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Bußgeld angedroht: Bundesnetzagentur verliert Geduld mit der Post

© Foto: BNetzA
Klaus Müller ist Präsident der Bundesnetzagentur

Laut einem Bericht der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) hat die Bundesnetzagentur der Deutschen Post erstmals mit einer Geldstrafe gedroht. Grund ist der deutliche Anstieg an Beschwerden über verspätete oder fehlerhafte Zustellungen.

Behördenpräsident Klaus Müller sagte gegenüber der NOZ: "Wir haben der Post die gelbe Karte gezeigt. Wenn sie keine Abhilfe schafft, wird es mit Zwangsgeldern eine rote Karte geben." Nach der jüngsten Postgesetz-Reform hat die Bundesnetzagentur erweiterte Befugnisse und kann Zwangsgelder von bis zu 10 Millionen Euro verhängen.

Bis August 2025 gingen laut NOZ 38.760 Beschwerden bei der Bundesnetzagentur ein. Das ist ein Plus von rund einem Drittel gegenüber dem Vorjahreszeitraum (27.693). Besonders betroffen seien Schleswig-Holstein (u. a. Husum, Lübeck, Flensburg, Kiel) sowie Berlin und Brandenburg.

Die Deutsche Post begründet die Zustellprobleme häufig mit Personalmangel; andererseits hat das Unternehmen aus Spargründen 8.000 Stellen abgebaut (Paketda berichtete). Die bevorstehende Weihnachtssaison wird sich als Härtetest erweisen, ob Briefe und Pakete pünktlich bei den Kunden ankommen.


UK: Regelmäßig Millionenstrafen

Die britische Regulierungsbehörde Ofcom verhängt seit 2023 regelmäßig Bußgelder gegen Royal Mail. Zuletzt geschah dies am 17. Oktober 2025 in Höhe von 21 Millionen Pfund (ca. 24 Mio. Euro). Royal Mail hat die vorgegebenen Brieflaufzeiten nicht eingehalten. Statt der geforderten 93% pünktlicher Zustellungen bei First-Class-Briefen erreichte Royal Mail nur 77%, bei Second-Class-Briefen statt 98,5% lediglich 92,5%.



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Hintergrund: Der lange Streit um Bußgelder gegen die Deutsche Post

Die aktuelle Drohung der Bundesnetzagentur mit Zwangsgeldern von bis zu 10 Millionen Euro ist das Ergebnis einer jahrelangen Entwicklung. Seit 2022 wird darüber gestritten, ob und in welchem Umfang die Aufsichtsbehörde die Deutsche Post sanktionieren darf, wenn Zustellstandards nicht eingehalten werden.

Bislang konnte die Bundesnetzagentur Qualitätsmängel nur benennen, aber keine Sanktionen anordnen. Zudem war lange unklar, ob Bußgelder rechtlich überhaupt zulässig sind. Die Deutsche Post AG hatte argumentiert, sie erbringe den sogenannten Universaldienst freiwillig. Solange keine förmliche staatliche Betrauung vorliege, fehle die Rechtsgrundlage für Strafen.

Die Deutsche Post befürchtet außerdem "erhebliche praktische Schwierigkeiten": "So ist beispielsweise die detaillierte Messung der Laufzeiten für kürzere Zeitabstände und Regionen sehr aufwendig, da Testsendungen in großer Anzahl versendet und ausgewertet werden müssen, um statistisch verlässliche Aussagen zu erhalten.", schreibt das Unternehmen.

Diese Argumente fanden im politischen Raum wenig Zustimmung. Schon 2022 forderte Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller, dass auch Postunternehmen "finanzielle Konsequenzen" bei Qualitätsverstößen tragen müssen - so wie in anderen regulierten Branchen (Quelle: Tagesspiegel).

Mit der Postgesetz-Novelle 2024/2025 erhielt die Bundesnetzagentur erstmals die Befugnis, Zwangsgelder bis zu 10 Millionen Euro zu verhängen und konkrete Anordnungen zur Verbesserung der Zustellqualität zu erlassen. Damit wird die Rolle der Behörde gestärkt.

Von "maßvoll" zu "entschlossen"

Als die Bußgelder im Dezember 2023 diskutiert wurden, gab sich BNetzA-Chef Müller noch betont zurückhaltend. Er versprach, seine Behörde werde "verhältnismäßig vorgehen" und jede Sanktion sorgfältig begründen, um gerichtsfest zu bleiben (siehe zeit.de). Damals sprach er von einer gelben Karte als Warnsignal und nannte Befürchtungen der Post vor Millionenstrafen als taktische Äußerungen in den Medien.

Zwei Jahre später klingt der Ton deutlich schärfer: In der Neuen Osnabrücker Zeitung droht Müller nun offen mit der "roten Karte" und mit Zwangsgeldern, sollte die Post keine nachhaltige Besserung zeigen. Diese Rhetorik verdeutlicht den Strategiewechsel: von moderater Regulierung hin zu aktivem Druckaufbau.

Die Deutsche Post hält Sanktionen für überzogen. Sie verweist auf Personalmangel, der nicht per Bußgeld zu beheben sei, und auf niedrige Brief- und Paketpreise, die keinen Spielraum für zusätzliche Auflagen ließen. In einer Stellungnahme ans Wirtschaftsministerium schrieb die Post 2022: "Von einer Sanktionierung von Qualitätsmängeln sollte Abstand genommen werden, weil dies nicht in Relation zu den geringen Preisen für die Dienstleistungen steht."

Klaus Müller kontert mit dem Argument der Prävention: Wie im Straßenverkehr könne schon die Androhung einer Strafe bewirken, dass Verstöße vermieden werden.

Die jetzige Eskalation zeigt: Die Bundesnetzagentur hat ihre neue Rolle angenommen. Erstmals kann sie Strafen nicht nur androhen, sondern auch rechtlich wirksam verhängen. Damit endet die jahrzehntelange Phase, in der die Deutsche Post weitgehend ohne finanzielle Konsequenzen Qualitätsziele verfehlen konnte.

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Wird die Deutsche Post tatsächlich bald bestraft?


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