wenn Qualitätsstandards verletzt werden, muss das finanzielle Konsequenzen für die Brief- und Paketunternehmen haben. Das ist in anderen Wirtschaftsbereichen doch auch so."
Bislang kann die Bundesnetzagentur nur öffentliche Rügen aussprechen und regionale "Anlassprüfungen" durchführen. Die Deutsche Post hätte gern, dass dies so bleibt und die Behörde keine schärferen Sanktionsmöglichkeiten bekommt.
Die Deutsche Post argumentiert, dass "kostensteigernde Auflagen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in weiten Teilen nicht der Präferenz der Konsumenten entsprechen würden". Viele Kunden wünschten sich günstige Versanddienstleistungen. Zitat aus der Stellungnahme (PDF) der Deutschen Post:
"Alle Postdienstleister verfügen über ein sehr gutes Reklamationsmanagement, das den Bedürfnissen der Kunden gerecht wird. Auch von einer Sanktionierung von Qualitätsmängeln sollte Abstand genommen werden, weil dies nicht in Relation zu den geringen Preisen für die Dienstleistungen steht."
Aus Kundensicht eine zweifelhafte Begründung. Beispielrechnung: Würde die Bundesnetzagentur Sanktionen in Höhe von 1 Million Euro gegen die Deutsche Post verhängen, entspräche das umgerechnet auf ein einzelnes Paket 0,00056 Euro (Basis: 1,8 Milliarden DHL-Pakete pro Jahr). Umgerechnet auf 14 Milliarden Briefe pro Jahr wären es 0,000071 Euro pro Stück.
Außerdem kann Deutsche Post DHL die Sanktionen ja vermeiden. Wenn das Reklamationsmanagement "sehr gut" ist, lassen sich Mängel ja schnell identifizieren und abstellen.