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Bußgelder gegen Post: Bundesnetzagentur will maßvoll vorgehen


Vor einigen Tagen wurde Medien (z.B. zeit.de) ein Schreiben der Deutschen Post zugespielt, worin sich das Unternehmen gegen geplante Bußgeldvorschriften wehrt.

Im neuen Postgesetz soll eine Höchststrafe von zwei Prozent des Jahresumsatzes festgelegt werden, falls die Deutschen Post AG Qualitätsziele verfehlt. Dabei handele es sich um einen Milliardenbetrag, der für einfache Verstöße unverhältnismäßig sei, schreibt die Post in ihrer Stellungnahme.

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, verspricht, dass seine Behörde verhältnismäßig vorgehen und alle Bußgelder gut begründen wird, weil sie einer gerichtlichen Überprüfung standhalten müssen. Die in den Medien geäußerten Befürchtungen der Post beurteilt Müller als "taktisch".

Die Bundesnetzagentur erwartet im laufenden Jahr erneut ca. 40.000 Verbraucherbeschwerden zu Post- und Paketdiensten. Das sei ein ähnlich hohes Niveau wie im Vorjahr.

Für Müller ist klar, dass es für Post- und Paketdienste ärgerlich ist, wenn seine Behörde Probleme öffentlich benennt. Aber abgestellt werden die Mängel erst, wenn es finanzielle Konsequenzen gibt. Bußgelder hätten sich in anderen regulierten Märkten, z.B. Telekommunikation und Energie, bewährt.

Das Argument der Deutschen Post, unter Bußgeldandrohung könne sie auch nicht mehr Personal herbeizaubern, lässt Müller nicht gelten. Bußgelder hätten vor allem eine präventive Wirkung, analog des zu schnellen Fahrens auf einer Autobahn. Schon die Androhung einer Strafe könne dazu führen, dass sie gar nicht ausgesprochen werden müsse.

Klaus Müller, Bundesnetzagentur





Bei Qualitätsmängeln: Bis zu 10 Mio. Euro Bußgeld gegen Deutsche Post möglich

So berichtete Paketda im November 2023

Mit dem neuen Postgesetz soll die Bundesnetzagentur vom Papiertiger zur Raubkatze hochgezüchtet werden. Laut Handelsblatt soll die Behörde Zwangsgelder bis zu 10 Millionen Euro gegen die Post verhängen dürfen. Außerdem werde die Bundesnetzagentur die Befugnis erhalten, "konkrete Anordnungen gegenüber der Post" zu erlassen.

Bislang ist nicht bekannt, an welche Qualitätsmerkmale die Sanktionen geknüpft werden. Naheliegend sind Bußgelder beim Verfehlen der Brieflaufzeiten. Die britische Regulierungsbehörde verhängte z.B. kürzlich ein Strafgeld in Höhe von umgerechnet 6,44 Mio. Euro gegen Royal Mail wegen langsamer Lieferzeiten und zu vieler Tourabbrüche (Quelle: ofcom.org.uk).

Auch die regionalen Anlassprüfungen der Bundesnetzagentur könnten durchs neue Postgesetz schlagkräftiger werden. Bislang kann die Behörde regionale Zustellmängel zwar benennen, aber keine Gegenmaßnahmen anordnen. Sie ist auf freiwillige Mithilfe der Deutschen Post angewiesen.

Die Deutsche Post AG hält Sanktionsbefugnisse der Bundesnetzagentur für unnötig, "weil dies nicht in Relation zu den geringen Preisen für die Dienstleistungen steht". Bußgelder seien letztendlich "kostensteigernde Auflagen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes" und würden nicht dem Kundenwunsch entsprechen. Mehr dazu unten.



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Bußgelder gegen Deutsche Post rechtlich gar nicht möglich?

So berichtete Paketda im April 2023

Künftig soll die Bundesnetzagentur Bußgelder gegen die Deutsche Post AG verhängen dürfen, wenn es Probleme bei der Brief- oder Paketzustellung gibt. Mehrere Politiker und der Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, sprechen sich dafür aus, solche Sanktionsmöglichkeiten im neuen Postgesetz zu verankern.

Die Deutsche Post AG will verständlicherweise keine Bußgelder zahlen. Das Unternehmen weist in einer Stellungnahme zum neuen Postgesetz zudem auf rechtliche Schwierigkeiten hin.

Weil sich die Deutsche Post freiwillig zur Erbringung des Universaldienstes verpflichtet hat, könnten gegen sie gar keine Sanktionen verhängt werden. Es bedürfe "einer förmlichen Betrauung der Deutschen Post mit Universaldienstleistungen, die auch europarechtlichen Vorgaben genügen muss".

Vereinfacht gesagt: Weil sich die Deutsche Post freiwillig bereit erklärt hat, ganz Deutschland mit Briefen und Paketen zu beliefern (sog. Universaldienst), gibt es angeblich keine Rechtsgrundlage für Bußgelder. Nur wenn die Deutsche Post vom Staat gesetzlich verpflichtet wird, ganz Deutschland mit Briefen und Paketen zu beliefern, dürfte der Staat Sanktionen festlegen.

Die Deutsche Post weist außerdem auf "erhebliche praktische Schwierigkeiten" hin: "So ist beispielsweise die detaillierte Messung der Laufzeiten für kürzere Zeitabstände und Regionen sehr aufwendig, da Testsendungen in großer Anzahl versendet und ausgewertet werden müssen, um statistisch verlässliche Aussagen zu erhalten."

Am liebsten würde die Deutsche Post am Status Quo nichts ändern. Der bisherige Austausch zwischen Bundesnetzagentur und Post habe sich angeblich "bewährt und sollte fortgeführt werden". §§ 11 ff. des Postgesetzes seien ausreichend, um die Erbringung des Universaldienstes zu gewährleisten.

Es bleibt abzuwarten, ob sich das Wirtschaftsministerium bei der Ausarbeitung des neuen Postgesetzes von diesen Argumenten beeindrucken lässt.



Warum die Deutsche Post Sanktionen der Bundesnetzagentur fürchtet

So berichtete Paketda im August 2022

Klaus Müller, Chef der Bundesnetzagentur, spricht sich im Tagesspiegel für die Möglichkeit aus, dass seine Behörde Sanktionen gegen Postunternehmen verhängen darf. Müller wörtlich:

"Wenn Qualitätsstandards verletzt werden, muss das finanzielle Konsequenzen für die Brief- und Paketunternehmen haben. Das ist in anderen Wirtschaftsbereichen doch auch so."

Die Deutsche Post lehnt Bußgelder mit dem Argument ab, dass "kostensteigernde Auflagen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in weiten Teilen nicht der Präferenz der Konsumenten entsprechen würden". Viele Kunden wünschten sich günstige Versanddienstleistungen. Zitat aus der Stellungnahme (PDF) der Deutschen Post:

"Alle Postdienstleister verfügen über ein sehr gutes Reklamationsmanagement, das den Bedürfnissen der Kunden gerecht wird. Auch von einer Sanktionierung von Qualitätsmängeln sollte Abstand genommen werden, weil dies nicht in Relation zu den geringen Preisen für die Dienstleistungen steht."

Aus Kundensicht eine zweifelhafte Begründung. Beispielrechnung: Würde die Bundesnetzagentur Sanktionen in Höhe von 1 Million Euro gegen die Deutsche Post verhängen, entspräche das umgerechnet auf ein einzelnes Paket 0,00056 Euro (Basis: 1,8 Milliarden DHL-Pakete pro Jahr). Umgerechnet auf 14 Milliarden Briefe pro Jahr wären es 0,000071 Euro pro Stück.

Außerdem kann Deutsche Post DHL die Sanktionen ja vermeiden. Wenn das Reklamationsmanagement "sehr gut" ist, lassen sich Mängel ja schnell identifizieren und abstellen.


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