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GLS ausgezeichnet / eBay-Betrug / Verdi über selbstständige Zusteller

Ergebnis von deutschlandtest.de



GLS angeblich mit höchstem Ansehen

GLS hat per Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass man den 1. Platz im Ranking der Post- und Kurierdienste im Deutschland Test errungen habe. Damit setze sich GLS "zum Teil deutlich von der Konkurrenz ab". Um genau zu sein: 0,1 Punkte vor DHL.

Die Studie wurde im Auftrag von Deutschland Test (gehört zu Burda / Focus) vom Institut für Management- und Wirtschaftsforschung durchgeführt. Im Oktober 2021 errang schon Trans-o-flex eine kritikwürdige Auszeichnung dieses Instituts (Paketda berichtete). Das Studienergebnis basiert nämlich auch auf der Auswertung "online verfügbarer Erfahrungsberichte, Kundenurteile und Veröffentlichungen in sozialen Medien".

Besonders kurios ist Platz 4 für die Postcon Konsolidierungs GmbH. Zu diesem Unternehmen gibt es keine öffentlich auffindbaren Kundenmeinungen bei Facebook oder Twitter. Nur die Arbeitgeberbewertungen bei Kununu sind gut.

Laut deutschlandtest.de wurden folgende Themenfelder beim Erstellen des Rankings berücksichtigt: Management, Nachhaltigkeit, Produkt und Service, Leistung als Arbeitgeber und Wirtschaftlichkeit. Auch bei Wikipedia gibt es Kritik an den Methoden von Deutschland Test.



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Bild.de verkauft alte Betrugsmasche als neu

Im Boulevardstil deckt Bild.de angeblich "eine neue teuflische Masche mit DHL auf". In Wirklichkeit handelt sich um die seit ca. 2019 bekannte Betrugsmasche mit manipulierten DHL-Paketscheinen.

2019 war Bild.de sogar eine der ersten Zeitungen, die darüber berichtete (siehe hier). Und im Gegensatz zu damals bekam Bild.de diesmal eine Stellungnahme von DHL. Das Betrugsopfer erwartete ein Paket mit einem Fahrrad. Doch laut DHL handelte es sich bei dem Paket, das in der Ermittlungsstelle ankam, nur um einen kleinen wattierten Umschlag.





Verdi: Zusteller sind nicht selbstständig, wenn sie Handscanner bekommen

Im aktuellen Mitgliedermagazin der Gewerkschaft Verdi (hier online) geht es um Scheinselbstständigkeit von LKW-Fahrern und Paketzustellern.

Laut Gewerkschaft sind Paketzusteller/innen abhängig Beschäftigte und keine Selbstständigen, wenn sie vom Paketdienst Hardware wie z.B. Handscanner zur Verfügung gestellt bekommen. In diesem Fall muss der Paketdienst den Mindestlohn zahlen und Sozialversicherungsbeiträge abführen.


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